Rechtsanwalt Alexander Fundele gründete seine Einzelkanzlei 1990 in Wasserburg. Zum Mandantenstamm gehören überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten.
Rechtsanwalt Alexander Fundele gründete seine Einzelkanzlei 1990 in Wasserburg. Zum Mandantenstamm gehören überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten.
Die Kanzlei Fundele liegt in der Ortsmitte von Wasserburg gegenüber dem Rathaus. Sie finden die Büroräume etwa einhundert Meter vom Bahnhof entfernt, direkt am Lindenplatz. Die Mandanten können auf den kostenfreien öffentlichen Parkplätzen im Umfeld der Kanzlei parken.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Bei Bedarf können die Besprechungstermine auch außerhalb der Bürozeiten und vor Ort beim Mandanten vereinbart werden.
Weitere Informationen sind unter www.rechtsanwalt-fundele-wasserburg.de abrufbar.
Alexander Fundele wurde 1958 in Kressbronn am Bodensee geboren. Nach der Hochschulreife folgte das Studium der Rechte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München mit anschließender Referendarausbildung im Landgerichtsbezirk Kempten/Allgäu. Der Jurist, seit 1989 als Rechtsanwalt zugelassen, ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.
Rechtsanwalt Alexander Fundele berät und vertritt Sie im Strafrecht und Allgemeinen Zivilrecht.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Alexander Fundele die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft oder die Übernahme einer Pflichtverteidigung. Schließlich übernimmt der Jurist auch Mandate aus dem Jugendstrafrecht.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Alexander Fundele liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Bei jedem geschäftlichem Kontakt kann es zu Kontroversen und Streitigkeiten kommen. Um diese Unstimmigkeiten zu beseitigen und auszugleichen, prüft Herr Fundele Ihre Verträge. Ebenso berät er Sie unter anderem bei der Geltendmachung und Abwehr von Forderungen aus Verletzung vertraglicher Pflichten. Im Allgemeinen Zivilrecht übernimmt der Jurist Mandate insbesondere aus dem Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht.
Im Erbrecht ist Rechtsanwalt Alexander Fundele Ihr Ansprechpartner, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag oder Schenkungsvertrag, die Grundstücksbewertung nach dem Bewertungsgesetz, das Ehegattenerbrecht, die Testamentsvollstreckung, die Beratung bei Vorerbschaft, Nacherbschaft oder Erbausschlagung sowie die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung und bei Nachlassüberschuldung und Nachlasshaftung geht.
Im Familienrecht begleitet Alexander Fundele seine Mandanten gegebenenfalls von der Heirat bis zur Trennung und Scheidung und führt bei Bedarf die notwendigen Rechtsstreitigkeiten. Sowohl Ansprüche auf Kindesunterhalt als auch auf Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt werden von ihm geltend gemacht oder abgewehrt. Hier kommt ihm neben seiner herausragenden Fachkompetenz auch seine Fähigkeit zum vertrauensvollen und vertrauensbildenden Umgang mit den Mandanten zugute.
Am Anfang hängt bekanntermaßen der Himmel voller Geigen: Verliebt, verlobt, verheiratet! Rechtliche Problemstellungen sind für viele Menschen in diesem Stadium nachrangig und werden vernachlässigt. Dabei sind die gesetzlichen Folgen der Ehe vielen Hochzeitspaaren unbekannt. Mit der Eheschließung entsteht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde), und es entstehen Ansprüche auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt. Vergessen oder verdrängt wird bei Verliebten oftmals, dass mittlerweile in Deutschland jede dritte Ehe, in deutschen Großstädten sogar jede zweite Ehe geschieden wird - manchmal mit aufreibenden Folgen für alle Beteiligten. Unliebsamen Folgen kann man aber vorbeugen durch den Abschluss von Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag. Im Falle einer Trennung oder einer Scheidung sind die Folgen bereits vorher ausgehandelt und vereinbart. Rechtsanwalt Fundele berät und vertritt Sie bei Bedarf bei diesen oder ähnlichen Situationen.
Im Verkehrsrecht vertritt Herr Fundele Sie kompetent außergerichtlich und gerichtlich in allen Angelegenheiten wie Fahrzeugkauf, Finanzierungsfragen bis hin zur Verkehrsunfallabwicklung. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und Personenschaden, insbesondere zu Kostenfragen für Reparatur, Mietwagen, Sachverständigen, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden. Darüber hinaus berät er Sie auch bei der Abwehr von Regressansprüchen von Haftpflicht- und Kaskoversicherern und vertritt Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen diese.
Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht und das gewerbliche Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher Erbsenzähler, die Mieter sind in Wirklichkeit ungehobelte und laute Zeitgenossen. Ein Mietverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfrist, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben. Hierfür ist Rechtsanwalt Alexander Fundele für Sie der richtige Ansprechpartner.
Herr Fundele engagiert sich in der Kommunalpolitik. Seit 1996 ist er Gemeinderat und seit 2002 stellvertretender Bürgermeister von Wasserburg.
Alexander Fundele ist seit 1998 erster Vorsitzender des Wasserburger Seglerclubs und Vorstand des Behindertenbeirats des Landkreises Lindau.