Rechtsanwalt Walter Dickmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht, ist in eigener Kanzlei am Friedrich-Ebert-Platz in verkehrsgünstiger Lage, in der Nähe des Amtsgerichts tätig. Mit seiner über 25-jährigen Berufserfahrung bietet er seinen Mandanten kompetente Beratung und Vertretung im Individualarbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzverfahren, Familienrecht (Ehescheidung, Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Umgangsrecht) und Erbrecht (Testamentsberatung, Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen). Rechtsanwalt Dickmann ist sowohl auf Arbeitgeberseite — speziell im Krankenhaus- und sonstigen Non-Profit-Bereich sowie für Dienstleister und Handwerksbetriebe— tätig als auch auf Arbeitnehmerseite.
Rechtsanwalt Walter Dickmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht, ist in eigener Kanzlei am Friedrich-Ebert-Platz in verkehrsgünstiger Lage, in der Nähe des Amtsgerichts tätig. Mit seiner über 25-jährigen Berufserfahrung bietet er seinen Mandanten kompetente Beratung und Vertretung im Individualarbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzverfahren, Familienrecht (Ehescheidung, Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Umgangsrecht) und Erbrecht (Testamentsberatung, Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen). Rechtsanwalt Dickmann ist sowohl auf Arbeitgeberseite — speziell im Krankenhaus- und sonstigen Non-Profit-Bereich sowie für Dienstleister und Handwerksbetriebe— tätig als auch auf Arbeitnehmerseite.
Während der Bürozeiten montags bis freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr können Sie mit Herrn Dickmann oder seinem Sekretariat Beratungstermine vereinbaren, die bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten stattfinden können.
Die Kanzlei ist am Friedrich-Ebert-Platz, Haltestelle von 10 Buslinien gelegen, wodurch insbesondere der ländliche Bereich angeschlossen ist sowie die Städte Dormagen, Grevenbroich, Kaarst,, Meerbusch und Düsseldorf.
Walter Dickmann, geboren 1956 in Düsseldorf, verheiratet, drei Kinder, ist seit 1984 als Rechtsanwalt selbständig tätig, zunächst in Niedersachsen, wo er die 2. juristische Staatsprüfung ablegte. Dort erwarb Rechtsanwalt Dickmann auch Berufserfahrung in Notarsachen. Von 1998 bis Ende 2008 war er Partner der Kanzlei Dr. Hüsch & Partner in Neuss. In 2002 vertiefte er sich in der Spezialkanzlei für Arbeitsrecht Färber wieder in das Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt Walter Dickmann korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Durch sein Sekretariat ist ferner der Zugang spanisch und türkisch sprechender Mandanten gewährleistet.
Seine privaten Interessen gelten dem mit seiner Familie betriebenen Reitsport, der Kunst und der Musik. Er engagiert sich an seinem Wohnort Neuss im Vorstand mehrerer Vereine. Rechtsanwalt Dickmann ist Mitglied des CV und BKU.
Seit 1993 ist Rechtsanwalt Walter Dickmann auch Fachanwalt für Arbeitsrecht. 1997 war er einer der ersten Fachanwälte für Familienrecht in Deutschland und Mitglied des Fachausschusses für Familienrecht der Rechtsanwaltskammer beim Oberlandesgericht Celle.
Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein.
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Als Fachanwalt für Familienrecht vertritt Herr Dickmann Ihre Interessen insbesondere aus dem zum 01.09.2009 einschneidend geänderten Ehegüterrecht aus Anlass der Trennung und Ehescheidung (Zugewinnausgleich). Seine Beratung können Sie selbstverständlich auch schon vor der Eingehung der Ehe in Anspruch nehmen, gerade bezüglich der Möglichkeit, in einem notariellen Ehevertrag Regelungen zum Güterrecht, Nachscheidungsunterhalt, Versorgungsausgleich und Erbrecht aufzunehmen. Er regelt für Sie im Trennungs- und Scheidungsfall den Kindesunterhalt, den Trennungsunterhalt, den Nachscheidungsunterhalt sowie Problemfälle betreffend Sorgerecht und Umgangsrecht.
Rechtsanwalt Dickmann klärt darüber hinaus Fragen des Volljährigenunterhalts für Kinder in Berufsausbildung und des Verwandtenunterhalts, insbesondere bei Rückgriff des Sozialhilfeträgers auf Kinder von im Pflegeheim untergebrachten Eltern.
Auch im internationalen Familienrecht ist Walter Dickmann kompetenter Ansprechpartner. Auf die ehe- und erbrechtlichen Beziehungen ausländischer Mitbürger ist deutsches internationales Privatrecht anzuwenden, wonach teils Heimatrecht, teils deutsches Recht anzuwenden ist. Daneben sind völkerrechtliche Abkommen zu berücksichtigen. Auch die Frage der örtlichen Zuständigkeit der Gerichte ist zu klären.
Im Erbrecht bietet der in Notarsachen erfahrene Rechtsanwalt umfassende erbrechtliche Beratung und Vorbereitung von Erbverträgen, Testamenten sowie von Erbauseinandersetzungsverträgen. Im Erbfalle vertritt Herr Dickmann Ihre Interessen als Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht betrachtet Herr Dickmann es als seine Aufgabe, Sie, sei es als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat, in allen Belangen durch dieses umfassende Rechtsgebiet zu führen, wobei er auf die Unterstützung der Spezialisten in der Kanzlei Färber zurückgreifen kann.