Heinz Heher wurde 1973 in St. Pölten geboren. Nach einer Ausbildung an der dortigen Handelsakademie und einem längeren Sprachaufenthalt in London arbeitete er von 1990 bis 2000 im Lebensmitteleinzelhandel sowie von 1993 bis 1995 als Assistent der Geschäftsleitung im Möbelfachhandel. Von 1995 bis 2001 studierte er an der Universität Wien Rechtswissenschaften. Das Gerichtsjahr absolvierte er am Bezirksgericht Innere Stadt Wien und am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.
Heinz Heher wurde 1973 in St. Pölten geboren. Nach einer Ausbildung an der dortigen Handelsakademie und einem längeren Sprachaufenthalt in London arbeitete er von 1990 bis 2000 im Lebensmitteleinzelhandel sowie von 1993 bis 1995 als Assistent der Geschäftsleitung im Möbelfachhandel. Von 1995 bis 2001 studierte er an der Universität Wien Rechtswissenschaften. Das Gerichtsjahr absolvierte er am Bezirksgericht Innere Stadt Wien und am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.
Von 1995 bis 2002 war Herr Heher in einer Steuer- und Unternehmensberatungskanzlei in Wien tätig. Im Anschluss war er bis 2006 Rechtsanwaltsanwärter bei Rechtsanwalt Mag. Markus Stender. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt in der Kanzlei tätig und betreut überwiegend kleine und mittlere Unternehmen sowie Privatleute im gesamten Wirtschaftsrecht. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien.
Rechtsanwalt Mag. Heinz Heher berät und vertritt Sie im Wirtschaftsrecht, Zivil- und Unternehmensrecht, Immobilienrecht, Energierecht und Marken- Urheber- und Lauterkeitsrechts.
Im Wirtschaftsrecht berät und vertritt der engagierte Jurist Sie bei allen Problemen, die in Zusammenhang mit wirtschaftlichen Unternehmen stehen. Dies beinhaltet unter anderem das Unternehmensrecht (Handelsrecht), das Gesellschaftsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, das Franchiserecht, das Vertriebsrecht und die Themenbereiche Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge. Heinz Heher berät etwa zu Mietvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag, Franchisevertrag und natürlich auch bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch die enge Zusammenarbeit mit seinen beiden Kollegen werden Ihnen hier immer kompetente und umfassende Lösungen aus einer Hand geboten. Selbstverständlich vertritt Rechtsanwalt Heher Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht.
Steht die Gründung einer Gesellschaft an, werden von Herrn Heher zunächst die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen unter Berücksichtigung der persönlichen Vorstellungen und Voraussetzungen der Gründergesellschafter als auch haftungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragen (in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater) dargestellt. Denn es sind gravierende Unterschiede, ob es sich bei einem Unternehmen um eine GmbH, eine Offene Gesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft et cetera handelt. Ist der Entschluss in Sachen Gesellschaftsform gefasst, folgen Beratung und Begleitung bei Gründung der Gesellschaft. Die Tätigkeit in diesem Fachbereich umfasst auch die Konzeption, Ausarbeitung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen und allen hierzu gehörenden Nebenverträgen sowie von Eingaben zum Firmenbuch (elektronisch, wobei die Urkunden im elektronischen Urkundenarchiv der Rechtsanwälte „Archivium“ hinterlegt werden). Schließlich vertritt und berät Rechtsanwalt Heher Sie auch in Angelegenheiten des Allgemeinen Zivilrechtes. Hier umfasst seine Tätigkeit Streitigkeiten auf dem Gebiet des Privatrechts beispielsweise im Zusammenhang mit dem Abschluss von Kauf-, Werk- sowie Pacht- und Mietverträgen oder mit Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen. Darüber hinaus ist der Jurist auch bei einer Betreibung (Forderungseinzug) behilflich.
Ferner berät und vertritt Rechtsanwalt Heinz Heher Sie im Immaterialgüterrecht, insbesondere Marken- Urheber- und Lauterkeitsrecht. Der gewerbliche Rechtsschutz oder das Immaterialgüterrecht stellt den Inbegriff der Rechtsnormen dar, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen dienen. Man spricht auch vom geistigen Eigentum oder Immaterialgüterschutz. Dazu gehören insbesondere das Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbs (Lauterkeits)- und Markenrecht, während das Urheberrecht Werke der Wissenschaft, Kunst und Literatur schützt. Der gewerbliche Rechtsschutz schützt demnach die Idee an etwas, also das geistige Eigentum an einer einzigartigen und bestimmten gedanklichen Leistung. Gewerbliche Schutzrechte gewähren dem Rechtsinhaber ein Ausschließlichkeitsrecht, das es ihm ermöglicht, die Früchte seines geistigen Schaffens allein zu ernten. Der Schutz von Marken-, Muster- oder Patentrechten wird durch die Eintragung in ein Register gesichert. Werke wie Musik, Fotografien, Bücher oder auch Webseiten können urheberrechtlichen Schutz genießen, aber nicht registriert werden.
Natürlich berät Rechtsanwalt Heher seine Klienten bereits im Vorfeld hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten, Immaterialgüter abzusichern, und übernimmt dabei die Registrierung und laufende Betreuung von Marken, Mustern oder Patenten (soweit dies nicht in den Tätigkeitsbereich eines Patentanwaltes fällt). Er gestaltet für Sie einen Produktionsvertrag, Managementvertrag, Kooperationsvertrag, Agenturvertrag oder Lizenzvertrag, überprüft aber auch Verträge, die Ihnen zur Unterfertigung von potentiellen Vertragspartnern vorgelegt werden. Ferner unterstützt Herr Heher Sie beim Kontakt mit Verwertungsgesellschaften und vertritt Sie, wenn ein Gerichtsverfahren letztlich unvermeidbar ist. Die Kanzlei bietet laufende Beratung und Vertretung im Urheberrecht, Wettbewerbs(Lauterkeits)recht, Patentrecht, Musterrecht, Werberecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrecht (Namens-, Bildnis- und Ehrenschutz).
Ein weiteres Fachgebiet der Rechtsanwaltskanzlei liegt im Immobilienrecht und Bauvertragsrecht. Rechtsanwalt Heher betreut alle Mandate rund um die Themen Haus, Wohnung oder Grundstück. Er prüft dabei die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie auch nach dem Kauf einer Immobilie. Dies beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grunderwerbsteuer und Grundsteuer. Die Abwicklung erfolgt gemäß den Bestimmungen des elektronischen Treuhandbuches der Rechtsanwaltskammer Wien. Rechtsanwalt Heher übernimmt auch Treuhandschaften gegenüber finanzierenden Banken, zB für die Eintragung von Pfandrechten (Hypotheken) etc..
Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Superädifikat (Baurecht) sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Servituten, Wohnungsrechte gemeint.
Das materielle Grundstücksrecht regelt die notwendigen Erklärungen, wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch), welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Baurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Servitut Wohnungsrecht, Veräußerungs- und Belastungsverbot et cetera) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben. Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften im Grundbuchsgesetz, das angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind. Die Durchführung erfolgt – soweit möglich – elektronisch, wobei die Urkunden im elektronischen Urkundenarchiv der Rechtsanwälte („Archivium“) hinterlegt und die Gebühren (Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren) im Wege der Selbstberechnung (FinanzOnline) bemessen werden.
Ein weiteres Beratungsfeld ist das Energierecht. Dieses ist im liberalisierten Energiemarkt von zentraler Bedeutung für Energieversorgungsunternehmen und Energieverbraucher. Durch die Neuregelung des österreichischen Elektrizitäts- und Gaswirtschaftsrechts sehen sich die alteingesessenen Energieunternehmen einem zunehmenden Wettbewerb ausgesetzt. Die Nutzung der Netze wird in zunehmendem Maß reguliert (insbesondere die Systemnutzungstarife, beispielsweise über Benchmarking-Analysen et cetera). Rechtsanwalt Mag. Heinz Heher hat sehr gute Kenntnisse der österreichischen Energiebranche. Seit Jahren beschäftigt er sich i mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Liberalisierung des österreichischen Energiemarkts. Ansonsten werden Energieunternehmen umfassend in Fragen des Handels (zum Beispiel Gestaltung von Stromlieferverträgen), Vertriebs (insbesondere Fragen des Wettbewerbsrechts) und des Netzes (beispielsweise Unbundling, Systemnutzungstarife) beraten, darunter vor allem auch gegenüber der Regulierungsbehörde. Geschäftsabsichten werden in sichere Verträge eingebettet und bestehende Vertragswerke begutachtet sowie angepasst.