Markus Stender, geboren 1965 in Starnberg, studierte von 1983 bis 1990 an der Karl-Franzens-Universität Graz Jura. In Graz absolvierte er auch das anschließende Gerichtsjahr. Von 1991 bis 1995 war er Rechtsanwaltsanwärter bei Heller Löber Bahn & Partner Rechtsanwälte (heute Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte). Nachdem er 1993 die Legal English Summer School in Oxford in England besucht hatte, legte er 1994 seine Rechtsanwaltsprüfung ab und ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen. Rechtsanwalt Mag. Stender korrespondiert verhandlungssicher in Englisch.
Markus Stender, geboren 1965 in Starnberg, studierte von 1983 bis 1990 an der Karl-Franzens-Universität Graz Jura. In Graz absolvierte er auch das anschließende Gerichtsjahr. Von 1991 bis 1995 war er Rechtsanwaltsanwärter bei Heller Löber Bahn & Partner Rechtsanwälte (heute Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte). Nachdem er 1993 die Legal English Summer School in Oxford in England besucht hatte, legte er 1994 seine Rechtsanwaltsprüfung ab und ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen. Rechtsanwalt Mag. Stender korrespondiert verhandlungssicher in Englisch.
Er vertritt in der Kanzlei überwiegend inländische und ausländische Unternehmen im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht, insbesondere aus Russland und Zypern. Der Jurist ist Mitglied im Österreichischen Anwaltsverein sowie in der Rechtsanwaltskammer Wien. Darüber hinaus ist er Mitglied im Austrian Committee of the International Chamber of Commerce (ICC), einer Organisation zur Förderung des Welthandels und der Sicherung der Prinzipien der freien Marktwirtschaft, des freien Handels und des freien Unternehmertums. Zudem ist er Mitglied in der European Association of Lawyers (AEA) und Präsident der European Lawyers Group, einem Zusammenschluss von Rechtsanwaltskanzleien, welche die Interessen ihrer Mandanten europaweit vertreten.
Rechtsanwalt Mag. Markus Stender berät und vertritt Sie im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht, Stiftungsrecht, Vertragsrecht sowie Schiedsverfahrensrecht.
Rechtsanwalt Stender berät Sie professionell und individuell im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Gesellschaftsrecht. Das Wirtschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat. Es ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Basis der Wirtschaftspolitik im Allgemeinen. Ziel ist eine Lenkung selbständiger Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen spielen hierbei eine Rolle, darunter die Regelungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch Österreichs (ABGB), im Handelsrecht (UGB, GmbHG, AktG, GenG et cetera) sowie die Gewerbeordnung (GewO) und sonstige Zulassungsvorschriften.
Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahllose wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte (Umwandlungssteuerrecht), die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht nicht die forensische, sondern die beratende Tätigkeit. Ziel der Beratung durch Rechtsanwalt Stender ist es, dem Mandanten die für seine Situation beste Rechtsform zu empfehlen, einen Gesellschaftsvertrag entsprechend zu entwerfen oder anzupassen und die Gründung, Umwandlung, Umstrukturierung oder Anpassung der Gesellschaft zu betreiben. Herr Stender berät Sie umfassend zur nachfolgenden Strukturierung einschließlich Verschmelzung und Umwandlung unter zivil- und steuerrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Daneben ist er für wettbewerbsrechtliche Fragen zuständig (Abfassung von Konkurrenzklauseln, Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen et cetera). Eine Spezialität des Juristen ist daneben die Konzeption und der Entwurf von Unternehmenskaufverträgen.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Markus Stender ist das Markenrecht. Dieses fällt unter den gewerblichen Rechtsschutz (Immaterialgüterrecht), welcher Namen im Rechtsverkehr schützt. Der Jurist berät Sie umfassend bei Themen wie beispielsweise der vorzunehmenden Markenstrategie, Markenrecherche, Markenanmeldung, Markenverteidigung, Markenüberwachung und Markenverwaltung für Ihre nationale Marke, EU-Marke (GM-Marke) und IR-Marke. Er berät zudem bereits im Vorfeld hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten, Immaterialgüter abzusichern, und übernimmt dabei die Registrierung und laufende Betreuung von Marken und Mustern. Insbesondere in der Gründungsphase eines Unternehmens erscheint eine eingehende Beurteilung dieser Fragen sinnvoll, da sich Anfangsfehler häufig nur unter beträchtlichen Kosten korrigieren lassen oder den Geschäftsauftritt sogar nachhaltig stören. Da das Markenrecht eine schwerdurchschaubare und schwerverständliche Spezialmaterie darstellt, sollten Sie unbedingt eine hierauf spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Betreuung beauftragen.
Rechtsanwalt Stender unterstützt Sie auch umfassend und professionell bei der Errichtung und Gestaltung Ihrer nationalen oder internationalen Stiftung und bringt dabei praktische Erfahrungen im Bereich Stiftungsrecht und Stiftungswesen ein. Er setzt das für die Errichtung einer Stiftung notwendige Stiftungsgeschäft und die Satzung auf und erledigt für Sie die Anerkennung der Stiftung im In- oder Ausland. Er berät Sie zudem umfassend hinsichtlich einer zweckmäßigen Kapitalausstattung, des Stiftungszwecks, insbesondere hinsichtlich gemeinnütziger Stiftungszwecke, um eine Steuererleichterung herbeizuführen. Auch die Aufnahme von Regelungen, damit der Stifter nach der Gründung weiterhin die Geschicke der Stiftung im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten in den Händen hält, werden durch Rechtsanwalt Stender umfassen rechtlich geprüft und erörtert.
Rechtsanwalt Markus Stender berät und vertritt Sie auch im nationalen und internationalen Vertragsrecht. Er errichtet Verträge im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht oder entwirft grenzüberschreitende Vereinbarungen. Der Jurist bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei allen Vertragsverhandlungen. Dies umfasst Kaufvertrag, Lizenzvertrag, Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag, Gründungsvertrag einer GmbH, Ltd. oder AG, Kooperationsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Vorrechtsvereinbarung et cetera. Ein guter Vertrag ist allzeit systematisch aufgebaut und logisch strukturiert. Er ist die Basis Ihrer Kooperation mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern. Dies erfordert eine differenzierte Abstimmung der einzelnen Interessen der jeweiligen Partner sowie eine klare Formulierung, um etwaige Streitpotentiale in Zukunft zu vermeiden. Bestimmte Verträge erfordern auch die Einhaltung gewisser Formvorschriften. Insbesondere ist hier der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH zu nennen. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten, die steuerrechtliche Unternehmensberatung sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwalt Markus Stender machen ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.
Herr Stender ist zudem ein Spezialist für alle Fragen rund um das nationale und internationale Schiedsverfahrensrecht. Gegenüber einem Prozess vor den staatlichen Gerichten hat das schiedsrichterliche Verfahren vor allem folgende Vorteile: Es ermöglicht schnelle und effiziente Ergebnisse. Die von den Parteien ausgewählten Schiedsrichter haben in der Regel die notwendige Sachkunde. Rechtsanwalt Mag. Markus Stender verfügt über eine breite Erfahrung in Schiedsgerichtssachen. Die Kanzlei begleitet ihre Mandanten von der ersten Stunde der Vertragsverhandlung über die Vertragserrichtung bis zur eventuellen gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Auseinandersetzung.