Seit 1986 ist Rechtsanwältin Gerda Staude für ihre Mandanten mit eigener Kanzlei tätig. Die Juristin berät und vertritt Privatleute und mittelständische Unternehmen. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und allgemeines Zivilrecht (Verkehrsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht). Zudem bietet sie für Unternehmen die Forderungsbeitreibung (Inkasso) bis zur Zwangsvollstreckung an.
Seit 1986 ist Rechtsanwältin Gerda Staude für ihre Mandanten mit eigener Kanzlei tätig. Die Juristin berät und vertritt Privatleute und mittelständische Unternehmen. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und allgemeines Zivilrecht (Verkehrsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht). Zudem bietet sie für Unternehmen die Forderungsbeitreibung (Inkasso) bis zur Zwangsvollstreckung an.
Frau Staude sieht die Kanzlei aber auch als Allgemeinkanzlei, die dem Ratsuchenden als Anlaufstelle für seine rechtlichen Probleme dient. Die Dienstleistung umfasst je nach Ihrem Wunsch die rechtliche Beratung, die außergerichtliche sowie die gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen.
Die Kanzlei in Mellrichstadt finden Sie in der Friedenstraße, in der Nähe der Grundschule und Realschule. Direkt neben der Kanzlei ist ein Parkplatz.
Beratungstermine können jeweils zu den Bürozeiten montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Darüber hinaus können Besprechungen nach Bedarf auch außerhalb der Bürozeiten oder vor Ort beim Mandanten stattfinden.
Gerda Staude wurde 1959 in Wertheim am Main geboren. Sie studierte in Würzburg Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat am Landgericht Schweinfurt. 1986 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen und ist seitdem für ihre Mandanten aktiv. Sie spricht Englisch und Norwegisch.
Frau Staude schätzt an ihrem Beruf den täglichen Umgang mit Menschen mit ihren unterschiedlichen Rechtsproblemen und die Herausforderung, für die “gerechte Sache zu kämpfen”. Ziel ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist es, das optimale Ergebnis für ihre Mandanten zu erreichen.
Im Familienrecht bearbeitet Rechtsanwältin Gerda Staude Mandate, die eine Ehescheidung und die damit zusammenhängenden Folgesachen betreffen. Nach einer Trennung oder Scheidung stellen sich zumeist Differenzen über Unterhalt, insbesondere Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt ein. Oftmals ist es ratsam, sofort nach der Trennung einen rechtlichen Beistand hinzuzuziehen, der zur Konfliktlösung von fast unvermeidbaren Streitigkeiten in diesem sensiblen Bereich beitragen wird. Frau Staude macht für Sie Unterhaltsansprüche geltend, steht Ihnen bei der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung zur Seite, klärt Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere Zugewinnausgleich, und regelt Probleme um Hausrat, Ehewohnung und gemeinsame Konten. Bei einer Trennung oder Scheidung von Eltern nehmen diese die Rechtsanwältin in Anspruch bei Regelungen für gemeinsame Kinder über das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils.
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegt beim Erbrecht. Im Erbrecht bietet Gerda Staude ihren Mandanten eine erbrechtliche Beratung sowie die Gestaltung von Testament (letztwillige Verfügung), Ehegattentestament oder Erbvertrag an. Außerdem können Sie die Rechtsanwältin mit Ihren erbrechtlichen Auseinandersetzungen betrauen. Frau Staude vertritt Ihre Interessen gegenüber den übrigen Erben und wird ihre Ansprüche sichern. Überdies können Sie die Hilfe der Juristin bei Problemen mit dem sogenannten Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch erwarten. Bestimmte Personenkreise wie beispielsweise die Kinder des Erblassers sind hiernach berechtigte Erben, die den Anspruch haben, ihren festen Pflichtteil an der Erbmasse zu erhalten. Bei Problemen um Nachlassregelung, Vorsorgeregelung, Patiententestament und Erbschein ist Frau Staude gleichfalls eine kompetente Ansprechpartnerin.
Des Weiteren wird Gerda Staude im Arbeitsrecht anwaltlich tätig. Sie übernimmt Mandate, die dem Individualarbeitsrecht zuzuordnen sind. Dieses Rechtsgebiet regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern. Im Kündigungsschutzrecht klärt Frau Staude für ihre Mandanten, ob beispielsweise eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung der sozialen Rechtfertigung genügt. Bei fehlender sozialer Rechtfertigung und Unrechtmäßigkeit Ihrer betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigung wird die Rechtsanwältin zur Durchsetzung Ihrer Interessen eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Gerda Staude übernimmt die Rechtsvertretung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Außerdem können Sie Frau Staude bei Problemen in Anspruch nehmen hinsichtlich Abfindung, Abmahnung, Änderungskündigung, Arbeitszeugnis, Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Vergütung, Befristung und Teilzeitregelung.
Frau Staude berät und vertritt ihre Mandanten zudem im allgemeinen Zivilrecht. Die anwaltliche Leistung umfasst hier insbesondere das Vertragsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht (Unfallregulierung).
Die Rechtsanwältin erstellt und prüft Verträge aller Art wie zum Beispiel Kaufvertrag oder Werkvertrag sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Frau Staude unterstützt Sie bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) wegen einer Pflichtverletzung. Im Mietrecht geht es überwiegend um Streitfragen hinsichtlich Kündigung, Mieterhöhung, Sanierung oder Schönheitsreparaturen. Im Verkehrsrecht regelt Frau Staude für Sie den Unfallschaden mit den Versicherungen und prüft etwaiges Verschulden und Schadensersatzforderungen.
Außerdem bietet Rechtsanwältin Staude die Forderungsbeitreibung und das Inkassorecht an. Wenn eine Mahnung nicht den gewünschten Erfolg hat, können Sie Ihre Forderungen zur weiteren Bearbeitung und gegebenenfalls gerichtlichen Geltendmachung an die Kanzlei übergeben. Rechtsanwältin Gerda Staude übernimmt dann die Durchsetzung und Beitreibung der offenen Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.