Die Anwaltskanzlei Erdmann besteht seit 1991 in Rostock. Zur Mandantschaft gehören Privatleute, Selbstständige und Unternehmen des Mittelstandes. Durch die Zusammenarbeit mit einem Netz von Anwälten und einer Steuerberatungsgesellschaft aus Rostock können auch komplexe und steuerrechtliche Probleme effizient und kompetent gelöst werden.
Die Anwaltskanzlei Erdmann besteht seit 1991 in Rostock. Zur Mandantschaft gehören Privatleute, Selbstständige und Unternehmen des Mittelstandes. Durch die Zusammenarbeit mit einem Netz von Anwälten und einer Steuerberatungsgesellschaft aus Rostock können auch komplexe und steuerrechtliche Probleme effizient und kompetent gelöst werden.
Die Kanzlei finden Sie in zentraler Lage in der Doberaner Straße 10-12, im Bürohaus „Doberaner Hof“ in der ersten Etage. Die Haltestelle “Doberaner Platz” der Straßenbahn-Linien 1, 3, 4, 5 und 6 sowie der Buslinien 24 und 25 liegt in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei. Parkmöglichkeiten finden Sie insbesondere im Parkhaus “Doberaner Hof”.
Beratungstermine mit Rechtsanwalt Joachim Erdmann können montags bis donnerstags von 09.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat oder dem Juristen selbst vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 09.00 bis 14.00 Uhr möglich. Hierfür stehen Ihnen alle modernen Kommunikationsmittel zu Verfügung (raerdmann@kabelmail.de).
Joachim Erdmann wurde in Parchim in Mecklenburg-Vorpommern geboren. Nach dem Wehrdienst studierte er von 1974 bis 1978 Jura an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU). Anschließend war er dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Von 1982 bis 1991 war er Justitiar in einem Unternehmen der Daseinsvorsorge. Im Anschluss gründete er seine eigene Kanzlei in Rostock.
Außerberuflich ist Herr Erdmann Mitglied im CDU-Ortsverband seiner Wohngemeinde. An seinem Beruf schätzt er die juristische Lösung mannigfacher Probleme sowie, dem Mandanten zu seinem Recht verhelfen zu können.
Rechtsanwalt Joachim Erdmann bearbeitet schwerpunktmäßig Individualarbeitsrecht, Familienrecht, Haftpflichtrecht, Strafrecht und privates Baurecht.
Im Individualarbeitsrecht vertritt Herr Erdmann sowohl die Arbeitnehmerseite als auch die Arbeitgeberseite. Zum Beispiel bei Themen wie Abfindung, Abmahnung, Arbeitsunfähigkeit, Aufhebungsvertrag, Ausbildung, Betriebsübergang, Kündigungsschutz, Mutterschutz, Schwerbehinderung, Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, Dauer, Gewährung oder Übertragung von Urlaub, Änderung, Auslegung und Befristung von Verträgen und Belange bezüglich des Wettbewerbs sowie Auslegung und Berichtigung von Zeugnissen. Aber auch die Einleitung und Durchführung von sowie die Vertretung in Beschlussverfahren, das Betriebsverfassungsrecht, Interessensausgleiche, Gestaltung und Abschluss von Sozialplänen und die Einrichtung von Wirtschaftsausschüssen fallen in sein Ressort.
Rechtsanwalt Erdmann berät und vertritt Sie in allen Streitigkeiten wie beispielsweise bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Er steht Ihnen außerdem bei einer Änderungskündigung oder Abmahnung bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese alle Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung. Auch die Ausarbeitung und Prüfung von Arbeitsverträgen und die rechtliche Vertretung bei Gehaltsunstimmigkeiten oder bei Mobbing am Arbeitsplatz gehören zu seinen Aufgaben.
In familienrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet Rechtsanwalt Erdmann regelmäßig Themen wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Hausratsteilung, Zuweisung der Ehewohnung, Regelung des Umgangs und der elterlichen Sorge, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft und die Vereinbarung von Güterständen), Versorgungsausgleich, Ehescheidung, Recht des nichtehelichen Kindes und der nichtehelichen Mutter, Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Recht der Lebenspartnerschaft, Anfertigung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Fälle nach dem Gewaltschutzgesetz.
Die Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Haftpflichtrechtrechtes vor sämtlichen Gerichten und Behörden stellt einen weiteren Schwerpunkt des Juristen dar. Rechtsanwalt Erdmann vertritt Sie in Bezug auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung. Joachim Erdmann berät Sie sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger gegenüber der Versicherung, die eventuell den Schaden bezahlt. Die sachlich gesicherte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Bei einem Verkehrsunfall geht es vorwiegend im zivilrechtlichen Bereich um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und — speziell bei Personenschaden — Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Des Weiteren bearbeitet Rechtsanwalt Joachim Erdmann Fälle aus dem privaten Baurecht. Das private Baurecht stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Architektenvertrag, Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Der Jurist berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages.