Herr Dr. Mathias Lorenz wurde in Duisburg-Rheinhausen geboren und ist in Rheinberg am Niederrhein aufgewachsen. Nach der Hochschulreife studierte er von 1993 bis 1998 an der Universität Bielefeld Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Bochum und beim Arbeitsgericht Gelsenkirchen. An der Universität des Saarlandes promovierte Herr Dr. Lorenz 2005 zum arbeitsrechtlichen Thema “Die Verringerung der Arbeitszeit auf Wunsch des Arbeitnehmers: Der allgemeine Teilzeitanspruch gemäß § 8 TzBfG”, erschienen im Verlag Dr. Kovač. Als zugelassener Rechtsanwalt ist Herr Dr. Lorenz seit 2001 tätig.
Herr Dr. Mathias Lorenz wurde in Duisburg-Rheinhausen geboren und ist in Rheinberg am Niederrhein aufgewachsen. Nach der Hochschulreife studierte er von 1993 bis 1998 an der Universität Bielefeld Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Bochum und beim Arbeitsgericht Gelsenkirchen. An der Universität des Saarlandes promovierte Herr Dr. Lorenz 2005 zum arbeitsrechtlichen Thema “Die Verringerung der Arbeitszeit auf Wunsch des Arbeitnehmers: Der allgemeine Teilzeitanspruch gemäß § 8 TzBfG”, erschienen im Verlag Dr. Kovač. Als zugelassener Rechtsanwalt ist Herr Dr. Lorenz seit 2001 tätig.
Seit 2005 ist Herr Lorenz zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2008 Fachanwalt für Sozialrecht. Der Jurist ist zudem Autor zahlreicher Fachartikel. Rechtsanwalt Dr. Lorenz spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.
An seiner Tätigkeit reizt den prozesserfahrenen Volljuristin insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von kreativen pragmatischen Lösungsmöglichkeiten. Ständige Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig. Nach der Überzeugung des Rechtsanwaltes bedarf es zudem einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen und verstanden fühlt.
Rechtsanwalt Dr. Mathias Lorenz berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und allgemeinen Zivilrecht.
Der Jurist berät Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte oder andere Mitarbeitervertreter in arbeitsrechtlichen Fragen aller Art. Seine Tätigkeit beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Beratung. Er steht Ihnen vielmehr auch als Interessenvertreter bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei zur Verfügung. Sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, gilt dies auch für die Vertretung vor Gericht. Gegenstand des Arbeitsrechts ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen.
Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers. Da an einem Job fast immer eine Existenz hängt, versucht Herr Lorenz mit ganzer Kraft, für Sie das Maximum zu erreichen. Hier steht er Ihnen mit seinem Fachwissen als Fachanwalt insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebender Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz , Urlaubsanspruch oder Zeugnis zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.
Ferner geht es beim Arbeitsrecht auch um das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht).
Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Lorenz ist das Sozialrecht. Dieses betrifft prinzipiell jeden von uns und ist für den Laien ein kaum überschaubares Rechtsgebiet. Es regelt die Ausgestaltung der sozialen Sicherung in Deutschland. Die meisten Fälle des Sozialrechts finden sich in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB) sowie im Sozialgerichtsgesetz (SGG). Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Elterngeld) über die Ausbildung (Fördermittel), im Alltag (zum Beispiel Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse et cetera).
Die Sozialversicherungen regeln die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Pflegefall und Arbeitsunfall. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht). Im Sozialrecht berät und vertritt Herr Dr. Lorenz Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls beispielsweise Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde. Wenn Sie Fragen zu diesem Gebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Lorenz.
Ferner liegt ein zusätzliches Fachgebiet von Rechtsanwalt Dr. Mathias Lorenz im Mietrecht. Er berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen. Ziel seiner Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung.
Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Durch die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber Rat holen. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Lorenz.
Rechtsanwalt Dr. Mathias Lorenz hat sich darüber hinaus auch auf das allgemeine Zivilrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Leider gibt es nicht immer Positives nach der Rückkehr aus dem Urlaub zu berichten. Falls Sie Reisemängel oder Schadensersatz (auch: Schadenersatz) gegen den Reiseveranstalter wegen entgangener Urlaubsfreude geltend machen wollen, meldet Herr Lorenz Ihre Ansprüche nach Reiserückkehr beim Reiseveranstalter an und setzt sie gegebenenfalls vor Gericht durch. Der Jurist steht Ihnen als Ansprechpartner im Reiserecht bei Themen wie Reisemangel, Anzeige, Reisrücktritt und Reispreisminderung mit Rat und Tat zur Seite. Ferner überprüft er im Reisvertragsrecht etwaige Informationspflichten des Reiseveranstalters im Hinblick auf eine Gewährleistung. Des Weiteren prüft oder entwickelt Herr Dr. Lorenz für Sie Verträge, wie. z.B. Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag, Erbvertrag, oder Arbeitsvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen gehört genauso zu seinem Arbeitsbereich.