Rechtsanwalt Matthias Jox gründete 1991 seine Rechtsanwaltskanzlei in Pasewalk. Er bietet seinen Mandanten Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen im Familienrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und allgemeinen Zivilrecht (Vertragsrecht). Selbstverständlich können Sie die Beratung von Herrn Jox aber auch bei Problemen in anderen Rechtsgebieten in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Jox bietet Privatleuten und mittelständischen Unternehmen eine kompetente Rechtsberatung und vertritt zielstrebig ihre Interessen.
Rechtsanwalt Matthias Jox gründete 1991 seine Rechtsanwaltskanzlei in Pasewalk. Er bietet seinen Mandanten Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen im Familienrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und allgemeinen Zivilrecht (Vertragsrecht). Selbstverständlich können Sie die Beratung von Herrn Jox aber auch bei Problemen in anderen Rechtsgebieten in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Jox bietet Privatleuten und mittelständischen Unternehmen eine kompetente Rechtsberatung und vertritt zielstrebig ihre Interessen.
Während der Bürozeiten montags bis freitags von 07.30 bis 17.00 Uhr können Sie mit dem Sekretariat Beratungstermine vereinbaren. Bei Bedarf und nach Vereinbarung steht Rechtsanwalt Jox auch für Termine außerhalb dieser Zeiten und für Hausbesuche zur Verfügung.
Die Kanzleiräume in Pasewalk liegen in der Bahnhofstraße 6, neben dem Haus der Allianzvertretung. Direkt gegenüber der Kanzlei gibt es öffentliche Parkplätze (ohne Gebühren), die für Mandanten mit Pkw gut genutzt werden können. Der in der Nähe liegende Bahnhof bietet Ihnen Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel.
Matthias Jox wurde 1960 in Potsdam geboren und studierte nach seinem Abitur an der Humboldt-Universität in Berlin Rechtswissenschaften. Mit seiner Zulassung als Rechtsanwalt 1991 gründete er seine eigene Kanzlei.
Herr Jox schätzt an seinem Beruf den täglichen Umgang mit Menschen und die Möglichkeit, seine Mandanten mit ihren unterschiedlichen Lebensumständen und rechtlichen Problemen zu unterstützen. Ziel seiner anwaltlichen Tätigkeit ist es, das optimale Ergebnis für seine Mandanten zu erreichen. Herr Jox spricht auch Englisch.
Im Familienrecht bearbeitet Rechtsanwalt Matthias Jox Mandate, die eine Ehescheidung und die damit zusammenhängenden Folgesachen betreffen. Nach einer Trennung oder Scheidung stellen sich zumeist Differenzen über Unterhalt, insbesondere Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt ein. Ratsam ist es, sofort nach der Trennung einen Familienrechtler hinzuzuziehen, der zur Konfliktlösung von fast unvermeidbaren Streitigkeiten in diesem sensiblen Bereich beitragen wird. Herr Jox macht für Sie Unterhaltsansprüche geltend, steht Ihnen bei der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung zur Seite, klärt Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (insbesondere Zugewinnausgleich) und regelt Probleme um Hausrat, Ehewohnung und gemeinsame Konten. Bei einer Trennung oder Scheidung von Eltern nehmen diese den Rechtsanwalt in Anspruch bei Regelungen für gemeinsame Kinder über das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils. Die Beratungsleistung von Herr Jox erstreckt sich zudem auf das Thema Ehevertrag.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich des Zivilrechts geht es fast überwiegend um die Verkehrsunfallregulierung, das heißt um die Geltendmachung oder Abwehr eines Schadenersatzanspruchs. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Ihre Schadensersatzansprüche werden am Tag der Aufnahme bearbeitet und schnellstens durchgesetzt. Damit sparen Sie sich Arbeitsaufwand und Ärger und gehen sicher, dass Sie nicht nur das bekommen, was die gegnerische Versicherung Ihnen anbietet, sondern dass alle Ihre Rechte zur Geltung kommen. Herr Jox weist ausdrücklich darauf hin, dass es bei jedem Unfall unabdingbar ist, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, denn nur ein Anwalt hat die juristischen Möglichkeiten, Ihre Interessen vollständig zu verwirklichen.
Im Zusammenhang mit einem Unfall werden häufig Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen. Der jeweilige Fahrer erhält in Abhängigkeit der Höhe eines Bußgeldes Punkte in Flensburg eingetragen, die für das Behalten der Fahrerlaubnis von Bedeutung sein können. Im Falle der Verhängung eines Bußgeldes kommt es daher für Herrn Jox darauf an, dieses so gering wie möglich zu halten, um hierdurch Ihre Fahrerlaubnis nicht zu gefährden. Des Weiteren vertritt Rechtsanwalt Matthias Jox Sie bei Verkehrsstrafsachen, wie zum Beispiel Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder fahrlässige Körperverletzung durch einen Unfall.
Einen weiteren Schwerpunkt hat Herr Jox auf das Strafrecht gelegt. Er vertritt sowohl Mandanten, denen eine Straftat vorgeworfen wird, als auch solche, die selbst Opfer einer Straftat geworden sind und nun als Zeugen aussagen müssen oder ihre Rechte im Rahmen der Nebenklage geltend machen wollen. Alles, was in den strafrechtlichen Bereich fällt — von Straßenverkehrsdelikten über Diebstahl, Brandstiftung und Körperverletzung, Betrug bis hin zu Totschlag — untersteht seinem Tätigkeitsbereich. Er berät Sie auch zum Jugendstrafrecht, das für Jugendliche und Heranwachsende angewendet wird und wo besondere Regelungen gelten. Bereits im Ermittlungsverfahren kann Herr Jox viel für Sie tun. Dies bezieht sich etwa auf die Hausdurchsuchung oder die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zur Überprüfung einer Haftanordnung. Gegen ein bereits ergangenes Urteil kann in einem Rechtsmittelverfahren vorgegangen und so mitunter noch eine andere Entscheidung erwirkt werden.
Des Weiteren wird Matthias Jox im Arbeitsrecht anwaltlich tätig. Er übernimmt Mandate, die dem Individualarbeitsrecht zuzuordnen sind, und vertritt dabei sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern. Im Kündigungsschutzrecht klärt Herr Jox für seine Mandanten, ob beispielsweise eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung der sozialen Rechtfertigung genügt. Bei fehlender sozialer Rechtfertigung und Unrechtmäßigkeit Ihrer betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigung wird der Rechtsanwalt zur Durchsetzung Ihrer Interessen eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Außerdem können Sie den Arbeitsrechtler bei Problemen in Anspruch nehmen hinsichtlich Abfindung, Abmahnung, Änderungskündigung, Arbeitszeugnis, Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Vergütung, Arbeitszeit, Befristung und Teilzeitregelung.
Der juristische Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Jox erstreckt sich auch auf das allgemeine Zivilrecht. Das allgemeine Zivilrecht beinhaltet alle Bereiche des alltäglichen Lebens. Er gestaltet für Sie passgenaue Verträge und übernimmt die Vertragsprüfung, das heißt, er klärt Fragen und Probleme um Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Auftrag, Leihvertrag, Darlehensvertrag und so weiter. Herr Jox bietet Rechtsrat und gegebenenfalls eine Prozessvertretung bei Streitigkeiten um Wandlung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag, Gewährleistung, Anfechtung, Mangel, Nichtleistung, Verzug, Schadensersatz et cetera.
Im Falle eines wirksamen Vertrages ergeben sich häufig auch weitere Folgeprobleme aus dem Bereich Schuldrecht. Hier berät Herr Jox Sie beispielsweise zu Schuldnerverzug oder Gläubigerverzug, Störung der Geschäftsgrundlage, Widerrufsrecht oder Rückgaberecht beim Verbrauchervertrag oder bei einem Wechsel von Ihrem Gläubiger oder Ihrem Schuldner. Außerdem kümmert er sich um die Geltendmachung von Forderungen und betreibt bei Bedarf die Zwangsvollstreckung für seine Mandanten. Rechtsanwalt Matthias Jox vertritt Sie bei allen Problemen aus dem allgemeinen Zivilrecht sachgerecht und zielgerichtet.