Dirk Wolter

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  • Deutsch
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Die Kanzlei Wolter gibt es seit 2007. Sie finden Sie in der Innenstadt Rostocks. Rechtsanwalt Dirk Wolter berät und vertritt seine Mandanten überwiegend in den Rechtsgebieten Verwaltungsrecht (öffentliches Baurecht, Straßen- und Wegerecht, Nachbarrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Beamtenrecht et cetera) sowie privates Baurecht und Immobilienrecht. Er steht Ihnen ebenso zur Verfügung im Zivilrecht, Vertragsrecht oder Verkehrsrecht (Fahrerlaubnisrecht).

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Verwaltungsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Baurecht öffentlich
  • Baurecht privat
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht
  • Verwaltungsrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei Wolter gibt es seit 2007. Sie finden Sie in der Innenstadt Rostocks. Rechtsanwalt Dirk Wolter berät und vertritt seine Mandanten überwiegend in den Rechtsgebieten Verwaltungsrecht (öffentliches Baurecht, Straßen- und Wegerecht, Nachbarrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Beamtenrecht et cetera) sowie privates Baurecht und Immobilienrecht. Er steht Ihnen ebenso zur Verfügung im Zivilrecht, Vertragsrecht oder Verkehrsrecht (Fahrerlaubnisrecht).

Zu seinem Mandantenstamm gehören Privatleute und Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften wie zum Beispiel Vereine, Begegnungszentren und Zweckverbände.

Die Öffnungszeiten des Büros sind montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr. In dieser Zeit können Sie mit dem Sekretariat Beratungstermine vereinbaren. Gern steht Ihnen der Rechtsanwalt nach Bedarf und vorheriger Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten und vor Ort zur Verfügung.

Die Kanzleiräume liegen mitten im Zentrum der Hansestadt Rostock im sogenannten Gewerkschaftshaus, direkt an einer Hauptverkehrsader, der August-Bebel-Straße. Unmittelbar gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei ist das Justizzentrum Rostocks mit dem Landgericht, dem Oberlandesgericht sowie dem Arbeits- und Sozialgericht. Es gibt gute Anbindungen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, und für Mandanten mit Pkw sind in unmittelbarer Umgebung ausreichend Parkplätze vorhanden.

Fachgebiete

Dirk Wolter wurde 1973 in Rostock geboren. Nach Abschluss einer Berufsausbildung studierte er in seiner Heimatstadt von 1993 bis 1998 Rechtswissenschaften. Er erlangte das zweite juristische Staatsexamen Ende 2000 und ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen.

Herr Wolter arbeitete zunächst in einer verwaltungsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei, bevor er sich 2005 selbständig machte, zunächst innerhalb einer Sozietät. Seit 2005 besteht die Kanzlei in der jetzigen Form. Dirk Wolter engagiert sich neben seiner beruflichen Tätigkeit auch in der juristischen Aus- und Fortbildung. Er erhielt 2005 einen Lehrauftrag an der Universität Rostock und ist auch für private Bildungsträger in der Region tätig. Herr Wolter spricht Englisch und Französisch.

Die freiberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt schätzt Dirk Wolter sehr, da sie ihm eine gewisse Unabhängigkeit bietet, die es ihm ermöglicht, für seine unterschiedlichsten Mandanten Partei zu ergreifen, und die zudem eine angenehme Vielseitigkeit mit sich bringt.

Seit 2005 ist Rechtsanwalt Dirk Wolter dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Verwaltungsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss man mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen, wobei die Gesamtdauer der Fortbildung zehn Zeitstunden nicht unterschreiten darf.

Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung und ist ein Oberbegriff für Rechtsgebiete wie Staatshaftungsrecht, Straßen- und Wegerecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht, Beamtenrecht und öffentliches Baurecht.

Beim kommunalen Abgabenrecht als Recht der Steuern und Finanzen handelt es sich zumeist um Fragen des Beitrags- und Gebührenrechtes. Gleich ob es sich dabei um Anschlussbeiträge für leitungsgebundene Einrichtungen wie Wasser oder Abwasser, Straßenausbaubeiträge, Zweitwohnungssteuer oder andere Steuerarten handelt. Oft handelt es sich auch um das Recht der Subventionen und sonstigen Finanzhilfen und hier insbesondere um Fälle der Rückforderungen.

Unter Verwaltungsrecht versteht man ebenfalls das Europäische Gemeinschafts- und Verfassungsrecht. Es beinhaltet also auch das Internationale Recht, insbesondere das Recht der EU.

Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Wolters liegt im öffentlichen Baurecht. Diese Tätigkeit beinhaltet insbesondere die Beratung und Vertretung von (privaten) Bauherren und Investoren sowie Kommunen bei der Schaffung, Durchsetzung und Sicherung von Baurecht. Dies umfasst ist die gegebenenfalls gerichtliche Vertretung im Baugenehmigungsverfahren, aber auch die Entwicklung von Bauland im Bebauungsplanverfahren in Zusammenarbeit mit den Kommunen. Als Grundlage kommt hier der städtebauliche Vertrag oder der Vorhaben- und Erschließungsplan in Betracht. Die Beratungsleistung Herrn Wolters umfasst hierbei auch das Thema Sondernutzung (Straßen- und Wegerecht) und Fragen zum Bundesimmissionsschutzgesetz. Ebenso steht Ihnen Rechtsanwalt Wolter bei Subventionsangelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite.

Im Beamtenrecht informiert, berät und betreut Herr Wolter Sie unter anderem im Rahmen von Rechtsbehelfen gegen Umsetzungen, Abordnungen, Versetzungen, gegen dienstliche Beurteilungen, bezüglich Bescheiden über die Festsetzung von Dienst- und Versorgungsbezügen sowie in Beihilfeangelegenheiten.

Im Verwaltungsrecht ist Dirk Wolter darüber hinaus für die Geltendmachung von Ausbildungsförderung (Bafög, Meister-Bafög) zuständig, falls diese nach erstmaligem Antrag nicht gewährt wurde. Ebenso ist Herr Wolter Ihr Ansprechpartner im Fahrerlaubnisrecht (Entzug und Wiedererteilung) und zwar unabhängig, ob die Sachverhalte auf einer Alkohol- oder sonstigen Drogenproblemkatik (THC usw.) bzw. auf der Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen gründen. Oft wird in diesem Zusammenhang auch eine Vertretung beim Straßenverkehrsstrafrecht sowie Ordnungswidrigkeitenrecht erforderlich. Herr Rechtsanwalt Wolter steht Ihnen mit Rat und Tat hier ebenso zur Seite, wie beim sogenannten Idiotentest, der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Wiedererlangung des Führerscheins. Dies gilt selbstverständlich auch für das Rechtsgebiet des allgemeinen Verkehrsrechtes, wo es um die Durchsetzung bzw. die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, welche aus einem Unfallereignis resultieren (Verkehrsrecht).

Besonderes Interesse hat Herr Wolter auch an der Lösung rechtlicher Probleme aus dem privaten Baurecht. Unter privatem Baurecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem privaten (oder auch öffentlichen) Bauherrn und den am Bau eines Gebäudes Beteiligten verstanden. Dies sind der Bauherr, die Bauhandwerker, der Architekt, die weiteren Planer, der Generalunternehmer, der Bauträger und der Baubetreuer. Seine Regeln sind zunächst im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthalten, darüber hinaus aber auch in Sondervorschriften wie der Gewerbeordnung (GewO), der Makler- und Bauträger-Verordnung (MaBV), der Verdingungsordnung für Bauleistungen — Teil B (VOB/B) und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Typische Fragen des privaten Baurechts drehen sich um Gewährleistung, Beseitigung von Baumangel, Richtigkeit einer Abrechnung über eine bestimmte Bauleistung, Durchsetzung einer Vertragsstrafe sowie Streit um Bausicherheit. Welche Möglichkeiten es hier gibt, zeigt Ihnen Rechtsanwalt Wolter gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf. Seine Kompetenz auf diesem Gebiet zeigt sich nicht zuletzt dadurch, dass er im Zeitraum 2007/2008 auch den Fachanwaltslehrgang für Bau- und Architektenrecht absolvierte. Soweit die rechtliche Beratung nicht ausreichend ist, um effektive und kosteneffiziente Lösungen zu entwickeln, da komplexe Sachverhalte mit schwierigen technischen, steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Hintergründen zu beurteilen sind, bedient sich die Kanzlei einem Pool von Spezialisten, welche sich in dem Netzwerk „Ihr Haus Check“ organisiert haben.

Rechtsanwalt Wolter berät und vertritt seine Mandanten ebenso bei allen Fragen rund um die Immobilie. Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit liegen dabei im Grundstücksrecht, Mietrecht (Gewerbemietrecht) und angrenzenden Rechtsgebieten wie zum Beispiel dem Forderungsmanagement und der Zwangsvollstreckung.

Insbesondere berät er seine Mandanten umfassend beim Grundstückskauf oder -verkauf und unterstützt sie bei einer interessengerechten Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung. Das Grundstücksrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und der Nachbarschaft, aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer des Grundstücks. Zum Grundstücksrecht gehören zum Beispiel: Ankauf und Verkauf eines Grundstücks, Form und Inhalt des Kaufvertrages, Nachbarschaftsrecht (zum Beispiel Pflanzabstände), Wegerechte und Fahrtrechte. Das Grundstücksrecht befasst sich aber auch mit der Verwertung von Grundstücken, zum Beispiel deren Vermietung oder Verpachtung. Rechtsanwalt Wolter steht bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig zur Verfügung.

Rechtsanwalt Dirk Wolter ist zudem in weiteren Rechtsgebieten für Sie aktiv, wie zum Beispiel dem gesamten Zivilrecht, Vertragsrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. Hier geht es zumeist um Verbraucher, die Rat oder Vertretung auf dem Gebiet des Privatrechtes und des sonstigen allgemeinen Vertragsrechtes suchen und in unserer Kanzlei finden.

Kontakt

Dirk Wolter

August-Bebel-Str. 89
18055 Rostock
Deutschland
Telefon: 
+49 381 44431240
Telefax: 
+49 381 44431241
Web
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