Rechtsanwältin Cornelia Strasser gründete ihre Einzelkanzlei im Mai 1983 in München. Heute arbeitet sie mit zwei weiteren Kollegen in Bürogemeinschaft. Die Räume der Kanzlei Strasser liegen in Schwabing-West in der Nähe der “Schauburg” und des Elisabethmarkts.
Rechtsanwältin Cornelia Strasser gründete ihre Einzelkanzlei im Mai 1983 in München. Heute arbeitet sie mit zwei weiteren Kollegen in Bürogemeinschaft. Die Räume der Kanzlei Strasser liegen in Schwabing-West in der Nähe der “Schauburg” und des Elisabethmarkts.
Die Kanzlei ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Haltestelle “Elisabethplatz” der Tramlinie 27 und die Haltestellen “Josephsplatz” und “Hohenzollernplatz” der U-Bahnlinie U2 sind in Fußnähe. Für Mandanten mit Pkw gibt es ausreichend Parkplätze direkt vor dem Haus.
Das Büro der Kanzlei Strasser ist mit modernsten Kommunikationsmitteln ausgestattet. Termine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr mit Frau Strasser persönlich vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch Termine außerhalb der genannten Zeiten möglich.
Der Schwerpunkt der Juristin liegt neben den klassischen Bereichen des Familienrechts in der Herbeiführung außergerichtlicher einvernehmlicher Regelungen sowie im beraterischen Bereich. Das Ziel von Rechtsanwältin Cornelia Strasser ist es, maßgeschneiderte Lösungen und tragfähige Einigungen zu finden. Hierfür arbeitet Frau Strasser sehr vernetzt. Sie kooperiert mit Steuerbüros, Therapeuten und Beratungsstellen, um friedliche Lösungen möglich zu machen und um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Cornelia Strasser absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Des Weiteren belegte sie im Grundstudium Soziologie. Das anschließende Rechtsreferendariat in München und Augsburg ergänzte sie durch eine dreimonatige Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei in Neu-Delhi/Indien. Die Zulassung als Rechtsanwältin erhielt sie Ende 1982. Frau Strasser spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Rechtsanwältin Cornelia Strasser berät und vertritt Sie im Familienrecht, Erbrecht, und Strafrecht. Sie ist seit 1997 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen und gehört damit zu den Fachanwältinnen für Familienrecht der ersten Stunde.
Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Innerhalb des Familienrechts ist Cornelia Strasser insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:
Darüber hinaus berät Frau Rechtsanwältin Strasser im “Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.”. Sie ist Mitautorin des Buchs “Verrat am Kindeswohl”, ISBN 3-88104-356-X. Mehr dazu erfahren Sie auf http://www.vamv-muenchen.de
Im Erbrecht berät und vertritt Frau Strasser beispielsweise bei:
Im Strafrecht vertritt Frau Rechtsanwältin Strasser vor allem Rechtsfälle, die aus dem Familienrecht erwachsen. Hier kommt ihr ihre fundierte kriminologische Ausbildung sowie eine langjährige Erfahrung als ehrenamtliche Bewährungshelferin zu Gute.
In den letzten Jahren ist die Tätigkeit im Rahmen der Nebenklage und des Opferschutzes stark in den Vordergrund gerückt.