Thomas Filler

Sprachkenntnisse

  • Englisch
  • Französisch
Übersicht

Die Kanzlei Filler wurde 1992 von Rechtsanwalt Thomas Dieter Filler gegründet. Die Tätigkeitsgebiete liegen insbesondere im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie im Bereich Strafrecht (Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht).

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei Filler wurde 1992 von Rechtsanwalt Thomas Dieter Filler gegründet. Die Tätigkeitsgebiete liegen insbesondere im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie im Bereich Strafrecht (Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht).

Seine seit fast 20 Jahre Erfahrung in allgemeiner Praxis als Rechtsanwalt erlaubt es Herrn Filler jedoch auch, eine kompetente Beratung nicht nur in Teilgebieten des Rechts anzubieten. Neben seinen Tätigkeitsschwerpunkten ist er auch Ansprechpartner bei einer Scheidung, bei Gerichtsprozessen vor dem Arbeitsgericht oder auch allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Die Kanzlei vertritt Privatleute sowie deutsche und internationale Unternehmen aller Art. Speziell ausländische Unternehmen werden von Rechtsanwalt Filler in Deutschland umfangreich betreut. Die Beratung kann dabei auch auf Englisch oder Französisch erfolgen.

Die Büroräume in Frankfurt finden Sie am Ende der Zeil im Gerichtsviertel und in unmittelbarer Nähe zum Landgericht. Mandanten mit Pkw können ein gleich um die Ecke liegendes Parkhaus nutzen. Zudem ist eine U-Bahnstation in direkter Nähe.

Beratungstermine können Sie in den Bürozeiten montags bis freitags durchgehend von 09.00 bis 18.00 Uhr mit Herrn Filler persönlich vereinbaren. Bei Bedarf und nach Absprache sind auch Beratungsgespräche vor Ort die möglich.

Fachgebiete

Thomas Dieter Filler wurde 1958 in Offenbach geboren. Durch sein Elternhaus machte er schon früh internationale Erfahrungen, seine Schulzeit verbrachte in New York, Neu Delhi und Paris. Er studierte in Frankfurt am Main Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat ebenso in Frankfurt als auch in Darmstadt. Ab 1989 war Herr Filler Seniorpartner in einer mittleren Wirtschaftskanzlei. Seine Rechtsanwaltskanzlei in der jetzigen Form betreibt er seit 1992.

Aufgrund seiner Biografie spricht Rechtsanwalt Thomas Dieter Filler neben Deutsch ebenso auch Englisch und Französisch als Muttersprache.

Durch seinen langjährigen juristischen und wirtschaftlichen Erfahrungsschatz bietet Herr Filler seinen Mandanten eine umfassende Beratung, die fachspezifisch und fachübergreifend Ressourcen ausschöpft und somit multidisziplinäres Arbeiten gewährleistet. Die Suche und das Erstreiten der Wahrheit ist für Herrn Filler ein Beweggrund für seine Tätigkeit als Rechtsanwalt.

Rechtsanwalt Thomas Dieter Filler steht mittelständischen und auch größeren Unternehmen bei allen Fragen rund um das Unternehmen als kompetenter Berater zur Seite. Dabei orientiert er sich an den Beratungsbedürfnissen seiner anspruchsvollen Klienten.

Ein Tätigkeitsfeld ist das Handels- und Gesellschaftsrecht. Das Gesellschaftsrecht umfasst einen umfangreichen Themenkomplex. Herr Filler steht Ihnen bei Themen wie Vertragsverhandlung, Unternehmensgründung oder Unternehmensumwandlung (Verschmelzung, Ausgliederung, Abspaltung und Aufspaltung) genauso mit Rat und Tat zur Seite wie bei Fragen zu Gesellschafterwechsel und Unternehmensnachfolge. Zu Gesellschaftsformen wie GbR, OHG, GmbH, GmbH & Co. KG oder AG, mithin zu BGB, Personen- und Kapitalgesellschaften, berät er Sie qualifiziert. Bei einem Wechsel innerhalb dieser Gesellschaftsformen erarbeitet er Lösungen in Hinblick auf dabei entstehende Probleme im Bereich Arbeitsrecht, gerade bei Vorhandensein eines Betriebsrates.

Die Beratungsleistung von Rechtsanwalt Filler umfasst zudem auch alle weiteren Rechtsgebiete, die mit wirtschaftlichen Unternehmen im Zusammenhang stehen. Dies beinhaltet zum Beispiel den gewerblichen Rechtsschutz, die Gewerbeordnung, Vertragsrecht und Vertragsgestaltung. Da es kein allgemeingültiges Wirtschaftsgesetzbuch gibt, sondern eine Vielzahl von verschiedenen Gesetzen, die ihre Anwendung auf die verschiedenen Wirtschaftsunternehmen finden und einer ständigen Änderung unterliegen, ist eine fundierte Rechtsberatung ein entscheidender Faktor.

Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive besondere Beachtung. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen. Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen durch Herrn Filler erfolgt sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der rechtsanwaltlichen Praxis von Thomas Dieter Filler ist das Strafrecht in seiner ganzen Bandbreite. Als Strafverteidiger vertritt er die Interessen seiner Mandanten sowohl im klassischen Strafrecht, worunter Delikte gegen die Person und das Leben fallen sowie Vermögensdelikte, Verkehrsdelikte oder Delikte gegen die Allgemeinheit. Herr Filler wird aber insbesondere auch in den strafrechtlichen Nebengebieten für Sie aktiv, wie zum Beispiel bei Delikten im Wirtschaftsrecht, Steuerstrafrecht oder im Ordnungswidrigkeitenrecht.

Die Verteidigung umfasst alle Stadien im Strafverfahren, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.

Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von speziellen Vorschriften und Besonderheiten. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten. Das Ziel ist oft die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten die Vermeidung des Strafverfahrens und Ermittlungsverfahrens überhaupt. Die strafbefreiende Selbstanzeige gilt als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Die Steuerfahndung ist oft der dramatische Einstieg in ein Verfahren. Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind häufig unbekannt. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, zum Beispiel bei einer Steuerschätzung. Des Weiteren umfasst die Beratung durch Herrn Filler beispielsweise Maßnahmen gegen Denunziation, bei Gefahr von anonymen Anzeigen Missgünstiger, sogenannte “Windhundverfahren” oder die Beratung zum Amnestiegesetz (StraBEG) sowie zu den Folgen fehlerhafter Anträge.

Außerdem ist Rechtsanwalt Filler im Wirtschaftsstrafrecht tätig. Dieses Rechtsgebiet kommt dann zum Tragen, wenn es um die Themenschwerpunkte Bilanzfälschung, Kreditbetrug, Anlagebetrug, Insolvenzdelikte (Insolvenzverschleppung), Unterschlagung, Veruntreuung und Betrug im Unternehmensbereich geht. Ebenso wird Herr Filler bei Straftaten im Bankbereich und im Wertpapierhandel oder bei dem Vorwurf der Korruption für Sie aktiv.

Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger können Sie Rechtsanwalt Thomas Dieter Filler ebenso als Ansprechpartner in strafrechtlichen Revisionsverfahren zu Rate ziehen. Das Verfassen einer Revisionsschrift ist ein komplizierter Vorgang, da durch das Revisionsgericht keinerlei Tatsachenfeststellung mehr getroffen wird und neue Beweismittel nicht mehr vorgetragen werden können. Unerlässlich hierfür ist daher die fundierte Kenntnis der zugrundeliegenden Fachliteratur, der aktuellen Rechtsprechung sowie die langjährige Erfahrung in der Analyse von Urteilen.

Kontakt

Thomas Filler

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Nordend
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Telefax: 
+49 69 40591605
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