Übersicht

Die 1990 von Rechtsanwalt Stefan Bieber gegründete Kanzlei in Ilmenau ist auf das Arbeits-, Familien-, Erb- und Mietrecht ausgerichtet und somit eine breitgefächerte Allgemeinkanzlei mit vorwiegend zivilrechtlicher Ausrichtung. Um den Mandanten einen umfassenden Service bieten zu können, kooperiert sie seit vielen Jahren mit einer Anwaltskanzlei in Homburg (Saar) sowie mit einem Steuerberater.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
2768 Zugriffe seit dem 05.03.2009
Kurzprofil

Die 1990 von Rechtsanwalt Stefan Bieber gegründete Kanzlei in Ilmenau ist auf das Arbeits-, Familien-, Erb- und Mietrecht ausgerichtet und somit eine breitgefächerte Allgemeinkanzlei mit vorwiegend zivilrechtlicher Ausrichtung. Um den Mandanten einen umfassenden Service bieten zu können, kooperiert sie seit vielen Jahren mit einer Anwaltskanzlei in Homburg (Saar) sowie mit einem Steuerberater.

Die Kanzlei gegenüber dem alten Kurpark ist günstig im Südviertel gelegen, gut mit dem Pkw erreichbar und nur fünf Minuten Fußweg von der Bushaltestelle “Homburger Platz” entfernt. Parkplätze sind ausreichend vor dem Haus vorhanden.

Während der Bürozeiten montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr können Sie mit dem Sekretariat Beratungstermine vereinbaren. Dabei werden selbstverständlich die zeitlichen und räumlichen Wünsche der Mandanten berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Besprechungstermine vor Ort bei den Mandanten oder außerhalb der genannten Zeiten möglich.

Fachgebiete

Stefan Bieber wurde 1960 in Neunkirchen (Saar) geboren. Nach seinem Wehrdienst studierte er von 1980 bis 1986 an den Universitäten Saarbrücken und Göttingen Rechtswissenschaften. Im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken absolvierte er sodann sein Rechtsreferendariat. Als zugelassener Rechtsanwalt gründete er 1990 seine eigene Kanzlei in Ilmenau. 1998 absolvierte er den Fachanwaltskurs Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt Bieber ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Erfurter Anwaltsverein. Er spricht und korrespondiert fließend in Englisch.

Außerberuflich ist er stellvertretender Ortsvereinsvorsitzender der SPD in Ilmenau sowie Mitglied im Kleinkunstverein Ilmenau-Roda. Darüber hinaus ist er Vorstandsmitglied des örtlichen Mietervereins.

Rechtsanwalt Stefan Bieber bearbeitet vorwiegend das Individualarbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Mietrecht.

Gegenstand des Arbeitsrechts im Allgemeinen ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers. Hier steht Herr Bieber Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und einer sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.

Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwalt Bieber Sie etwa beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen. Auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht Stefan Bieber Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Er berät zudem bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger. Auch in Hinblick auf eine mögliche Abfindungszahlung prüft er Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit.

In familienrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet Herr Bieber regelmäßig Themen wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Hausratsteilung, Zuweisung der Ehewohnung, Regelung des Umgangs und der elterlichen Sorge, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft und die Vereinbarung von Güterständen), Versorgungsausgleich, Ehescheidung, Recht des nichtehelichen Kindes und der nichtehelichen Mutter, Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Recht der Lebenspartnerschaft, Anfertigung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Fälle nach dem Gewaltschutzgesetz. Einen zusätzlichen Schwerpunkt Herrn Biebers stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung dar. Dazu gehören insbesondere das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet. Speziell auf dem Gebiet des Scheidungsrechts sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Leider spielen bei immer mehr Scheidungen minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle. Hier verfügt Rechtsanwalt Stefan Bieber über einen großen Erfahrungsschatz. Er befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.

Rechtsanwalt Bieber berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Im Erbrecht kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Bieber.

Darüber hinaus berät Herr Bieber Sie im Mietrecht. Dabei geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Wiederholt liegen die Fälle im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig anschaulich und greifbar sind oftmals Gerichtsurteile. Demzufolge häufen sich oft unerwartet hohe Kosten an. Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zudem zahlreiche bis dahin übliche Vertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen, Renovierungsklausel et cetera) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber bei Rechtsanwalt Stefan Bieber versierten Rat einholen.

Kontakt

Stefan Bieber

Scheffelstr. 6
98693 Ilmenau
Deutschland
Telefon: 
+49 3677 465336
Telefax: 
+49 3677 465337
Kontakt aufnehmen
Services