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Hans-Walter Hahlen

Hans-Walter Hahlen

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Rechtsanwalt Hans Walter Hahlen, 1938 in Krefeld geboren, studierte an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften und ist seit 1968 als Rechtsanwalt zugelassen. Er kann aufgrund seiner jahrelangen Tätigkeit als Rechtsanwalt auf eine enorme berufliche Erfahrung zurückgreifen. Seine kämpferische und engagierte Art vor Gericht stellt dabei sein Erfolgsrezept dar.

Hans-Walter Hahlen berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Strafrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
Kurzprofil

Rechtsanwalt Hans Walter Hahlen, 1938 in Krefeld geboren, studierte an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften und ist seit 1968 als Rechtsanwalt zugelassen. Er kann aufgrund seiner jahrelangen Tätigkeit als Rechtsanwalt auf eine enorme berufliche Erfahrung zurückgreifen. Seine kämpferische und engagierte Art vor Gericht stellt dabei sein Erfolgsrezept dar.

Rechtsanwalt Hahlen spricht englisch und ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), einer Interessensvertretung der deutschen Anwaltschaft.

 

Fachgebiete

Rechtsanwalt Hans Walter Hahlen vertritt und berät Sie im Familien- und Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht und WEG-Recht, Strafrecht sowie Zivilrecht.

Eine Stärke von Rechtsanwalt Hans Hahlen liegt im Familien- und Erbrecht. Das Familienrecht stellt ein Teilgebiet des Zivilrechts dar, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Insbesondere werden aber auch Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft erfasst. In allen familienrechtlichen Angelegenheiten wie Scheidungsverfahren, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie allen Folgeproblemen im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Trennung — von einer Vermögensauseinandersetzung bis zur Wohnungszuweisung — berät und vertritt Rechtsanwalt Hans Walter Hahlen Sie engagiert und fundiert. Aber auch die Gestaltung von Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag, um die Probleme gegebenenfalls schon im Vorfeld zu vermeiden, gehört zu seinen Beratungsleistungen. Einen zusätzlichen Schwerpunkt des Herrn Rechtsanwaltes Hans Hahlen stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung dar. Speziell sind auf dem Gebiet des Scheidungsrechts wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Leider spielen bei immer mehr Scheidungen minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle. Hier verfügt Rechtsanwalt Hans Hahlen über einen langjährigen Erfahrungsschatz. Er beschäftigt sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.

Herr Hahlen berät Sie des Weiteren professionell und individuell im Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge spezifisch festgelegt werden. Dies vermeidet unangenehme Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Sowohl vor als auch nach dem Erbfall werden Sie von Rechtsanwalt Hahlen in allen erbrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Er berät beispielsweise über die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge, Erbverzicht und Enterbung, Pflichtteilsanspruch, Umfang des Nachlasses et cetera. Darüber hinaus berät Herr Hahlen Sie bei der Errichtung von Testament und Erbvertrag sowie beim Entwurf einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Er setzt gerichtlich und außergerichtlich Erb- und Pflichtteilsansprüche durch oder unterstützt Sie im Erbscheinsverfahren.

Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet darüber hinaus auch zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag.

Bei Restrukturierungen und bei Haftungsfragen ist Rechtsanwalt Hans Walter Hahlen ebenso ein kompetenter Ansprechpartner wie bei der allgemeinen Vertragsgestaltung oder zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zudem setzt Herr Hahlen für Sie beispielsweise einen Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag oder Erbvertrag auf und berät zu Unternehmenskauf, Management-Beteiligungsmodell (Buy-out, Buy-in), Joint Venture und Beteiligungsstrukturen. Darüber hinaus plant und setzt er eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind. Gerade die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist eine komplexe und interdisziplinäre Aufgabe, die ein systematisches Vorgehen erfordert.

Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Hahlen in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen aus dem Wohnungseigentumsrecht (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen sowie Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Hans Walter Hahlen macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät Sie bei Streitigkeiten in Wohnungseigentümergemeinschaften über Abrechnungen oder bei baulichen Veränderungen. Gerade auch im Hinblick auf das neue WEG-Recht sollten Sie sich hierüber kompetenten Rat einholen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Hans Hahlen ist das Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger ist Herr Rechtsanwalt Hans Hahlen örtlich und überörtlich bekannt. Er kann in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft für Ihren Fall in rechtlich zulässiger Weise gewährleisten. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum rechtlichen Service von Herrn Hahlen.

Rechtsanwalt Hans Walter Hahlen hat sich darüber hinaus auch auf das Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht spezialisiert und zeichnet sich durch über 40 Jahre Berufserfahrung und Praxis aus. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei der Vertragsverhandlung ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten.

Außerberufliche Engagements

Neben seinem Beruf ist er sozial engagiert sowie Beirat in zahlreichen Wohnungseigentümergemeinschaften. 

 

Kontakt

Hahlen & Hahlen

Uerdinger Str. 554
47800 Krefeld
Deutschland
Telefon: 
+49 2151 579950
Telefax: 
+49 2151 5799555
Web
www.hahlen.eu
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