zur Kanzlei

Dr. Alexander Zürcher

Dr. Alexander Zürcher

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Niederländisch
Übersicht

Alexander Zürcher wurde 1960 in Basel geboren. Nach der Matura und der Rekrutenschule studierte er von 1979 bis 1985 an der Universität Basel Rechtswissenschaften. Nach dem Abschluss seines Studiums (Lizenziat) arbeitete er zunächst als Gerichtsschreiber am Verwaltungs- und Versicherungsgericht Basel-Landschaft sowie am Obergericht Basel-Landschaft, dem heutigen Kantonsgericht. 1995 promovierte er bei Professor Dr. René Rhinow, an dessen Lehrstuhl er zeitweise auch als Mitarbeiter tätig gewesen war, zum Thema “Die vorsorglichen Emissionsbegrenzungen nach dem Umweltschutzgesetz”. 1998 absolvierte er sein Advokaturexamen. Seit 2004 ist er Partner der Kanzlei Nigon Kull Burkart Partner.

Dr. Alexander Zürcher berät zu folgenden Schwerpunkten in Schweiz:
  • Erbrecht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • Mietrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Umweltrecht
  • Vertragsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso
Fachgebiete

Alexander Zürcher wurde 1960 in Basel geboren. Nach der Matura und der Rekrutenschule studierte er von 1979 bis 1985 an der Universität Basel Rechtswissenschaften. Nach dem Abschluss seines Studiums (Lizenziat) arbeitete er zunächst als Gerichtsschreiber am Verwaltungs- und Versicherungsgericht Basel-Landschaft sowie am Obergericht Basel-Landschaft, dem heutigen Kantonsgericht. 1995 promovierte er bei Professor Dr. René Rhinow, an dessen Lehrstuhl er zeitweise auch als Mitarbeiter tätig gewesen war, zum Thema “Die vorsorglichen Emissionsbegrenzungen nach dem Umweltschutzgesetz”. 1998 absolvierte er sein Advokaturexamen. Seit 2004 ist er Partner der Kanzlei Nigon Kull Burkart Partner.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Zürcher ist Mitglied in der Basler Advokatenkammer und im Schweizerischen Anwaltsverband. Außerberuflich ist er in der Geschäftprüfungskommission des Vereins Kovive in Luzern, einem Hilfswerk für benachteiligte Kinder, engagiert. 1996 war er als Co-Leiter beteiligt am Aufbau eines Heims für Straßenkinder in Boudha/Kathmandu (Nepal) für eine schweizerisch-tibetische Hilfsorganisation (ROKPA International, Zürich).

Herr Zürcher spricht und korrespondiert in Deutsch, Französisch, Englisch und Holländisch. Er schätzt an seiner Arbeit, die spezifischen Interessen seiner Klienten durch eine individuelle und gründliche Vorgehensweise durchsetzen zu können. Nach Möglichkeit sucht er aber auch nach ausgleichenden Lösungen.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Zürcher berät und vertritt seine Klienten schwerpunktmäßig im Mietrecht, Erbrecht, Arztrecht, Insolvenzrecht und Forderungseinzug, Baurecht, Umweltrecht sowie allgemeinen Zivilrecht.

Das Mietrecht nimmt in der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Alexander Zürcher einen grösseren Raum ein. Das Schwergewicht liegt im Bereich der Vermietung von gewerblichen Liegenschaften. Daneben ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Zürcher aber auch regelmässig auf dem Gebiet der Wohnraummiete tätig. Er betreut und begleitet seine Mandanten in allen Fragen des Mietrechts wie der Vertragsgestaltung, der Mietzinsgestaltung (Erhöhung oder Senkung des Mietzinses aufgrund der einschlägigen Faktoren wie Teuerung, Kostensteigerung, Mehrleistungen des Vermieters, Renditeberechnungen), Mängelbehebung, Übertragung von Geschäftsmietverhältnissen, Untervermietung oder Auflösung des Mietverhältnisses. Das Mietrecht stellt aufgrund seines weitgehenden Mieterschutzes ein komplexes Rechtsgebiet mit strengen Form- und Verfahrensvorschriften dar. Die Nicht- oder ungenügende Beachtung etwa der Bestimmungen zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und ungerechtfertigter Kündigungen hat schon manche – vermeintlich korrekte - Mietzinserhöhung oder Kündigung vor dem Mietgericht zu Fall gebracht. Lassen Sie sich, ob Sie nun Vermieter oder Mieter einer Geschäfts- oder Wohnliegenschaft sind, frühzeitig in sämtlichen relevanten Fragen von Rechtsanwalt Dr. Alexander Zürcher beraten.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Zürcher berät des Weiteren individuell im Erbrecht. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Ob Sie nun Ihren eigenen Nachlass regeln möchten oder ob Sie als Erbe an einem Nachlass beteiligt sind, wenden Sie sich rechtzeitig an Rechtsanwalt Dr. Alexander Zürcher.

Wenn es zu Unstimmigkeiten im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten. Rechtsanwalt Dr. Alexander Zürcher vertritt im Arzthaftungsrecht (Arztrecht) Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt führen, sei es gegen niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, oder Universitätskliniken. Dabei geht es um die Durchsetzung von Ersatzansprüchen für materiellen und immateriellen Schäden bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern (Ersatz von Behandlungskosten, für vorübergehenden Verdienstausfall und dauerhafte Erwerbsunfähigkeit, Schmerzensgeld, etc.). Rechtsanwalt Dr. Alexander Zürcher führt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Arztes oder des Spitals.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt stellt das Insolvenzrecht und der Forderungseinzug dar. Gründe für eine Insolvenz sind entweder Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Rechtsanwalt Dr. Alexander Zürcher berät Insolvenzschuldner und Insolvenzgläubiger. Er kennt damit sowohl die Gläubiger- als auch die Schuldnerseite bestens. So kann er Sie in jeder Hinsicht umfassend beraten und vertreten. Er begleitet Sie in Insolvenzverfahren und hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Forderungen.

Des Weiteren steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Alexander Zürcher bei der Zwangsvollstreckung und beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Ihr Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Rechtsanwalt Dr. Alexander Zürcher setzt Ihre Forderung durch und macht sie soweit notwendig gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden, häufig im Ausland. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung.

Eine weitere Spezialität von Rechtsanwalt Dr. Alexander Zürcher liegt im Bau- und Umweltrecht. Das Baurecht regelt in privatrechtlicher Hinsicht die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern. Oft schon zeigen sich während der Bauausführung Mängel an der Bausache. Rechtsanwalt Dr. Alexander Zürcher steht Ihnen in diesen Fällen bei der Klärung von Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang solcher Mängel und bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche zur Seite. Der Bauhandwerker selbst hat oftmals mit ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen des Bauherrn zu kämpfen, bei dessen Abwehr er von Rechtsanwalt Dr. Alexander Zürcher unterstützt wird. Umgekehrt gilt es auch die berechtigten Forderungen von Architekten, Ingenieuren und Handwerkern gegenüber den Bauherrschaften durchzusetzen.

In öffentlich-rechtlicher Hinsicht regelt das Bau- (und Raumplanungs)recht die Voraussetzungen für die Genehmigung von Bauvorhaben wie Neu- oder Umbauten sowie Gebäudesanierungen aufgrund der jeweils geltenden Zonen- und Bauordnung. Im Einzelnen geht es dabei um Fragen der Baureife eines Grundstücks (z.B. ausreichende Erschliessung des Baugrundstücks) dessen flächenmässiger Ausnützung und der sonstigen Bauweise innerhalb der regulären Zonenordnung (Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Landwirtschaftsgebieten), von Ausnahmebewilligungen (einschliesslich von Sonderzonenplanungen), jeweils unter Beachtung weiterer Vorschriften, wie sie sich namentlich aus der Umweltschutz- oder der Denkmalschutzgesetzgebung ergeben können.

Das Umweltrecht als weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Dr. Alexander Zürcher gibt den rechtlichen Rahmen für Umweltschutz und Naturschutz vor. Es definiert insbesondere die Grenzen für die Belastung mit bestimmten Schadstoffen wie auch verfahrensmäßige Schutzmechanismen im Zusammenhang mit der Errichtung großer Bauvorhaben. Das Umweltrecht hat im Laufe der letzten Jahre erheblich an Bedeutung gewonnen. Nahezu jedes Unternehmen ist heute mit umweltrechtlichen Problemen konfrontiert. Die entsprechenden Fragestellungen können in der Regel nur durch den Spezialisten effektiv, schnell und kompetent gelöst werden. Rechtsanwalt Zürcher berät Sie umfassend und praxistauglich bei Problemen im Zusammenhang mit immissionsträchtigen Vorhaben, Gefahrstoffen und Abfällen.

Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Alexander Zürcher Sie im allgemeinen Zivilrecht, Vertragsrecht (insbesondere Arbeitsvertragsrecht und Speditionsrecht), Haftungsrecht, Sozialversicherungsrecht (Vorsorge gegen die Risiken von Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit, ferner Kinder- und Familienzulagen) und Prozessrecht.

Publikationen

Die vorsorglichen Emissionsbegrenzungen nach dem Umweltschutzgesetz, Zürich 1996

Mitarbeit an:

  • Lachat/Stoll/Brunner, Mietrecht für die Praxis, Zürich 1999
  • Rhinow/Krähenmann, Schweizerische Verwaltungsrechtsprechung, Ergänzungsband, Basel/Frankfurt a.M. 1990
  • Sutter-Somm et al., Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Art. 28, 59 und 60 (in Erscheinung)

Kontakt

Nigon Kull Burkart Partner

Marktplatz 18
4001 Basel
Schweiz
Telefon: 
+41 61 5646464
Telefax: 
+41 61 5646465
Web
www.nkbpartner.ch
Kontakt aufnehmen
Services