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Patrick Frey

Patrick Frey

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
Übersicht

1973 in Liestal geboren, studierte Patrick Frey an der Universität Basel Jura und absolvierte 2002 das Advokaturexamen. Vorgängig zur freien Advokatur war er in der Luftfahrtbranche und als Gerichtsschreiber tätig. In seiner Freizeit betreibt Patrick Frey Ausdauersport. Als Präsident und Mitbegründer des Vereins unseriliga.ch engagiert er sich für die erste unabhängige Basler Fussball-Liga.

Patrick Frey berät zu folgenden Schwerpunkten in Schweiz:
  • Arbeitsrecht
  • Eherecht & Scheidungsrecht
  • Familienrecht
  • Kaufrecht & Schuldrecht
  • Strafrecht
Fachgebiete

1973 in Liestal geboren, studierte Patrick Frey an der Universität Basel Jura und absolvierte 2002 das Advokaturexamen. Vorgängig zur freien Advokatur war er in der Luftfahrtbranche und als Gerichtsschreiber tätig. In seiner Freizeit betreibt Patrick Frey Ausdauersport. Als Präsident und Mitbegründer des Vereins unseriliga.ch engagiert er sich für die erste unabhängige Basler Fussball-Liga.

Patrick Frey spricht und korrespondiert in Deutsch, Französisch, Englisch und Italienisch.

Rechtsanwalt Patrick Frey bearbeitet vornehmlich das Allgemeine Vertragsrecht, das Werkvertrags- und Auftragsrecht, das Mietrecht, das Arbeitsrecht, das Familienrecht, das Erbrecht, das Immaterialgüterrecht, das Strafrecht (Strafverteidigungen), und das Sportrecht.

Herr Frey bietet umfassenden Rechtsbeistand in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Angestellte, Geschäftsführer und Unternehmen aller Branchen. Zum Tätigkeitsfeld des Juristen gehört daher nicht nur die Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Vielmehr ist gerade das Arbeitsverhältnis auch zwischen Beginn und Beendigung häufig von Änderungen und Neuerungen betroffen, die eine individuelle Beratung erforderlich machen. Im Rahmen von Kündigung, Betriebsübergang oder Reorganisation stellen sich immer wieder heikle Rechtsfragen die eine Rechtsberatung notwendig machen.

Rechtsanwalt Frey berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und vertritt diese Parteien in Arbeitsprozessen. Ebenso steht Herr Frey zur Verfügung, wenn es um die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen geht. Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten worden sein, ist eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss unbedingt anzuraten. Denn in der Regel hat eine solche Vereinbarung zur Folge, dass eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur ausgelöst wird und Sie eine Zeit lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Doch nicht nur, wenn ein Arbeitsvertrag beendet worden ist, sondern auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann eine Beratung notwendig sein.

Herr Frey hat sich zudem auf das Familienrecht spezialisiert. Das Familienrecht befasst sich unter anderem mit dem Recht der Eheschließung, der Begründung einer Lebenspartnerschaft, der rechtlichen Beziehungen zwischen den Partnern während der Ehe oder Partnerschaft und darüber hinaus mit allen Problemen bei Trennung oder Scheidung. Hierzu gehören das Güterrecht, , die Vermögensauseinandersetzung, der Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt sowie das Sorgerecht und Umgangsrecht. Rechtsanwalt Frey steht Ihnen bereits bei den Vorüberlegungen beratend zur Seite, welche Schritte Sie wann wählen sollten. Wird eine Vertretung erforderlich, so unterstützt er Sie gern als zuverlässiger Partner und steht sach- und zielgerecht für Ihre rechtlichen Interessen ein. Zum Scheidungsrecht gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Bei allen Problemen, die mit einem Scheidungsverfahren einhergehen, bei Fragen des Unterhalts- oder des Kindschaftsrechts werden Sie von Rechtsanwalt Patrick Frey mit Sorgfalt betreut.

In keinem anderen Bereich ist die existenzielle Bedeutung des Rechts so evident wie im Strafrecht. Die Niederlage in einem Zivilprozess oder in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren mag schmerzhaft sein, doch ächtet sie den Verlierer nicht. Wer hingegen im Strafprozess verurteilt wird, fühlt sich nicht selten gebrandmarkt. Für Richter, Staatsanwälte und Verteidiger mag ein Strafprozess eine Routineangelegenheit sein. Für den Angeklagten geht es um viel mehr, stehen oftmals seine Ehre, sein Ansehen, seine berufliche Zukunft auf dem Spiel. Der Verteidiger leistet Rechtsbeistand, und zwar streng einseitig zugunsten seines Mandanten. In dieser Funktion hat der Rechtsanwalt eine sachgerechte Verteidigung zu gewährleisten, indem er alle den Beschuldigten entlastenden Umstände zur Geltung bringt und zum anderen über die Gesetzlichkeit des Verfahrens wacht. Damit ist der Verteidiger das Gegengewicht zum auf die Verfolgung ausgerichteten Wirken der Staatsanwaltschaft.

Beharrlichkeit beim Einsatz für seine Mandanten ist die Stärke von Rechtsanwalt Patrick Frey, der auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen übernimmt. Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Frey in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht der Wahrheitsfindung dienen und darf diese nicht erschweren oder vereiteln. Er hat dessen ungeachtet in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Selbstredend gehören auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum rechtlichen Service von Herrn Frey sowie die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht.

Die rechtliche Betreuung durch Herrn Frey im Schuldrecht beinhaltet alle rechtlichen Fragen um Kauf und Verkauf, Vertragsgestaltung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Schlechterfüllung, Sachmangel, Gewährleistung, Verzug, Verjährung, Fristen, Rechte bei Schlechtleistung, Schäden und Folgeschäden, verlorene Aufwendungen und Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Des Weiteren bietet der Jurist die Realisierung von Zahlungsansprüchen insbesondere bei Zahlungsverzug oder Insolvenz des Schuldners sowie Abschluss, Überwachung und Durchsetzung von Ratenzahlungsvereinbarungen und Stundungen. Rechtsanwalt Frey unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung. Des Öfteren geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.

Ein weiterer Schwerpunkt stellt das Sportrecht dar. Rechtsanwalt Patrick Frey gestaltet individuelle und präzise Ihre Vereinssatzung berät zu Strukturveränderungen innerhalb Ihres Sportvereins oder bezüglich einer zu ändernden Vereinsorganisation. Ferner hilft er bei der Organisation und Abwicklung einer Mitgliederversammlung oder entwirft und gestaltet einen Spielervertrag, Trainervertrag oder Anstellungsvertrag. Der Jurist setzt aber auch außergerichtlich und gerichtlich Ansprüche Ihres Vereins oder der Spieler durch. Insbesondere sind hier Schadensersatzansprüche zu nennen.

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