Rechtsanwalt Marcel Jüngel gründete 2006 in Zwickau seine Rechtsanwaltskanzlei. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht und insbesondere auch in Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht. Zudem betreut Herr Jüngel Sie als Rentenberater. Die Kanzlei vertritt sowohl Privatmandanten als auch kleine und mittelständische Unternehmen.
Rechtsanwalt Marcel Jüngel gründete 2006 in Zwickau seine Rechtsanwaltskanzlei. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht und insbesondere auch in Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht. Zudem betreut Herr Jüngel Sie als Rentenberater. Die Kanzlei vertritt sowohl Privatmandanten als auch kleine und mittelständische Unternehmen.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Büroräume in Zwickau liegen in der Bahnhofstraße 3, in unmittelbarer Nähe zum Busbahnhof und zur Markthalle. Auch der Hauptbahnhof ist nur 500 Meter entfernt. Mandanten, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, haben demnach ideale Verbindungen. Auch für Mandanten mit Pkw sind in unmittelbarer Umgebung ausreichend Parkplätze vorhanden.
Marcel Jüngel wurde 1971 in Oelsnitz/Vogtland geboren. Er studierte in Leipzig Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Zwickau. Im April 2002 wurde Herr Jüngel als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst als Anwalt in einer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Zwickau, bevor er sich 2006 mit seiner eigenen Rechtsanwaltskanzlei selbständig machte. Herr Jüngel korrespondiert auch auf Englisch.
An seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt reizt Marcel Jüngel insbesondere der persönliche Umgang mit seinen Mandanten und die Vielfältigkeit der zu lösenden Probleme und Lösungsmöglichkeiten.
Ein großer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Marcel Jüngel ist das Sozialrecht. Seit 01.05.2009 darf er den Titel „Fachanwalt für Sozialrecht“ führen. Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Sozialrecht ist vielfältig und unterliegt aufgrund häufiger Gesetzesänderungen dem ständigen Wandel. Die Rechtsberatung wird von Herrn Jüngel in allen Facetten angeboten. Er begleitet seine Mandanten durch die verschiedenen Verfahrensabläufe, angefangen bei der Antragstellung bis hin zum Klageverfahren vor den Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten. Das Sozialrecht und das Sozialversicherungsrecht umfassen unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, das Recht auf soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie die Anerkennung einer Berufskrankheit.
Rechtsanwalt Marcel Jüngel geht gegen die gesetzliche Arbeitslosenversicherung vor, wenn zum Beispiel ungerechtfertigte Sperrzeiten auferlegt werden, und berechnet den Arbeitslosengeldanspruch. Beim neuen Arbeitslosengeld II (Hartz IV), das eine Reihe bisher noch nicht geklärter Rechtsfragen aufwirft, hat sich Herr Jüngel schon erfolgreich für seine Mandanten einsetzen können.
Der Rechtsanwalt setzt sich für seine Mandanten auch im Sozialversicherungsrecht mit der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Rentenansprüchen auseinander. Er steht Ihnen außerdem bei der Durchsetzung einer Erwerbsminderungsrente versiert zur Seite. Herr Jüngel klärt Ihre Ansprüche und steht Ihnen auch zur Verfügung bei Problemen um Berufsunfähigkeit und Unfallrente. Im Falle einer auftretenden Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls vertritt Herr Jüngel Sie bei Streitigkeiten gegenüber den Berufsgenossenschaften. Nicht zuletzt unterstützt der Volljurist Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Fall einer Schwerbehinderung stehen Ihnen Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch IX zu, die Marcel Jüngel für Sie durchsetzen wird.
Für Erwerbsunfähige und Menschen ab 65 Jahren prüft der Rechtsanwalt Ansprüche nach den SGB II und SGB XII (Sozialgesetzbücher) auf Erhalt von Sozialhilfe, Pflegegeld, Pflegeheimkosten, Hilfe zur Pflege als einer Form der Sozialhilfe et cetera. Oftmals gibt es auch Streitigkeiten zwischen Pflegebedürftigen und ihrer Pflegekasse. Bei der Festlegung einer Pflegestufe werden Gutachter vom medizinischen Dienst eingesetzt, die eine Überprüfung der Voraussetzungen vor Ort vornehmen. Stimmt das Ergebnis des Gutachters nicht mit dem Bedarf des Pflegebedürftigen überein, kann Herr Jüngel mit einem Widerspruch die Pflegekasse zur erneuten Überprüfung veranlassen oder versuchen, Ihnen auf gerichtlichem Wege zu Ihrem Anspruch zu verhelfen.
Marcel Jüngel ist auch als Rentenberater im Rentenrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner. Sachkundiger und neutraler Rat sowie Unterstützung in allen Rentenfragen sind heutzutage besonders wichtig, auch weil zukünftig die Gestaltung der individuellen Altersvorsorge immer bedeutender wird. Herr Jüngel berechnet Ihre Rente und zeigt Ihnen auf, wie hoch diese beim Renteneintritt sein wird. Ein früher Renteneintritt kann unter Umständen zu Abschlägen führen, die vorher genau bedacht werden sollten. Rechtsanwalt Jüngel berät Sie hier auch bezüglich einer möglichen Zusatzversorgung oder der Gestaltung einer freiwilligen Beitragszahlung. Er zeigt Ihnen auf, welche Möglichkeiten es gibt. Ebenso bei einem bereits vorliegenden Rentenbescheid können Sie sich an den Rechtsanwalt wenden und eine Anfechtung prüfen lassen.
Auch bezüglich der Altersvorsorge “technische Intelligenz”, der Altersvorsorgeeinrichtung der ehemaligen DDR, steht Herr Jüngel Ihnen beratend zur Seite. Diese Altersvorsorge bot eine zusätzliche Möglichkeit in der DDR, seine Rente aufzubessern. Diese staatliche Rentenanwartschaft ist nach der Wende übergeleitet worden, so dass die Möglichkeit besteht, sie auch in Ihre jetzige Rente mit einzubeziehen.
Marcel Jüngel bietet seinen Rechtsrat und juristischen Beistand auch im Arzthaftungsrecht an. Auf diesem Gebiet können Sie den Volljuristen in Anspruch nehmen, wenn Sie von einem Schaden durch Ihren behandelnden Arzt betroffen sind. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche Behandlung können erhebliche Schäden bei einem Patienten verursachen. Rechtsanwalt Jüngel übernimmt für geschädigte Patienten die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Herr Jüngel beziffert den Umfang des Schadens mit einem Gutachter und wird einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld für seinen Mandanten durchsetzen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Individualarbeitsrecht. Dieses hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Rechtsanwalt Jüngel steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessensvertreter zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Herrn Jüngel damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Er berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder sogar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Jüngel die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Marcel Jüngel bei Themen wie Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Arbeitszeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Abmahnung, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Altersteilzeit.