Rechtsanwalt Hans-Gerd Hahlen wurde 1966 in Krefeld geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften und ist seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen.
Rechtsanwalt Hans-Gerd Hahlen wurde 1966 in Krefeld geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften und ist seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs zum Fachanwalt im Arbeitsrecht, wurde ihm der Titel des Fachanwaltes für Arbeitsrecht verliehen. Zuletzt hat Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd Hahlen zusätzlich erfolgreich den Lehrgang zum Fachanwalt im Familienrecht abgeschlossen. Seit dem Jahre 2008 ist er zudem fortlaufend mit dem Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer ausgezeichnet worden.
Rechtsanwalt Hans-Gerd Hahlen spricht englisch und ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), einer Interessensvertretung der deutschen Anwaltschaft.
Rechtsanwalt Hans-Gerd Hahlen bearbeitet schwerpunktmäßig das Arbeitsrecht, Ausländer- und Asylrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht sowie Verkehrs- und Unfallrecht. Ferner steht er Ihnen beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite.
Rechtsanwalt Hahlen hat sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Dieses regelt zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht) sowie zum anderen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht). Hier steht er Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnansprüchen oder Abfindungen gehören zu seinem Fachbereich. Da an der erfolgreichen Durchführung seiner Tätigkeit fast immer eine Existenz hängt, versucht Herr Hahlen mit ganzer Kraft, für seine Mandanten das Maximum zur erreichen.
Ein weiteres Augenmerk des Juristen liegt auf dem Ausländerrecht und Asylrecht, welches Nichtdeutsche betrifft. Das Ausländerrecht ist Teil des öffentlichen Ordnungsrechts und Verwaltungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt regelt. Gegenstände des Ausländerrechts können auch Anordnungen und Bestimmungen über Niederlassung, Erwerbstätigkeit, Integration, Steuern und soziale Sicherung sein sowie Themenschwerpunkte wie Aufenthaltsgenehmigung (in den Formen Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung und Aufenthaltsbefugnis), Arbeitsgenehmigung, Zuwanderungsgesetz, Abschiebung, Staatsangehörigkeit, Asyl, Einbürgerung, doppelte Staatsbürgerschaft oder Kontingentflüchtlinge.
Ebenso zählt das Baurecht und Architektenrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Herrn Hahlen. Das Baurecht im objektiven Sinne stellt die Gesamtheit der privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften dar, welche die Bebauung von Grundstücken regeln. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht bestimmt in erster Linie, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann, das Bauordnungsrecht regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren. Wichtigste Vorschriften des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die aufgrund dieser Regelungen als Satzung der Gemeinde erlassenen Bauleitpläne. Im subjektiven Sinne bedeutet Baurecht die öffentlich-rechtliche Befugnis, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten (Baufreiheit, Plangewährleistung).
Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten des Architekten. Die Tätigkeit des Architekten begleitet den Bauherrn und sein Bauwerk von der Projektidee bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Es handelt sich dabei eine Querschnittsmaterie, das heißt, das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften zusammen. Zu nennen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Die in der Praxis am häufigsten auftretenden Gegenstände des Architektenrechts sind Architektenvertragsrecht, Architektenhonorarrecht, Architektenhaftpflichtrecht, Berufsrecht und Urheberrecht.
Rechtsanwalt Hans-Gerd Hahlen berät und vertritt Sie professionell bei vertragsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Rechtsanwalt Hahlen beispielsweise bei mangelnder Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler bei Seite.
Eine weitere Stärke von Rechtsanwalt Hans-Gerd Hahlen ist das Familienrecht. Das Familienrecht regelt insbesondere das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Folgen bei deren Beendigung oder Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status einer eheähnlichen Gemeinschaft und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption.
Einen Unterfall des Familienrechts stellt das Scheidungsrecht dar. Darunter versteht man Unterhaltsrecht (auch der Kindesunterhalt), Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Leider gibt es immer mehr Scheidungen (jede dritte Ehe wird geschieden) mit minderjährigen Kindern. Hier verfügt Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd Hahlen über einen großen Erfahrungsschatz und befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.
Qualifizierte Hilfe kann Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd Hahlen auch im Verkehrsrecht sowie Unfallrecht bieten. Das Verkehrs- und Unfallrecht erfasst neben dem klassischen Verkehrsunfall auch die Betreuung der Mandanten in Verfahren vor dem Strafgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung, Unfallflucht, einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr etc.; kurz alles, was im weitesten Sinne mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang steht. Auch zur Fragen der Entziehung der Fahrerlaubnis, eines Fahrverbotes oder der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird Ihnen außergerichtlich wie vor den Gerichten mit Sachverstand und Durchsetzungsvermögen weitergeholfen.
Darüber hinaus steht Ihnen die Kanzlei Hahlen & Hahlen auch beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Indem der Kunde nicht zahlt wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd Hahlen setzt die Forderung durch und macht sie möglicherweise sogar gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden, häufig im Ausland. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung. Sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten.
Außerberuflich ist er sozial engagiert; u.a. lehrte er Rechtskunde an weiterführenden Schulen. Als leidenschaftlicher Jäger ist er Mitglied im Landesjagdverband.
Ferner ist er Initiator der in der Kanzlei regelmäßig stattfindenden Kunstaustellungen namhafter Künstler. Die Künstler konnten u.a. ihre Werke bereits in New York, Guggenheim Museum Dubai oder der russischen Kunstbiennale in Moskau und anderswo ausstellen.