Rechtsanwalt Peer Petersen gründete seine Kanzlei im Jahre 1989 und bietet seinen Mandanten seitdem eine individuelle Beratung unter anderem in seinen Tätigkeitsschwerpunkten Baurecht (privat), Familienrecht, Mietrecht, allgemeines Zivilrecht (Vertragsrecht) und Verkehrsrecht an. Sein Mandantenstamm sind Privatleute sowie Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen.
Rechtsanwalt Peer Petersen gründete seine Kanzlei im Jahre 1989 und bietet seinen Mandanten seitdem eine individuelle Beratung unter anderem in seinen Tätigkeitsschwerpunkten Baurecht (privat), Familienrecht, Mietrecht, allgemeines Zivilrecht (Vertragsrecht) und Verkehrsrecht an. Sein Mandantenstamm sind Privatleute sowie Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen.
Beratungstermine können montags bis freitags von 07.00 bis 19.00 Uhr mit Herr Petersen persönlich vereinbart werden. Der Rechtsanwalt steht Ihnen nach Terminvereinbarung jederzeit auch außerhalb der Bürozeiten für Besprechungen zur Verfügung. Gegebenenfalls werden auch Termine vor Ort beim Mandanten wahrgenommen.
Die Kanzleiräume in Rommerskirchen liegen in direkter Nähe zur evangelischen Kirche. Die Kanzlei verfügt über eigene Mandantenparkplätze, aber auch in der unmittelbaren Umgebung sind ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden. Für Mandanten, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, ist eine Bushaltestelle zwei Minuten entfernt.
Peer Petersen wurde 1956 in Gräfenbroich geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Köln und absolvierte das anschließende Referendariat in Düsseldorf. Schon während seiner Referendariatszeit arbeitete Herr Petersen für eine Rechtsanwaltskanzlei und gründete mit seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahre 1989 auch gleich seine eigene Kanzlei. Herr Petersen spricht auch Englisch.
In der Kanzlei von Rechtsanwalt Petersen wird der Mandant individuell und mit persönlichem Engagement betreut. Jede Angelegenheit ist "Chefsache". Herrn Petersen kommt es besonders auf den persönlichen Kontakt mit den Mandanten an. Er nimmt sich für jeden Mandanten die erforderliche Zeit, denn nur ausgehend von einem vollständig und korrekt ermittelten Sachverhalt - sei dieser einfach strukturiert bis zum Erfassen komplexer technischer Abläufe - kann die Rechtslage richtig beurteilt und dem Mandanten zu seinem Recht verholfen werden. Hinzu kommt das Verständnis für wirtschaftliche und technische Zusammenhänge sowie das Gespür für Menschen und Situationen. Mit Verhandlungsgeschick und sicherem Umgang sollen langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vermieden und nach Möglichkeit zeitnahe und praxisgerechte Lösungen gefunden und durchgesetzt werden. Bei alledem legt Rechtsanwalt Petersen Wert auf die stetige Unterrichtung und Einbeziehung des Mandanten durch eine verständliche und vertrauensvolle Kommunikation. Der Mandant soll während der gesamten Mandatsdauer stets über Erfolgsaussichten und Risiken informiert sein, um notwendige Entscheidungen auch selbst treffen zu können.
Ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Peer Petersen ist das private Baurecht. Bearbeitet werden hier insbesondere Fragestellungen im Zusammenhang mit Neubauten oder Umbau von privaten Gebäuden, soweit es zu Meinungsverschiedenheiten oder einem Rechtsstreit zwischen Bauherr und Bauunternehmen oder Architekten kommt. Hierbei bilden die Durchsetzung von Ansprüchen auf Werklohn von kleinen und mittleren Baufirmen und Handwerksfirmen gegenüber selbigen Auftraggebern den Schwerpunkt, ebenso die Durchsetzung von offenen Honorarforderungen beauftragter Architekten nach den Vorgaben des BGB und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Auf Seiten der Bauherren und Auftraggeber bearbeitet Rechtsanwalt Petersen die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen wegen Schlechtleistung, insbesondere den Gewährleistungsanspruch bei einem Baumangel. Hierbei steht er seinen Mandanten beratend bei der Klärung der Fragen nach Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang von Baumängeln sowie der Durchsetzung sich hieraus ergebender Ansprüche (Schadenersatzanspruch, Mangelbeseitigungsanspruch, Minderung) zur Seite.
Neben seiner Rechtskenntnis auf diesem Gebiet ist Herr Petersen durch seine Herkunft aus einer Architektenfamilie auch mit der oftmals schwierigen Praxis eines Bauvorhabens gut vertraut.
Rechtsanwalt Petersen berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich auch in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung, wie hoch Ihr Unterhaltsanspruch (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt) und Vermögensanspruch real sind. Auch rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, bei Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich und bei einem Ehevertrag - der zu Beginn und während der Ehe gestaltet werden kann - steht Ihnen Rechtsanwalt Petersen zur Verfügung. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ist er ein kompetenter Ansprechpartner für eine Scheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung und Scheidungsvereinbarung.
Im Mietrecht berät und vertritt er sowohl Mieter als auch Vermieter in den Bereichen Wohnraummiete und Gewerberaummiete. Zwischen Mieter und Vermieter passiert es leider schnell, dass es noch bei laufendem Mietverhältnis zu Spannungen kommt. Rechtsanwalt Petersen berät sowohl Vermieter als auch Mieter bei allen Fragen zu den Themen Mietvertrag, Kündigung, Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag, Nachvermietung, Mieterhöhung, fehlerhafte Betriebskostenabrechnung, Untervermietung oder Fremdnutzung des Mietraumes, Schönheitsreparaturen und Renovierungsmaßnahme, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung und Kaution. Auch bei Zahlungsverzug - sei es, Sie bekommen von Ihrem Mieter kein Geld gezahlt, oder Sie sind als Mieter nicht mehr in der Lage, die Miete zu begleichen - steht Ihnen Herr Petersen mit Rat und Tat zur Seite.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das allgemeine Zivilrecht und hier insbesondere das allgemeine Vertragsrecht. Dies umfasst die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art. Die Beratung umfasst unter anderem das Kaufrecht (wie zum Beispiel auch den Internetvertrag), Werkvertragsrecht und Dienstleistungsrecht (Telekommunikationsvertrag) sowie das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Besondere Verträge sind der Bauvertrag und der VOB-Vertrag. Herr Petersen entwirft Verträge nach Ihren individuellen Bedürfnissen und überprüft Vertragsangebote auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Er unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) wegen einer Pflichtverletzung. Dabei kann es auch um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren gehen.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Verkehrsrecht, das sowohl die zivilrechtliche Schadensregulierung als auch die Beratung und Vertretung im Ordnungswidrigkeitsverfahren und Verkehrsstrafrecht umfasst.
Im Verkehrszivilrecht geht es hauptsächlich um den Bereich der Unfallregulierung, das heißt um die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Petersen führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Rechtsanwalt Peer Petersen für seine Mandanten Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.
Neben der Unfallregulierung kommen auch häufig Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß et cetera und strafrechtsrelevante Sachverhalte vor, so dass der Rechtsanwalt auch Delikte wie Trunkenheitsfahrt, Verkehrsgefährdung, Unfallflucht, Nötigung sowie Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr bearbeitet und vor Gericht vertritt.