Michael Urbanek, geboren 1958 in Köln, ist Vater von 2 Kindern. Er studierte an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das Universitätsstudium absolvierte Herr Urbanek im Landgerichtsbezirk Köln. Vor seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1998 arbeitete Herr Urbanek bei der Bezirksregierung Köln, dort der Führerscheinstelle. Er spricht fließend Englisch und Französisch. Rechtsanwalt Michael Urbanek übernimmt Ihre Mandate aus dem Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Wohnungseigentumsrecht (WEG), Erbrecht und Stiftungsrecht.
Michael Urbanek, geboren 1958 in Köln, ist Vater von 2 Kindern. Er studierte an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das Universitätsstudium absolvierte Herr Urbanek im Landgerichtsbezirk Köln. Vor seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1998 arbeitete Herr Urbanek bei der Bezirksregierung Köln, dort der Führerscheinstelle. Er spricht fließend Englisch und Französisch. Rechtsanwalt Michael Urbanek übernimmt Ihre Mandate aus dem Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Wohnungseigentumsrecht (WEG), Erbrecht und Stiftungsrecht.
Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Urbanek liegt beim Verkehrsrecht. Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wirft viele Fragen auf. Wer ist eintrittspflichtig und in welchem Umfang? Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs geht es beim Sachschaden um Fragestellungen wie Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten et cetera. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind übrigens Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen wie das Fahrverbot. Die Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion. Sofern keine Vorsatztat nachgewiesen wird, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in diesen Fällen. Rechtsanwalt Michael Urbanek vertritt seine Mandanten in allen Führerscheinangelegenheiten, im Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.
Einen weiteren Schwerpunkt von Rechtsanwalt Michael Urbanek bildet das Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst hier nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Fragen rund um Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Streitwert, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Arbeitszeugnis oder die drohende Kündigung. Michael Urbanek prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden. Vertrauen Sie hier auf die Erfahrung, die Kompetenz und die Gründlichkeit des Juristen. Rechtsanwalt Michael Urbanek nimmt sich unabhängig vom Streitwert die Zeit, um Ihren Fall mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit zu bearbeiten.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Urbanek. Selbstverständlich übernimmt er auch Ihre strafrechtliche Pflichtverteidigung.
Michael Urbanek vertritt seine Mandanten in allen Angelegenheiten rund um das Wohnungseigentumsrecht. Sein Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und der Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Der Jurist berät Sie beispielsweise in den häufigen Problemfällen: Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung, Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.
Das Erbrecht ist bereits in Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert. Zum unantastbaren Wesensgehalt des Erbrechts gehören die Grundprinzipien der Privaterbfolge und der Testierfreiheit, letztere allerdings begrenzt durch die Regelungen des Pflichtteilsrechts. Das bedeutet, grundsätzlich soll der Erblasser verfügen dürfen, an wen sein Privateigentum übertragen wird. Sofern der Erblasser seine Befugnis nicht nutzt und nicht über sein Vermögen verfügt, geht dieses nach dem Gesetz auf seine Familie über, also auf den Ehegatten und den nächsten Verwandten. Das Erbrecht regelt aber auch den Schutz des Erben. Daher hat dieser auch das Recht, das Erbe auszuschlagen. Mit dem Eintritt eines Erbfalls ist daher zunächst ein Vermögensverzeichnis zu erstellen. Angesichts der weitreichenden Folgen empfiehlt sich bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung durch Michael Urbanek, um spätere Rechtsstreitigkeiten der Erben zu vermeiden. Auch für den Fall einer Erbschaft steht er Ihnen selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
In der heutigen Gesellschaft wirken viele gemeinnützige Stiftungen in den unterschiedlichsten Bereichen zum Wohle der Allgemeinheit. Der Staat ist immer weniger in der Lage, seinen Verpflichtungen aus eigentlich öffentlichen Aufgaben wie Kunst und Kultur, Soziales, Bildung und Erziehung, Religion, Gesundheit, Tierschutz und Denkmalschutz, Völkerverständigung sowie Wissenschaft und Forschung nachzukommen. Genau dies sind die klassischen Themenfelder privater Stiftungen, die quasi als Anerkennung der Übernahme öffentlich-rechtlicher Pflichten in den Genuss von Steuervorteilen kommen. Die Motivation der Stifter ist so vielgestaltig wie das Wirken der Stiftungen. Die Beratung durch Rechtsanwalt Michael Urbanek in diesen Themenfeldern erfordert über das Wissen in den rechtlich relevanten Bereichen (Erbrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Stiftungsrecht, Steuerrecht) hinaus, den individuellen Wünschen der Stifter Rechnung zu tragen durch eine maßgeschneiderte Stiftungskonzeption hinsichtlich diverser Punkte: Zeitpunkt der Errichtung, substanzerhaltende Geldanlage, optimierte Einbringung von Stiftungsvermögen, erbrechtliche Vorgaben, steuerliche Vorteile und deren optimierte Ausschöpfung.