Die Kanzlei Bleidießel bietet Ihnen eine kompetente Beratung in den Rechtsgebieten Verwaltungsrecht/öffentliches Recht (Kommunalrecht, Beamtenrecht, Baurecht), Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht (auch Steuerstrafrecht).
Die Kanzlei Bleidießel bietet Ihnen eine kompetente Beratung in den Rechtsgebieten Verwaltungsrecht/öffentliches Recht (Kommunalrecht, Beamtenrecht, Baurecht), Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht (auch Steuerstrafrecht).
Zum Mandantenstamm gehören Privatleute sowie kleinere bis mittelständische Unternehmen. Rechtsanwalt Martin Bleidießel unterhält Kontakte zu Wirtschaftsprüfern und ist umfangreich vernetzt.
Die Büroräume finden Sich in der Georgenstraße 6, in direkter Nähe zum Marktplatz. Zum Bahnhof sind es circa fünf Minuten Fußweg. Für Mandanten mit Pkw gibt es direkt vor der Kanzlei Privatparkplätze, aber auch in der unmittelbaren Umgebung sind ausreichend öffentliche Parkplatzmöglichkeiten vorhanden.
Die Kanzlei ist montags bis freitags in den Zeiten von 09.00 bis 18.00 Uhr für Sie geöffnet. Selbstverständlich können Sie auch außerhalb der Sprechzeiten einen Termin mit dem Sekretariat vereinbaren. In dringenden Fällen können sie Herrn Bleidießel auch über die Handynummer: 0171 - 7797368 erreichen.
Martin Bleidießel wurde 1955 in Isenstedt geboren. Er studierte in Münster Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Siegen und Hagen. Seit 1990 ist Herr Bleidießel Rechtsanwalt. Zunächst arbeitete er als freier Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei und wurde schließlich Sozius, bevor er die Kanzlei später ganz übernahm. Er spricht Französisch und fließend Englisch.
Neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt war Herr Bleidießel auch Bürgermeister in Felixsee und ist heute dort noch im Gemeinderat. So kann er neben seinen Erfahrungen als Jurist für seine Mandanten auch aus seinem Wissen über den internen kommunalen Verwaltungsablauf schöpfen. An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Martin Bleidießel ist das Verwaltungsrecht (Verwaltungsprozessrecht). Im Verwaltungsrecht finden sich Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und den Behörden. Sofern Sie von einer Behörde einen Bescheid erhalten haben, können Sie diesen durch Herrn Bleidießel auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Bei begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des behördlichen Handelns wird der Rechtsanwalt Widerspruch einlegen. Schafft die Behörde im Widerspruchsverfahren keine Abhilfe, wird Herr Bleidießel zur Durchsetzung Ihrer Interessen eine Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage oder allgemeine Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben.
Dem Verwaltungsrecht unterfällt beispielsweise das gesamte öffentliche Baurecht, namentlich das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht (von besonderer Relevanz: Baugenehmigung, Abrissverfügung). Rechtsanwalt Bleidießel befasst sich mit dem Erschließungsrecht (zum Beispiel Ausbaubeiträge für Straßen), dem Abgabenrecht und dem Beitragsrecht. Im Beitragsrecht behandelt er beispielsweise die Festlegung von Gebührensätzen (Wasser, Kanal), die Regelung von Kommunalbeiträgen und Leistungen und klärt über die Rechte des Betragsverpflichteten auf.
Innerhalb des Verwaltungsrechts liegt ein besonderer Schwerpunkt im öffentlichen Beamtenrecht und Dienstrecht, also bei allen Fragen rund um das Beamtenwesen: Ernennung, Beförderung, Beurteilung, Besoldung, Versetzung und Disziplinarverfahren.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt im Wirtschaftsrecht und im Gesellschaftsrecht. Hier können die Mandanten eine umfassende Beratung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und der Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Satzung erwarten, insbesondere auch bei der Gründung einer GmbH. Herr Bleidießel begleitet die Unternehmen bei allen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen wie Umstrukturierung, Unternehmensnachfolge (Generationsübergabe) und Unternehmensübergang sowie in wirtschaftsrechtlichen und handelsrechtlichen Angelegenheiten.
Martin Bleidießel ist zudem ein kompetenter Ansprechpartner hinsichtlich der Sanierungsberatung Ihres Unternehmens. Durch seine Funktion als Liquidator bei der Treuhandanstalt kann er auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Er arbeitet zudem mit einem Wirtschaftsprüfer zusammen, so dass Sie eine umfangreiche Beratung für sachgerechte und erfolgreiche Lösungen erwarten können.
Überdies berät und vertritt Rechtsanwalt Martin Bleidießel seine Mandanten im Steuerrecht. Bei der Vielzahl der Steuerarten (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grunderwerbssteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Grundsteuer et cetera) und der Unübersichtlichkeit und dem stetigen Wandel der Steuergesetzgebung können Privatleute und Unternehmen schnell den Überblick verlieren. Rechtsanwalt Bleidießel kann Sie bei allen steuerlichen Fragen und Problemen unterstützen. Sofern Sie einen Bescheid vom Finanzamt erhalten haben und an der Rechtmäßigkeit des Bescheides zweifeln, können Sie eine Überprüfung des Steuerbescheides durch Herrn Bleidießel vornehmen lassen. Der Jurist wird einen Einspruch gegen Ihren Bescheid beim Finanzamt einlegen und gegebenenfalls eine Klage beim Finanzgericht zur Durchsetzung Ihrer Interessen einreichen. Martin Bleidießel wird bei Problemen mit der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer für seine Mandanten tätig.
Der Volljurist übernimmt auch Mandate im Verkehrszivilrecht. In diesem Bereich können Sie ihn bei der Unfallschadenregulierung in Anspruch nehmen. Er befasst sich mit der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall. Martin Bleidießel steht Ihnen zur Seite bei einem Unfallschaden mit oder ohne Personenschaden. Zur Regulierung Ihrer Schadenspositionen macht er für Sie Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Schmerzensgeld geltend. Des Weiteren nimmt Ihnen Herr Bleidießel die lästige Auseinandersetzung mit der Gegenpartei und ihrer Versicherung um Haftung, Schuldfrage und Verantwortlichkeit ab und wird diesbezüglich Ihre Rechtsvertretung übernehmen.
Auch wenn Sie sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit wehren müssen, steht Ihnen der Rechtsanwalt zur Seite. Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einem Bußgeldbescheid, einem Strafbefehl oder auch einer Anklage einhergeht, ist zunächst unangenehm. Doch der Volljurist versteht sich darauf, Ihre Interessen optimal durchzusetzen. Martin Bleidießel fungiert auch als ACE-Vertrauensanwalt (Auto Club Europa e.V.) für die Mitgliederberatung.
Einen weiteren Schwerpunkt hat Herr Bleidießel auf das Strafrecht gelegt. Alles, was in den strafrechtlichen Bereich fällt — von Straßenverkehrsdelikten über Diebstahl, Brandstiftung und Körperverletzung — untersteht seinem Tätigkeitsbereich. Hier ist er sowohl als Strafverteidiger sowie als Nebenkläger beschäftigt.
Speziell im Jugendstrafrecht ist Rechtsanwalt Bleidießel aktiv. Er vertritt Jugendliche und Heranwachsende zum Beispiel bei Betäubungsmitteldelikten, Diebstahl oder Vandalismus. Das Jugendstrafrecht stellt ein milderes Strafrecht dar für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren — und unter Umständen auch für Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren. Hier tritt der Aspekt der Vergeltung hinter den Erziehungszweck der Strafe, um somit dem Jugendlichen oder dem Heranwachsenden den künftigen Lebensweg nicht zu erschweren.
Der Jurist übernimmt auch Fälle aus dem Steuerstrafrecht. Sofern jemandem eine Steuerstraftat (zum Beispiel vorsätzliche Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung) oder eine Steuerordnungswidrigkeit (beispielsweise Steuergefährdung) vorgeworfen wird, sollte er sich wegen der möglicherweise weitreichenden Konsequenzen frühzeitig an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Herr Bleidießel berät Sie in einem derartigen Fall bezüglich der Rechtslage und des richtigen Vorgehens. Er verhandelt für Sie mit dem Finanzamt und übernimmt gegebenenfalls die Verteidigung vor Gericht.
Sie können Rechtsanwalt Martin Bleidießel aber auch zu weiteren Rechtsgebieten in Anspruch nehmen. So wird er auch im Mietrecht für Sie aktiv und berät Sie ebenso im Sozialrecht (Hartz IV) oder auch im Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht.