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Hans-Joachim Lock

Hans-Joachim Lock

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Hans-Jochen Lock wurde 1960 in Norddeutschland geboren. Nach der Hochschulreife und seinem Wehrdienst studierte er von 1982 bis 1988 an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Rechtswissenschaften. Im Anschluss an sein Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Mainz wurde er 1991 als Rechtsanwalt zugelassen und gründete seine eigene Kanzlei. Seit 2006 ist er Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Hans-Joachim Lock berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Mietrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
Fachgebiete

Hans-Jochen Lock wurde 1960 in Norddeutschland geboren. Nach der Hochschulreife und seinem Wehrdienst studierte er von 1982 bis 1988 an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Rechtswissenschaften. Im Anschluss an sein Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Mainz wurde er 1991 als Rechtsanwalt zugelassen und gründete seine eigene Kanzlei. Seit 2006 ist er Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Außerberuflich ist er Vorsitzender des Haus & Grundeigentümer-Vereins Worms sowie Vorsitzender der Fachprüfungskommission der Rechtsanwaltskammern Koblenz und Zweibrücken. Durch seine Mitgliedschaften im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie in der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Wohnungseigentumsrecht im DAV ist Herr Lock immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung. Er veröffentlicht regelmäßig juristische Fachartikel zum Thema Miet- und WEG-Recht. Der Jurist ist ferner Mitglied im Deutschen Mietgerichtstag.

Herr Lock spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Rechtsanwalt Lock ist Jurist aus Leidenschaft, der Ihre Interessen fundiert vertritt.

Rechtsanwalt Hans-Jochen Lock bearbeitet schwerpunktmäßig Mietrecht und WEG-Recht, privates Baurecht, Grundstücksrecht, Maklerrecht und Nachbarrecht.

Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind bisweilen die Urteile. Dementsprechend häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite.

Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Lock. Ziel seiner Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Herr Lock berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen.

Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Lock in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Herr Lock macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät Sie bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Seit 2006 führt Hans-Jochen Lock den Titel “Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das private Baurecht. Dieses stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Architektenvertrag, Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Herr Lock berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für eine mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Rechtsanwalt Lock beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler zur Seite. Baurechtsprozesse sind für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.

Im Immobilienrecht betreut der Jurist alle Mandate rund um die Themen Haus, Wohnung oder Grundstück. Rechtsanwalt Lock prüft dabei die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie auch nach dem Kauf einer Immobilie (Immobilientransaktion, Fondsgestaltung). Dies beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer sowie die Vertretung der Mandanten in gerichtlichen Verfahren. Ferner entwirft und betreut Hans-Jochen Lock einen Notarvertrag und ist beim An- oder Verkauf Ihres Wohnhauses, Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Gewerbegrundstückes behilflich. Darüber hinaus berät und vertritt er Sie bei einer Grundstücksbelastung oder bei Grundstücksaltlasten.

Mit dem Begriff Immobilienrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gemeint. Eine grobe Gliederung des Grundstücksrechts lässt sich anhand der Begriffe formelles und materielles Grundstücksrecht vornehmen. Das materielle Grundstücksrecht regelt die notwendigen Erklärungen, wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch), welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld et cetera) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben. Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften in der Grundbuchordnung (GBO), die angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind.

Ferner berät und vertritt Rechtsanwalt Lock Sie im Nachbarrecht. Wer hat sich nicht auch schon einmal mit dem Nachbarn wegen Regelüberschreitungen rund um den Garten gestritten? Wo Menschen so eng nebeneinander wohnen, bleiben Meinungsverschiedenheiten nicht aus. Häufig suchen Privatleute den Rechtsanwalt wegen Grenzbepflanzungen auf. Es kommt vor, dass Nachbarn Bäume zu nahe an die Grenze zum Nachbargrundstück pflanzen und damit einen Streit heraufbeschwören. Im Nachbarschaftsrecht (NachbarG) geht es vor allem darum, einerseits Interessen zu wahren (Überbau, Überwuchs, Überhang, Grenzabstand, Abstände von Bäumen, Sträuchern, Hecken, Hammerschlags- und Leitungsrecht, Beseitigung, Unterlassung et cetera) und andererseits für die Zukunft die Basis für ein weiteres gedeihliches Zusammenleben zu schaffen. Rechtsanwalt Hans-Jochen Lock prüft für Sie die Rechtslage und stärkt Ihre Position juristisch. Er analysiert für Sie sorgfältig den Sachverhalt und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.

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