Harald Laurens ist seit 1995 als Rechtsanwalt für seine Mandanten tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Familienrecht, Strafrecht, Zivilrecht (Vertragsrecht, Mietrecht, Nachbarschaftsrecht), Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Aber auch zu anderen rechtlichen Themenbereichen bietet Ihnen Herr Laurens eine kompetente Beratung an. Zu seinem Mandantenstamm gehören Privatleute und Handwerksbetriebe.
Harald Laurens ist seit 1995 als Rechtsanwalt für seine Mandanten tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Familienrecht, Strafrecht, Zivilrecht (Vertragsrecht, Mietrecht, Nachbarschaftsrecht), Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Aber auch zu anderen rechtlichen Themenbereichen bietet Ihnen Herr Laurens eine kompetente Beratung an. Zu seinem Mandantenstamm gehören Privatleute und Handwerksbetriebe.
Während der Bürozeiten montags bis donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr vereinbart das Sekretariat Beratungstermine. Bei Bedarf und Vereinbarung steht Rechtsanwalt Laurens auch für Termine außerhalb der genannten Zeiten, am Wochenende und für Hausbesuche zur Verfügung.
Die Kanzleiräume in Blankenburg liegen direkt zwischen dem Zentrum und dem Ortsteil Ösig, in der Nähe der Harzer Werke. Für Mandanten mit Pkw gibt es auf dem Hof der Kanzlei ausreichend Parkplätze. Mandanten, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können mit dem Bus bis zur Bushaltestelle “Westend” fahren, die nur eine Minute von der Kanzlei entfernt ist.
Harald Laurens wurde 1961 in Stuttgart geboren. Er studierte in Tübingen Rechtswissenschaften und absolvierte dort auch sein Referendariat. Seit 1994 ist Herr Laurens als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst für eineinhalb Jahre als Mitarbeiter für eine andere Rechtsanwaltskanzlei, bevor er 1995 seine eigene Kanzlei gründete.
Herr Laurens ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt und des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Er schätzt an seinem Beruf den täglichen Umgang mit Menschen und die Vielseitigkeit und Abwechslung der Rechtsanwaltstätigkeit. Die Stärken des Juristen liegen in hoher sozialer Kompetenz und seiner Fähigkeit, vor allem im sensiblen Bereich des Familienrechts vermittelnd und ausgleichend zu wirken.
Im Familienrecht kann der Familienvater im Mandantengespräch auch seine eigenen Erfahrungen einbringen. Die Ehescheidung und Folgesachen nehmen in der Praxis den größten Raum ein. Bei einer Scheidung müssen verschiedene Fragen geregelt werden, etwa die Hausratsaufteilung, der Zugewinnausgleich und ein etwaiger Unterhaltsanspruch. Gibt es gemeinsame Kinder, muss das Gericht vielfach auch über das zukünftige Sorgerecht und Umgangsrecht entscheiden. Ist eine außergerichtliche Einigung der Ehepartner noch möglich, können viele Folgen in einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung außergerichtlich geklärt werden. Lebten die Partner ohne Trauschein in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen, regelt sich die Auseinandersetzung nach einer Trennung nicht nach dem Scheidungsrecht, sondern nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen. Gern informiert der Jurist Sie über Ihre Rechte und setzt diese notfalls auch gerichtlich durch.
Rechtsanwalt Harald Laurens unterstützt Sie zudem im Strafrecht als Strafverteidiger. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen wie zum Beispiel Diebstahl oder Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Laurens in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er gewährleistet in allen Stadien des Strafverfahrens — also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren — eine gute Verteidigung sowie die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.
Ein weiterer Schwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Zivilrecht. Die meisten alltäglichen Rechtsgeschäfte zählen zu diesem Rechtsgebiet, inbegriffen sind insbesondere Kaufrecht, Mietrecht, aber auch Angelegenheiten aus dem Erbrecht oder Familienrecht. Im Mietrecht vertritt Rechtsanwalt Laurens sowohl Mieter als auch Vermieter. Schönheitsreparaturen, Mietmangel, Kündigung und Nebenkostenabrechnung sind einige der Themen, mit denen sich Herr Laurens rechtlich auseinandersetzt.
Auch im Nachbarschaftsrecht, bei Streitigkeiten zwischen den Nachbarn, wird Herr Laurens für Sie aktiv und berät Sie hinsichtlich der Lösungsmöglichkeiten. Im Zivilrecht spielt besonders auch das Vertragsrecht eine große Rolle. Rechtsanwalt Laurens übernimmt hier die Vertragsprüfung und klärt Fragen und Probleme beim Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Auftrag, Leihvertrag, Darlehensvertrag und so weiter. Er bietet Rechtsrat und gegebenenfalls eine Prozessvertretung bei Streitigkeiten um Wandlung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag, Gewährleistung, Anfechtung, Mangel, Nichtleistung, Verzug, Schadensersatz et cetera. Aber schon mit einer rechtlichen Prüfung im Vorfeld lassen sich viele versteckte Nachteile für den Mandanten erkennen und ausräumen.
Im Arbeitsrecht bietet Harald Laurens eine umfassende Beratung und Betreuung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer vom Arbeitsvertrag und dessen Gestaltung (Vollzeitverhältnis, Teilzeitverhältnis, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis) über die Betreuung im laufenden Vertragsverhältnis (Gewährung einer einmaligen Gratifikation, Abmahnung) bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnis und Anstellungsverhältnis (Kündigungsschutz). Dies gilt insbesondere auch für Fragen der Mitbestimmung, sei es in betriebsverfassungsrechtlicher oder tarifrechtlicher Hinsicht. Durch die langjährige Tätigkeit verfügt Rechtsanwalt Harald Laurens über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung bei Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen und — im Arbeitsrecht besonders wichtig — der gerichtlichen Rechtsprechung.
Des Weiteren wird Rechtsanwalt Laurens im Verkehrsrecht für Sie tätig. Neben der Unfallregulierung erstreckt sich das Verkehrsrecht auf die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Rechtsanwalt Harald Laurens als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer.