Mathias Schatz ist bereits seit 1998 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Die Räume seiner Kanzlei liegen im Zentrum Göttingens in der Nähe der Universität und der Fußgängerzone. Im Umfeld der Kanzlei gibt es ausreichend gebührenpflichtige, aber auch kostenfreie öffentliche Parkplätze sowie die Bushaltestelle “Weender Straße”.
Mathias Schatz ist bereits seit 1998 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Die Räume seiner Kanzlei liegen im Zentrum Göttingens in der Nähe der Universität und der Fußgängerzone. Im Umfeld der Kanzlei gibt es ausreichend gebührenpflichtige, aber auch kostenfreie öffentliche Parkplätze sowie die Bushaltestelle “Weender Straße”.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 17.30 Uhr mit Herrn Schatz persönlich vereinbart werden. Die Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Zum Mandantenstamm gehören überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten. Rechtsanwalt Mathias Schatz ist Mitglied einer Kooperation von Rechtsanwälten, die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert sind.
Mathias Schatz, 1966 in Herleshausen geboren, studierte an der Universität Göttingen Jura. Das anschließende Rechtsreferendariat mit verwaltungsrechtlichem Schwerpunkt leistete er im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle. Der Jurist wurde 1998 zur Anwaltschaft zugelassen. Rechtsanwalt Schatz spricht gut Englisch.
Mathias Schatz ist Mitglied der Expertenkommission des Bundestages zur Änderung des Vertretungsrechts vor Oberlandesgerichten. Im September/Oktober 2004 absolvierte er eine Zusatzausbildung in gerichtsnaher Mediation. Des Weiteren war er Mitinitiator eines großangelegten Mediationsverfahrens im Rahmen eines Modellprojektes beim Landgericht Göttingen für circa eintausendfünfhundert Geschädigte.
Rechtsanwalt Schatz legt großen Wert auf Weiterbildung und Spezialisierung. Im September 2006 absolvierte er einen Intensivkurs im Steuerrecht in Potsdam, von September bis Dezember 2008 den Fachanwaltslehrgang in Hannover zum Erwerb der Zusatzqualifikation “Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht”.
Herr Schatz ist Mitglied der wissenschaftlichen Gesellschaft für Bankrecht und des Bundesverbandes privater Kapitalanleger.
Rechtsanwalt Mathias Schatz bietet eine umfassende Beratung und Prozessvertretung vorrangig in den Rechtsgebieten Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, allgemeines Vertragsrecht und Verwaltungsrecht.
Mathias Schatz wurde 2008 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Bankrecht hat sich zu einem Kernfach des Zivilrechts und des Wirtschaftsrechts entwickelt. Es ist heute ein Zentralgebiet in der Rechtsprechung der Zivilgerichte. Rechtsanwalt Schatz ist Ihr Ansprechpartner in allen Rechtsfragen betreffend Kreditgeschäft, Einlagengeschäft oder Zahlungsverkehr. Er befasst sich beispielsweise mit der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus allen in Betracht kommenden Verträgen, insbesondere Kontokorrentvertrag und Kreditvertrag, Bürgschaft sowie Wechselgeschäft und der Verwertung von Sicherheiten im Rahmen der Zwangsvollstreckung.
Mathias Schatz berät und vertritt Sie auch im Kapitalmarktrecht. Private Finanzdienstleistungsunternehmen überschwemmen den Markt mit einem Angebot für Anlagen und Finanzdienstleistungen (wie Warentermingeschäft, Optionsgeschäft, Futures, Auslandsfond und Inlandsfond, Aktienspekulationsgeschäft et cetera). Häufig treten in diesem Zusammenhang Fragen auf: Wie finde ich heraus, ob das jeweilige Angebot und das anbietende Unternehmen seriös sind? Handelt mein Partner entsprechend den Vorgaben des Kapitalanlagerechts? Entsprechen die verwendeten Prospekte und die verlangten Gebühren den gesetzlichen Vorgaben? Kann ich gegebenenfalls meine Anlage zurückfordern, falls ich einen Totalverlust oder einen Teilverlust erlitten habe? Qualifizierte juristische Beratung im Vorfeld und gegebenenfalls entschlossenes Handeln durch den Rechtsanwalt können hier den Verbraucher vor erheblichen Verlusten schützen. Herr Schatz ist intensiv mit diesem Rechtsbereich beschäftigt. Seine Tätigkeiten beziehen sich insbesondere auf die Beratung und Rechtsvertretung von Privatanlegern gegenüber dem privaten Finanzdienstleistungsinstitut (Fondsbetreiber, Broker, Anlagevermittlungsinstitute, Vermögensanlagegesellschaften et cetera), Prüfung des abgeschlossenen oder abzuschließenden Vertrags und gegebenenfalls Rückforderung von Einlagen und Forderung von Schadensersatz.
RA Schatz berät Sie auch in steuerrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere soweit einkommensteuerrechtliche, umsatzsteuerrechtliche, auch erbschaftssteuer-rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Darlehen, Kapitalanlagen und Vermögensübertragungen betroffen sind. Die einzelnen Steuergesetze regeln, in welchen Fällen die Steuer entsteht. Das Allgemeine Steuerrecht regelt die Besteuerungsverfahren von der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen über die Festsetzung und Erhebung der Steuern bis hin zur Vollstreckung, zu den außergerichtlichen Rechtsbehelfen und zum steuerlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Mathias Schatz im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag als Beispiel genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Herr Schatz für Sie der geeignete Ansprechpartner.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Schatz liegt schließlich beim Verwaltungsrecht. Hier berät und vertritt er Sie in allen Angelegenheiten, die mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen zu tun haben. Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung in der Vertretung von öffentlichen Einrichtungen und denjenigen, die von staatlichem Handeln betroffen sind. Auf Grundlage dieser Erfahrung berät Herr Schatz gezielt. Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung. Innerhalb des Verwaltungsrechts bilden das öffentliche Dienstrecht sowie das öffentliche Baurecht die wesentlichen Schwerpunkte von Mathias Schatz.
Das Dienstrecht des Bundes, der Länder und Gemeinden kann ebenso hinreichend als Beamtenrecht bezeichnet werden. Gegenüber ihrem Arbeitgeber ist das Rechtsverhältnis der Beamten durch die Begriffe Ernennung, Beförderung, Versetzung, Abordnung, Umsetzung und Ruhestand geprägt, gegenüber jedem Dritten, der sich mehr oder weniger als Arbeitgeber fühlt, auch durch die Begriffe der leistungsbezogenen Vergütung, der Privatisierung ursprünglich rein öffentlicher Leistungen und der Amtshaftung.
Das öffentliche Baurecht ist ob seiner Mehrzahl an Beteiligten und der verschiedenen, seitens des Bauwilligen, der Genehmigungsbehörde oder betroffener Dritter vorgetragener Interessen sowohl im Hinblick auf die Verfahrensgestaltung als auch auf die rechtlichen Instrumente sehr vielfältig. So sind zum einen Bauleitpläne (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan), Satzungen und Veränderungssperren zu überprüfen, zum zweiten Baugenehmigung, Bauanzeige und Baufreistellung geltend zu machen, zum dritten das Nachbarrecht, Erschließungsrecht, Vorkaufsrecht, Enteignungsrecht und Schadensersatzrecht zu beachten. Das Bauen ist zudem den Aspekten des Umweltschutzes und der örtlichen Kompatibilität unterworfen, also behördlichen Auflagen und Nebenbestimmungen, mit denen störende Emissionen unterbunden werden sollen. Diese schränken die verfassungsrechtlich garantierte Baufreiheit zusätzlich ein. Angesichts des zumeist überwiegenden Gedankens der Wirtschaftlichkeit empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung durch Rechtsanwalt Mathias Schatz, die eine mögliche Drittbetroffenheit auslotet und ein effizientes Verfahren für alle Beteiligten sichert.