Rechtsanwalt Stephan Grüter bietet Ihnen mit seiner Kanzlei Grüter & Partner ein umfangreiches Beratungsspektrum in den Rechtsgebieten Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht sowie Erbrecht (Testamentsvollstreckung). Die Kanzlei hat Ihren Sitz in Düsseldorf, ist aber bundesweit tätig. Den Mandanten stehen momentan drei Rechtsanwälte, eine Steuerberaterin sowie freie Mitarbeiter für eine kompetente Beratung zur Verfügung. Herr Grüter selbst ist Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Kanzlei ist zudem mit weiteren Kooperationspartnern vernetzt.
Rechtsanwalt Stephan Grüter bietet Ihnen mit seiner Kanzlei Grüter & Partner ein umfangreiches Beratungsspektrum in den Rechtsgebieten Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht sowie Erbrecht (Testamentsvollstreckung). Die Kanzlei hat Ihren Sitz in Düsseldorf, ist aber bundesweit tätig. Den Mandanten stehen momentan drei Rechtsanwälte, eine Steuerberaterin sowie freie Mitarbeiter für eine kompetente Beratung zur Verfügung. Herr Grüter selbst ist Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Kanzlei ist zudem mit weiteren Kooperationspartnern vernetzt.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind selbstverständlich bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzleiräume finden Sie in dem Gebäude des Autohauses Moll in der Berliner Allee 51-53 in Düsseldorf, parallel zur Königsallee. Für Mandanten mit Pkw gib es ein Parkhaus direkt nebenan.
Stephan Grüter wurde 1972 in Düsseldorf geboren. Er studierte in Marburg und Münster Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Düsseldorf. Im Jahr 2002 wurde Herr Grüter als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst als Angestellter, seit 2003 als Partner der Kanzlei. Seit 2008 besteht die Kanzlei Grüter & Partner in der jetzigen Form.
Herr Grüter war Dozent an der Fachhochschule Nordhessen in Bonn für Insolvenzrecht, Zivilrecht und Strafrecht. Er ist Autor zahlreicher Publikationen und wurde auch im Fernsehen für rechtliche Informationssendungen gebucht. Stephan Grüter korrespondiert auch in Englisch.
Auf dem Gebiet Steuerrecht hat sich Rechtsanwalt Stephan Grüter in besonderem Maße qualifiziert und darf den Titel “Fachanwalt” tragen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Im Steuerrecht berät Herr Grüter Freiberufler und mittelständische Unternehmen individuell zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und allen anderen Steuerarten. Das Steuerrecht umfasst eine fast unbegrenzte Anzahl von Gesetzen. Neben den Steuergesetzen existiert noch eine Unzahl an Einzelverordnungen und Steuerurteilen, die sich täglich erweitern. Da sich auf dem Gebiet des Steuerrechts die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ständig verändern, vermag nur ein Spezialist die immer komplexer werdende Materie zu beherrschen. Auch werden häufig konkrete Fragen zu den Schlagwörtern Steuerfahndung, Steuerprüfung, Kontrollmitteilung, Selbstanzeige und anderen schwierigen Themen gestellt, die Stephan Grüter durch fachkundige Beratung zu einem gewünschten Ergebnis führt. Die besondere Kompetenz des Rechtsanwalts liegt in seiner Fähigkeit, steuer-, gesellschafts- und allgemeine zivilrechtliche Fragen miteinander zu verknüpfen, um so Mandanten nicht nur in einem Teilaspekt, sondern in der Zusammenschau und Abstimmung der verschiedenen Rechtsgebiete sinnvoll zu beraten. Weitere Unterstützung wird durch eine Steuerberaterin gewährleistet.
Als Verteidiger im Steuerstrafrecht ist Rechtsanwalt Grüter in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung wird heutzutage schnell erhoben. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Nur ein qualifizierter Steuerjurist kann die Risiken und Chancen im Einzelfall abschätzen und beurteilen, ob Handlungsbedarf besteht. Sollte bereits ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden sein, kann Ihnen bei rechtzeitiger Hinzuziehung eines Strafverteidigers (bereits im Ermittlungsverfahren) meist besser geholfen werden als in einem späteren Verfahrensabschnitt. Auch für die Strafverteidigung können Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Grüter wenden.
Stephan Grüter ist auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und hat sich auch als Buchautor auf diesem Gebiet einen Namen gemacht. Sein Tätigkeitsspektrum im Wohnungseigentumsrecht reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Herr Grüter berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.
Im Mietrecht ist Rechtsanwalt Stephan Grüter sowohl bei der Vertragsgestaltung, der Streitschlichtung und — als letztem Mittel — der konsequenten und zielgerichteten gerichtlichen Durchsetzung der Rechte von Mieter oder Vermieter behilflich. Das Mietrecht regelt beispielsweise Kündigung, Kündigungsfrist, Mietvertrag, Mietminderung oder Mieterhöhung. Vom Einzug in die neue Wohnung oder der Neuvermietung über den Umgang mit Mietminderung und Betriebskostenabrechnung bis hin zur Kündigung von Mietvertrag oder Pachtvertrag steht er Ihnen stets zuverlässig und fachkundig zur Seite.
Herr Grüter ist zudem ein kompetenter Ansprechpartner bei der Bewertung von Gewerbeimmobilien und berät Sie über mögliche Risiken im Verkaufsfall.
Des Weiteren fungiert Rechtsanwalt Grüter als ein von der AGT zertifizierter Testamentsvollstrecker. Die AGT (Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V., Bonn) ist ein Zusammenschluss natürlicher und juristischer Personen, die das Amt des Testamentsvollstreckers ausüben oder sich berufsbedingt häufig mit Fragen der Testamentvollstreckung und Vermögenssorge beschäftigen. Sie können Herrn Grüter vertrauensvoll die gesamte Nachlassverwaltung übertragen. Er berät Sie auch bezüglich der Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Testament bietet, und zu allen weiteren Fragen der Vermögensübertragung im Todesfall. Juristische Probleme sind im Erbrecht so vielgestaltig wie deren Lösungen. Dies betrifft auch die Übertragung von mittelständischen Unternehmen in die nächste Generation und alle damit zusammenhängenden Fragen.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Gesellschaftsrecht erstreckt sich über die Bereiche Gründung einer Gesellschaft, Gesellschafterauseinandersetzung oder auch Nachfolgeregelungen. So berät Herrn Grüter darüber, ob die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Personengesellschaft (OHG, KG, GmbH & Co.) oder eine Kapitalgesellschaft (insbesondere GmbH und AG) für ihre Zwecke die beste Unternehmensform ist. Er erstellt und überprüft einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag und steht bei Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf sowie bei allen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen wie Umstrukturierung und Umwandlung kompetent an Ihrer Seite. Hier können Sie Herrn Grüter insbesondere auch bei der Bewertung von Anteilen zu Rate ziehen. Er begleitet Sie mit Rat und Tat bei innergesellschaftlichen Problemen, wie bei Gesellschafterversammlung, der Einsetzung und Abberufung von Geschäftsführern oder dem Ausschluss von Gesellschaftern bei gesellschaftswidrigem Verhalten.
Komplettiert wird das Beratungsspektrum der Kanzlei durch das Themengebiet Arbeitsrecht für die Arbeitgeberseite. Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie die praktische Herangehensweise von Herrn Grüter — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und wirtschaftlichen Auswirkungen für die Beteiligten — helfen Ihnen beim Umgang mit dieser schwierigen Materie. So behandelt er die Themen Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung oder Arbeitszeugnis. Auch Unklarheiten bezüglich Lohnfortzahlung, Lohnabrechnung oder Gehaltsabrechnung werden von Rechtsanwalt Stephan Grüter bearbeitet.