Rechtsanwältin Annegret Fricke gründete ihre Kanzlei 1990 in Halberstadt. Das Spektrum der angebotenen Leistungen deckt vorwiegend den gesamten Beratungsbedarf von Privatleuten als auch von kleinen und mittleren Unternehmen im Baurecht, Familien- und Erbrecht, Arbeitsrecht und Immobilienrecht ab. Um den Mandanten auch einen umfangreichen Service in allen steuerrechtlichen Belangen bieten zu können, kooperiert die Kanzlei Fricke seit vielen Jahren mit einem Steuerberater in Quedlinburg. Dadurch kann ein Problem aus allen möglichen Gesichtspunkten zufriedenstellend gelöst werden.
Rechtsanwältin Annegret Fricke gründete ihre Kanzlei 1990 in Halberstadt. Das Spektrum der angebotenen Leistungen deckt vorwiegend den gesamten Beratungsbedarf von Privatleuten als auch von kleinen und mittleren Unternehmen im Baurecht, Familien- und Erbrecht, Arbeitsrecht und Immobilienrecht ab. Um den Mandanten auch einen umfangreichen Service in allen steuerrechtlichen Belangen bieten zu können, kooperiert die Kanzlei Fricke seit vielen Jahren mit einem Steuerberater in Quedlinburg. Dadurch kann ein Problem aus allen möglichen Gesichtspunkten zufriedenstellend gelöst werden.
Die Kanzleiräume sind in der Klusstraße 80, gegenüber dem Landratsamt im bekannten und markanten Gebäude des ehemaligen Reichsproviantamtes. Im Hof der Kanzlei stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 15.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich. Die Kanzlei arbeitet mit zeitgemäßer EDV und verfügt über eine E-Mail-Adresse (Anwaltskanzlei.Fricke.HBS@t-online.de) sowie eine Internetpräsenz (www.rechtsanwaltskanzlei-fricke.de).
Annegret Fricke wurde 1949 in Staßfurt in Sachsen-Anhalt geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1968 bis 1972 Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU). Im Anschluss folgte die dreijährige Absolventenzeit. Von 1975 war sie Justiziarin in einem Betrieb, bevor sie 1990 als zugelassene Rechtsanwältin ihre eigene Kanzlei in Halberstadt eröffnete. Sie ist vor allen bundesdeutschen Gerichten (außer dem BGH) auftretungsberechtigt. Frau Fricke verfügt darüber hinaus über diverse Englisch- und Russischkenntnisse. An ihrem Beruf schätzt sie die lösungsorientierte Herangehensweise.
Außerberuflich ist Annegret Fricke Stadträtin in Halberstadt und stellvertretende Kreisvorsitzende der FDP. Ferner ist sie Aufsichtsratsmitglied in der Halberstädter Wohnungsbaugesellschaft mbH (HaWoGe). Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer.
Schwerpunktmäßig bearbeitet Rechtsanwältin Annegret Fricke Baurecht, Immobilienrecht, Familien- und Erbrecht sowie Arbeitsrecht.
Das Baurecht stellt im objektiven Sinne die Gesamtheit der privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften dar, welche die Bebauung von Grundstücken regeln. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht bestimmt in erster Linie, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann. Das Bauordnungsrecht regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren. Wichtigste Vorschriften des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die aufgrund dieser Regelungen als Satzung der Gemeinde erlassenen Bauleitpläne. Im subjektiven Sinne bedeutet Baurecht die öffentlich-rechtliche Befugnis, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten (Baufreiheit, Plangewährleistung).
Baurechtsprozesse sind für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.
Im Immobilienrecht betreut die Juristin alle Mandate rund um die Themen Haus, Wohnung oder Grundstück. Rechtsanwältin Fricke prüft die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie auch nach dem Kauf einer Immobilie (Immobilientransaktion, Fondsgestaltung et cetera). Dies beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer sowie die Vertretung der Mandanten in gerichtlichen Verfahren. Ferner entwirft und betreut Rechtsanwältin Fricke einen Notarvertrag und ist bei der Betreuung beim An- oder Verkauf Ihres Wohnhauses, Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Gewerbegrundstückes behilflich. Darüber hinaus berät und vertritt Annegret Fricke Sie bei einer Grundstücksbelastung oder bei Grundstücksaltlasten.
Mit dem Begriff Immobilienrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gemeint. Das materielle Grundstücksrecht regelt die notwendigen Erklärungen, wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch), welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld et cetera) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben. Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften in der Grundbuchordnung (GBO), die angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind.
Eine weitere Spezialität von Rechtsanwältin Fricke liegt im Familienrecht. Dieses enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und der Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche oder lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Rechtsanwältin Annegret Fricke berät Sie ausführlich über die verschiedenen güterrechtlichen Alternativen. Selbstverständlich arbeitet sie Ihnen auch einen Ehevertrag aus. Sie berät Sie obendrein, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was aus Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Scheidung wird.
Frau Fricke berät Sie ebenfalls professionell im Erbrecht und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Rechtsanwältin Fricke ist bei der Abfassung von Testament und Erbvertrag behilflich und plant Ihre Unternehmensnachfolge. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Beratung und Interessenswahrnehmung bei der Geltendmachung von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch sowie im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins.
Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Rechtsanwältin Fricke damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Sie berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Annegret Fricke die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird sie eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Eine gleichfalls kompetente Ansprechpartnerin ist die Juristin bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.
Rechtsanwältin Annegret Fricke steht Ihnen mit ihrem Fachwissen ferner bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu ihrem Fachbereich. Darüber hinaus geht es beim Arbeitsrecht auch um das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Gegenstand ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen.