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Hubertus Komp

Hubertus Komp

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Hubertus Komp wurde 1945 in Hannover-Gmünd geboren. Nach dem Abitur studierte er an den Universitäten Münster und Freiburg Rechtswissenschaften. Im Anschluss leistete er sein Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Münster. Seit 1979 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.

Hubertus Komp berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Baurecht privat
  • Erbrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
Fachgebiete

Hubertus Komp wurde 1945 in Hannover-Gmünd geboren. Nach dem Abitur studierte er an den Universitäten Münster und Freiburg Rechtswissenschaften. Im Anschluss leistete er sein Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Münster. Seit 1979 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.

Herr Komp ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), einer bundesweiten Interessensvertretung der deutschen Anwälte. Er spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.

Außerberuflich ist Hubertus Komp Mitglied in der Ehrengarde der Stadt Köln.

Rechtsanwalt Hubertus Komp hat sich auf das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Straßenverkehrsrecht und private Baurecht spezialisiert.

Ziel der Rechtsberatung im Mietrecht ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwendungsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Miethöhe, Vertragsübernahme und Mieterhöhung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwalt Komp berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung und Räumungsverfahren. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen und Wohnungsgesellschaften bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Räumungsklagen, Mieterhöhungen, Modernisierungen und Modernisierungsankündigungen. Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Komp in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen aus dem Wohnungseigentumsrecht (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums.

Das WEG regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie die sich aus einer Eigentümergemeinschaft ergebenden Rechte und Pflichten. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Hubertus Komp macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend, oder berät Sie bei Streitigkeiten in Wohnungseigentümergemeinschaften über Abrechnungen oder bei baulichen Veränderungen. Gerade auch im Hinblick auf das neue WEG-Recht sollten Sie sich hierüber kompetenten Rat einholen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Eine weitere Stärke von Herrn Komp als erfahrener Testamentsvollstrecker ist das Erbrecht, das insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben regelt. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind dabei wesentliche Bereiche, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge spezifisch festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig.

Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung ist eine weitere Spezialität von Rechtsanwalt Hubertus Komp. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung über die Bereiche Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafverfahren und Verkehrszivilrecht. Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG). Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt.

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Rechtsanwälte Jennißen und Harren

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