Frederik Berkenhoff

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Übersicht

Rechtsanwalt Frederik Berkenhoff, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, ist seit 1982 für seine Mandanten tätig und arbeitet mitunter mit weiteren Rechtsanwälten zusammen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht und Immobilienrecht. Neben Privatleuten besteht sein Mandantenstamm daher aus Architekten, Bauhandwerkern, Baustofflieferanten und anderen Gewerbetreibenden.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Handelsrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Vertragsrecht
  • Wirtschaftsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Frederik Berkenhoff, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, ist seit 1982 für seine Mandanten tätig und arbeitet mitunter mit weiteren Rechtsanwälten zusammen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht und Immobilienrecht. Neben Privatleuten besteht sein Mandantenstamm daher aus Architekten, Bauhandwerkern, Baustofflieferanten und anderen Gewerbetreibenden.

Sie können von montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr Beratungstermine mit dem Sekretariat oder Herrn Berkenhoff persönlich vereinbaren. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.

Fachgebiete

Frederik Berkenhoff wurde 1953 in Solingen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Köln und absolvierte dort auch das anschließende Referendariat. Mit seiner Zulassung als Rechtsanwalt 1982 gründete er seine Kkanzlei. Er korrespondiert auch in Englisch und Französisch.

Herr Berkenhoff ist verheiratet und hat drei Kinder.

Einen Tätigkeitsbereich von Frederik Berkenhoff bildet das Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Herr Berkenhoff steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Rechtsanwalt damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu überprüfen oder zu gestalten. Herr Berkenhoff berät und vertritt seine Mandanten auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Juristen einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Rechtsanwalt Berkenhoff die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Frederik Berkenhoff bei Fragen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.

Im Handelsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Berkenhoff unter anderem in Bezug auf Handelskauf, Publizitätspflicht und Handelsvertreterrecht. Er steht seinen Mandanten bei Fragen zum Recht der Personenhandelsgesellschaft zur Verfügung und berät sie auch sonst bei der Gründung von Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und der stillen Gesellschaft, wobei der Jurist hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und gewerberechtliche Aspekte vertieft betrachtet. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Gründung von Kapitalgesellschaften wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der GmbH & Co. KG und der Aktiengesellschaft (AG). Auch bei der Umwandlung von Gesellschaften (Nachfolgeregelung) und bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern steht der Jurist seinen Mandanten zur Seite.

Allgemein regelt das Vertragsrecht die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien in den unterschiedlichsten Vertragsformen, wie zum Beispiel Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Leihvertrag, Pachtvertrag, Grundstückskaufvertrag, Maklervertrag oder Bauvertrag. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen, die auch als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) formuliert werden können. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Frederik Berkenhoff im Vertragsrecht konzentriert sich sowohl auf die Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung als auch auf die Durchsetzung der daraus resultierenden Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien.

Sehr häufig wird Herr Berkenhoff auch im Wirtschaftsrecht tätig. Hier berät und vertritt der engagierte Jurist Sie bei allen Problemen, die in Zusammenhang mit wirtschaftlichen Unternehmen stehen. Dies beinhaltet unter anderem das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz (Urheberrecht), das Franchiserecht oder das Vertriebsrecht.

Im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz berät Herr Berkenhoff auch ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, hinsichtlich aller rechtlich zu beachtenden Anforderungen, wie zum Beispiel zu einem möglichen Mindestlohn.

Auch das Markenrecht ist oftmals ein wichtiges Thema für Unternehmen. Dies umfasst im weiten Sinne alle Kennzeichnungen von Unternehmen, geistigen Werken und Produkten, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Besonders wichtig ist bei der Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen einerseits die Beachtung formaler Anforderungen und Verfahren. Andererseits kann bei markenrechtlichen Streitigkeiten aber gerade auch die geschickte Darstellung schwer fassbarer Kriterien wie zum Beispiel der Verkehrsgeltung einer Marke von entscheidender Bedeutung sein. Selbstverständlich vertritt Rechtsanwalt Frederik Berkenhoff Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Berkenhoff ist das Immobilienrecht. Beim Immobilienrecht handelt es sich um einen Oberbegriff für die folgenden Rechtsgebiete: Mietrecht (Wohnraummietrecht und Gewerbemietrecht), Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksrecht, Maklerrecht, Zwangsversteigerungsrecht und Baurecht sowie Architektenrecht.

Das Immobilienrecht umfasst Erwerb (Kauf, Übertragung zu Lebzeiten, Übertragung im Wege des Erbrechts, Schenkung, Erbbaurecht, Vormerkung), Belastung (Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast) Nutzung (Miete, Pacht, kostenfreie Überlassung) und Veräußerung von Grundstücken als auch die Planung (Bebauungsplan, Erschließungsplan) und Bebauung von Grundstücken und die Einwirkungen Dritter auf Grundstücke. Hier bietet Frederik Berkenhoff eine umfassende und fachkundige Beratung.

Das Baurecht und das Architektenrecht umfasst die Vertragsgestaltung von Architektenvertrag oder Bauvertrag, Honorarfragen (HOAI) sowie den Mängelanspruch und Haftungsfragen. Auch hier hat Herr Rechtsanwalt Berkenhoff besondere Kompetenz vorzuweisen: Er ist dazu berechtigt, den Titel “Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein, an einem Fortbildungslehrgang teilgenommen haben und eine mehrstufige Prüfung absolvieren. Anschließend muss die weitere Fortbildung auf diesem Fachgebiet durch die Teilnahme an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung im Jahr nachgewiesen werden. Sie können sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Frederik Berkenhoff wenden.

Kontakt

Frederik Berkenhoff

Am Hohlloch 2
42799 Leichlingen
Deutschland
Telefon: 
+49 2175 979645
Telefax: 
+49 2175 979643
Web
www.frederik-berkenhoff.de
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