Rechtsanwalt Dr. Hans Jörg Graf gründete seine Einzelkanzlei am 1. Oktober 2005 in Köln. Er kooperiert mit der Rechtsanwalts-GmbH Reuss Rechtsanwälte, welche in Friedberg, Frankfurt am Main, Darmstadt, Limburg und Marburg ansässig ist. Des Weiteren verfügt er über Kontakte zu einem Steuerberater in Friedberg und Limburg. Zum Mandantenstamm der Kanzlei Dr. Graf gehören Privatleute und gewerbliche Mandanten.
Rechtsanwalt Dr. Hans Jörg Graf gründete seine Einzelkanzlei am 1. Oktober 2005 in Köln. Er kooperiert mit der Rechtsanwalts-GmbH Reuss Rechtsanwälte, welche in Friedberg, Frankfurt am Main, Darmstadt, Limburg und Marburg ansässig ist. Des Weiteren verfügt er über Kontakte zu einem Steuerberater in Friedberg und Limburg. Zum Mandantenstamm der Kanzlei Dr. Graf gehören Privatleute und gewerbliche Mandanten.
Sie finden die Kanzlei Dr. Hans Jörg Graf in Köln-Longerich nahe dem TÜV. Das Kanzleigebäude liegt in der Robert-Perthel-Straße neben dem REWE-Getränkemarkt. Mandanten mit Pkw können auf den beiden kanzleieigenen Stellplätzen oder auf den kostenfreien öffentlichen Parkplätzen im Kanzleiumfeld parken. Aber auch ohne Auto sind die Büroräume problemlos zu erreichen. Die Haltestelle "Hugo-Junkers-Straße" der Buslinie 121 liegt gegenüber dem Kanzleigebäude.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Bei Bedarf können die Besprechungstermine auch außerhalb der Bürozeiten und vor Ort beim Mandanten vereinbart werden.
Hans Jörg Graf wurde 1963 in Kassel geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Justus-Liebig-Universität in Gießen Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er in Frankfurt am Main. Nachdem er drei Jahre als wissenschaftlicher Assistent an einem Lehrstuhl für Zivilrecht beschäftigt gewesen war, promovierte Herr Graf 1998 an der Humboldt-Universität zu Berlin über ein Thema aus dem Bereich Wiedervereinigungsrecht zum Doktor der Rechte. Die Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er am 1. April 1997, seit 2001 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Dr. Hans Jörg Graf berät und vertritt Sie im Wirtschaftsrecht. Dieses umfasst die Bereiche Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht.
Hans Jörg Graf ist seit 2001 berechtigt, den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es regelt insbesondere die individuellen Arbeitsverhältnisse. Basis für alle Arbeitsverhältnisse sind zunächst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), einige Sondervorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Gewerbeordnung (GewO), darüber hinaus die verschiedenen Vorschriften des Arbeitszeitrechts und des Arbeitsschutzrechts, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KündSchG). Daneben gelten in vielen Arbeitsverhältnissen auch die besonderen Vorschriften des kollektiven Arbeitsrechts, also insbesondere ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Für Streitigkeiten über Arbeitsverhältnisse ist das Arbeitsgericht zuständig. Zu den typischen Fragestellungen des Arbeitsrechts gehören die Prüfung von Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag (insbesondere bei Befristungen und geringfügiger Beschäftigung), die Einhaltung des Nachweisgesetzes sowie die Scheinselbständigkeit. Hierzu gehört auch die Prüfung von Abmahnung, Kündigung, Personalakte und im Streitfall die Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage. Ebenso gehören hierhin Streitigkeiten über das Arbeitszeugnis und Arbeitspapiere, Lohnzahlung und Abfindung. Rechtsanwalt Dr. Hans Jörg Graf berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht und im kollektiven Arbeitsrecht.
Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Herr Graf Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung. Er übernimmt dabei beispielsweise die folgenden Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel, Beratung von Existenzgründung und Start-up-Unternehmen, umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht), Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung.
Unter Insolvenz versteht man das auf Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, nach außen erkennbare und voraussichtlich andauernde Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen Geldschulden zu bezahlen. Das Insolvenzrecht und die Insolvenz selbst gewinnen durch die seit Jahren steigende Zahl der Unternehmensinsolvenzen und Verbraucherinsolvenzen mehr und mehr an Bedeutung. Herr Graf übernimmt die anwaltliche Vertretung von Schuldnern bis zur Restschuldbefreiung. Hierzu zählt insbesondere die Vertretung beim Versuch der außergerichtlichen Einigung, im Insolvenzeröffnungsverfahren und im eröffneten Insolvenzverfahren bis zum Schlusstermin. Der Service von Rechtsanwalt Dr. Hans Jörg Graf beinhaltet beispielsweise die Abwehr einer Unternehmensinsolvenz, die Beratung von GmbH-Geschäftsführern in Haftungsfragen, die Beratung von Unternehmen in der Krise durch die Entwicklung eines außergerichtlichen Sanierungskonzepts, Schuldenbefreiung zur Insolvenzabwendung, Insolvenzanmeldung, Insolvenzantrag, die Abwicklung einer Privatinsolvenz oder einer Verbraucherinsolvenz, die Schuldnerberatung vor und während des Insolvenzverfahrens, die außergerichtliche Schuldenbereinigung oder den gerichtlichen Insolvenzantrag zur Restschuldbefreiung.