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Dr. Michael Kneller

Übersicht

Michael Kneller wurde 1959 in Zürich geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1980 bis 1988 an der Universität Zürich (UZH) Rechtswissenschaften. Das anschließende Gerichtsjahr absolvierte er im Bezirksgericht Zürich sowie in Züricher Großkanzleien. Von 1988 bis 1990 war er zunächst in einer Züricher Bank tätig, bevor er 1991 an der New York Law School weiter Rechtswissenschaften studierte. Von 1992 bis 1997 war er sodann in einer Großkanzlei in Zürich tätig, ehe er 1997 seine eigene Kanzlei mit derweil fünf Juristen gründete. 1993 promovierte er zum Thema “Die Haftung für die Verwaltung einer Liechtensteiner Stiftung”.

Dr. Michael Kneller berät zu folgenden Schwerpunkten in Schweiz:
  • Arbeitsrecht
  • Bankrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Vertragsrecht
Fachgebiete

Michael Kneller wurde 1959 in Zürich geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1980 bis 1988 an der Universität Zürich (UZH) Rechtswissenschaften. Das anschließende Gerichtsjahr absolvierte er im Bezirksgericht Zürich sowie in Züricher Großkanzleien. Von 1988 bis 1990 war er zunächst in einer Züricher Bank tätig, bevor er 1991 an der New York Law School weiter Rechtswissenschaften studierte. Von 1992 bis 1997 war er sodann in einer Großkanzlei in Zürich tätig, ehe er 1997 seine eigene Kanzlei mit derweil fünf Juristen gründete. 1993 promovierte er zum Thema “Die Haftung für die Verwaltung einer Liechtensteiner Stiftung”.

Rechtsanwalt Dr. Michael Kneller ist Mitarbeiter des bekannten Basler Kommentars zum internationalen Recht, veröffentlicht regelmäßig Fachartikel zum Automobilrecht und hält zahlreiche juristische Vorträge. Er ist Mitglied im Lions Clubs sowie im Center for International Legal Studies. Darüber hinaus ist Herr Kneller Mitglied im Zürcher und im amerikanischen Anwaltsverband. Er spricht fließend Englisch, Französisch und Spanisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.

Die Arbeitsweise von Rechtsanwalt Dr. Michael Kneller zeichnet sich durch Effizienz, Schnelligkeit und Professionalität aus. Im Zentrum der Tätigkeit stehen dabei immer die Interessen der Klienten.

Rechtsanwalt Dr. Michael Kneller ist vorwiegend in den Gebieten Automotive, Private Clients und Corporate tätig. In diesen Bereichen hat sich die Kanzlei getreu ihrer Überzeugung auf die eigentlichen Kerngebiete der Beratung konzentriert. Synonym für das fundierte Wissen und tragfähiges Know-how von Herrn Kneller sind die Kompetenzfelder Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Gesellschaftsrecht, Health Care, Prozessführung und Vertragsrecht.

Im Arbeitsrecht berät und vertritt die Kanzlei Kneller, Blarer & Partner sowohl Firmen als auch Kaderangestellte. Dabei stehen nicht nur juristische Gesichtspunkte, sondern oft auch persönliche Interessen auf dem Spiel. Die Juristen entwickeln auf rechtlich fundierter Grundlage praktikable Lösungsansätze auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes. Praktisches Know-how, Geschäftsusancen und Fingerspitzengefühl sind dabei ausschlaggebend. Rechtsanwalt Kneller betreut und begleitet Sie bei der Ausarbeitung oder Überarbeitung der Standardarbeitsverträge, der Reglemente und den Weisungen für den Betrieb und Personalverantwortliche. Kommt es zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses, so sucht Herr Kneller mit Ihnen eine tragfähige und durchsetzbare Lösung.

Die Kanzlei Kneller, Blarer & Partner unterstützt auch ausländische Mandanten bei ihrer Aktivität in der Schweiz. Hierzu gehört die Beratung bei der Einholung der richtigen Visa und der Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen sowie die Zustimmung zur Aufnahme einer Tätigkeit in der Schweiz. Er vertritt Sie, sei es als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer, mit seinem umfassenden Fachwissen auf dem Gebiet der Begründung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, dem Kündigungsschutz und dem Lohnanspruch. Aber auch bei den sich ständig ändernden Anforderungen im Zusammenhang mit Umwandlung, Umstrukturierung und dem Verkauf von Betrieben oder Betriebsteilen (Betriebsübergang) steht er Betrieben (Unternehmen) beratend zu Seite. Da das Arbeitsrecht einem ständigen Wandel unterliegt, besucht er regelmäßig Fortbildungen, um diesen Anforderungen der Praxis gerecht zu werden.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Bank- und Finanzrecht. Herr Kneller berät Banken und andere Finanzintermediäre in bewilligungsrechtlichen Fragen und vertritt deren Klienten in Verfahren vor der Eidgenössischen Bankenkommission. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Beratung von Vermögensverwaltern und ihren Kunden in der Regelung ihrer gegenseitigen Beziehungen, unter Berücksichtigung angemessener Anreizstrukturen und Kontrollmechanismen.

Die Kanzlei, Kneller & Blarer Partner berät zudem bei Gründungen und Liquidationen von Finanzinstituten und unterstützt Sie beim Kauf einer bestehenden Bank. Im Bereich Asset Finance (Leasing, Factoring) vertritt Rechtsanwalt Dr. Michael Kneller auch Finanz- und Industrieunternehmen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Wirtschaftsgütern, seien dies Investitionsgüter oder Debitorenportfolios. Der Jurist befasst sich mit sämtlichen kreditrechtlichen Angelegenheiten, mit Fragen der Vertragsgestaltung, mit Bürgschaften, Sicherheiten sowie der Forderung und Abwehr von Zahlungsansprüchen. Das Spektrum seiner rechtlichen Interessenwahrnehmung umfasst auch gerichtliche Auseinandersetzungen im Bereich der Kreditsicherheitengewährung und im Zusammenhang mit der Erfüllung der Ihrer Bank oder Ihrem Finanzdienstleister obliegenden Beratungspflichten bei Abschluss und Durchführung von Kredit- und Anlagegeschäften, insbesondere auch bei Wertpapier- und Börsentermingeschäften. Rechtsanwalt Kneller steht aber auch den in anderen Ländern gelisteten Mandanten beim Gang an andere Kapitalmärkte zur Seite und berät hinsichtlich aller regulatorischen Rechte und Pflichten, die sich aus schweizerischem, europäischem und internationalem Kapitalmarktrecht ergeben,

Im Gesellschaftsrecht vertritt Rechtsanwalt Kneller mittelständische und börsenkotierte Gesellschaften bis hin zu Finanzinstituten, die der Bankenaufsicht unterstellt sind. Der Schwerpunkt liegt in der Beratung von Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich bedeutende Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Darüber hinaus plant und setzt Michael Kneller eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind. Herr Kneller berät auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, beim Wechsel der Geschäftsleitung, bei der Haftung von Verwaltungsrat und Gründern. Er begleitet bei Restrukturierungen, Fusionen, Spaltungen und Wechsel der Gesellschaftsform. Mit den Partnern gründet er die für Ihren Geschäftszweck geeignete Gesellschaft innerhalb kurzer Zeit und koordiniert die für einen erfolgreichen Start notwendigen Aufgaben.

Im Gesundheitsrecht (Health Care) berät die Kanzlei überwiegend pharmazeutische Unternehmen von der Entwicklung bis hin zum Vertrieb von pharmazeutischen Produkten. Ferner berät Herr Kneller Arzneimittel- und Medizinalproduktehersteller bei der Gestaltung von Verträgen über Forschungs- und Entwicklungskooperationen, bei der Einführung neuer Medikamente in die Schweiz, bei der Gestaltung neuer Vertriebsformen und Vertriebskooperationen, bei Geheimhaltungsverträgen, Lizenzierungen und Registrierungen von pharmazeutischen Produkten sowie bei der Ernennung und Kündigung von Vertriebspartnern.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das gesamte Vertragsrecht, insbesondere das Vertriebsrecht. Verträge sind die juristische Grundlage der Wirtschaft. Durch eine sachgerechte und ausgewogene Vertragsgestaltung können langfristige Geschäftsbeziehungen geschaffen werden. Aus dieser Überzeugung setzt die Kanzlei Kneller, Blarer & Partner ein besonderes Gewicht auf die Suche praktikabler Lösungen aus der Sicht aller Vertragsparteien. Rechtsanwalt Dr. Michael Kneller berät seine Klienten in allen nationalen und internationalen Angelegenheiten, namentlich bezüglich Zusammenarbeitsvertrag, Finanzierungsvertrag, Nutzungsvertrag für Immaterialgüter und Vertriebsvertrag, Kaufvertrag und Verkaufsvertrag. Seine Praxis reicht dabei von der Beurteilung einzelner Abmachungen bis zur Ausformulierung komplexer Vertragswerke.

Im Vertragsrecht setzt Herr Kneller Verträge aller Art für Sie auf und berät sie auch bei der weiteren Vertragsgestaltung mit Ihren Geschäftspartnern. Egal ob Sie im Arbeitsrecht Anregungen für Verträge mit Arbeitnehmern suchen oder Sie eine gezielte Prüfung von Verträgen auf Ungereimtheiten wünschen: Für Rechtsanwalt Kneller steht zu jedem Zeitpunkt des Mandats Ihre nachhaltige Zufriedenheit im Vordergrund.

Im Vertriebsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Michael Kneller Sie unter anderem bei der Wahl des passenden Vertriebssystems (Handelsvertreter, Vertragshändler, Kommissionsagent, Franchising, Lizenzen et cetera). Ferner unterstützt er Sie bei der Optimierung vorhandener Systeme in Ihrem Unternehmen. In diesem Bereich ist er sowohl auf Seiten einzelner Absatzmittler als auch auf der Seite einer Vielzahl von Großhändlern und Produzenten von Markenartikeln tätig. Seine Dienstleistung reicht von der Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung bis hin zur Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen.

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