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Dr. Fabian Burkart, LL.M.

Dr. Fabian Burkart, LL.M.

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Spanisch
  • Französisch
Übersicht

1969 in Basel geboren, studierte Dr. Fabian Burkart an den Universitäten Basel und Lausanne und absolvierte an der London School of Economics and Political Science ein juristisches Nachdiplomstudium (LL.M.). Nach einem Praktikum in einer der führenden Zürcher Wirtschaftskanzleien wurde er 1997 als Advokat zugelassen und doktorierte 1999 im Rahmen einer dreijährigen Forschungsassistenz bei Prof. Ernst A. Kramer an der Universität Basel zum Thema "Interpretatives Zusammenwirken von CISG und UNIDROIT Principles". Seit 2000 praktiziert er als Advokat und seit 2005 auch als Notar in Basel.

Dr. Fabian Burkart, LL.M. berät zu folgenden Schwerpunkten in Schweiz:
  • Baurecht privat
  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Markenrecht
Dr. Fabian Burkart, LL.M. berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Notarsachen
Fachgebiete

1969 in Basel geboren, studierte Dr. Fabian Burkart an den Universitäten Basel und Lausanne und absolvierte an der London School of Economics and Political Science ein juristisches Nachdiplomstudium (LL.M.). Nach einem Praktikum in einer der führenden Zürcher Wirtschaftskanzleien wurde er 1997 als Advokat zugelassen und doktorierte 1999 im Rahmen einer dreijährigen Forschungsassistenz bei Prof. Ernst A. Kramer an der Universität Basel zum Thema "Interpretatives Zusammenwirken von CISG und UNIDROIT Principles". Seit 2000 praktiziert er als Advokat und seit 2005 auch als Notar in Basel.

Dr. Fabian Burkart spricht und korrespondiert in Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch.

Rechtsanwalt Dr. Fabian Burkart bearbeitet schwerpunktmäßig Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Bau- und Planungsrecht, Erb- und Stiftungsrecht sowie Markenrecht.

Ein Schwerpunkt liegt dessen ungeachtet auf Notarsachen. In sämtlichen notariellen Leistungen wie beispielsweise Beurkundung von Grundstückskaufvertrag in Basel-Stadt, Wohnungskaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag, Testament, Erbvertrag, Ehevertrag, sowie Gründung und Mutationen aller Gesellschaftsformen bietet Ihnen Herr Burkart eine umfassende und qualifizierte Beratung an. Er ist als Notar vorwiegend tätig im Eherecht und Familienrecht (Ehevertrag, Partnervertrag), Immobilienrecht (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung und Grundschuldbestellung), Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung) und Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung). Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Er beurkundet auch Rechtsgeschäfte rund um ausländische Gesellschaften, insbesondere Deutschen Rechts, soweit das von der Deutschen Rechtsordnung zugelassen wird.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Gesellschaftsrecht. Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht nicht die forensische, sondern die beratende Tätigkeit. Ziel der Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Fabian Burkart ist es, dem Klienten die für seine Situation beste Rechtsform zu empfehlen, einen Gesellschaftsvertrag entsprechend zu entwerfen oder anzupassen und die Gründung, Umwandlung oder Anpassung der Gesellschaft zu betreiben. Darüber hinaus berät Herr Burkart Sie bei Beendigung, Liquidation und Konkurs einer Gesellschaft, Stiftung oder Treuhandschaft. Er plant und setzt eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind.

Er ist ferner behilflich bei der Suche nach der richtigen Gesellschaftsform, der Abfassung von Gesellschaftsverträgen, der Vertretung von Geschäftsführern und Gesellschaftern, der Vereinbarung und Überprüfung von Wettbewerbsverboten oder der Regelung von Nachfolgeklauseln. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere alle Rechtsnormen in Bezug auf die einfache Gesellschaft, sämtliche Handelsgesellschaften des schweizerischen Obligationenrechts, die Genossenschaft, sowie Stiftungen und Vereine.

Ein weiteres Fachgebiet Herrn Burkarts liegt im Grundstücksrecht. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Baurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken gemeint. Im Immobilienrecht betreut der Jurist alle Mandate rund um die Themen Haus, Wohnung oder Grundstück. Rechtsanwalt Dr. Fabian Burkart prüft dabei die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie auch nach dem Kauf einer Immobilie. Dies beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, und die damit einhergehenden steuerlichen Fragen.

Eine weitere Spezialität des Rechtsanwalts liegt im Bau- und Bauplanungsrecht. Das Baurecht im objektiven Sinne regelt die Bebauung von Grundstücken. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die einschlägigen Regelungen über den Werkvertrag , den Auftrag sowie die branchenspezifischen Regelwerke (insb. SIA). Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das erste bestimmt überwiegend, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann, das zweite regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren. Die kantonalen Bauordnungen und Baugesetze enthalten auch das öffentliche Baurecht und regeln die Voraussetzungen des Bauens, der Einordnung und Gestaltung der Bauten sowie die Anforderungen an Konstruktion, Betrieb und Unterhalt. Hinzu kommen die Verfahrensvorschriften. Wichtigste Vorschriften des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die aufgrund dieser Regelungen als Satzung der Gemeinde erlassenen Bauleitpläne. Die Bauordnungen der Kantone finden insbesondere auf die Errichtung, Änderung, Erhaltung und die Beseitigung (Abbruch) von Bauwerken Anwendung. Im subjektiven Sinne bedeutet Baurecht die öffentlich-rechtliche Befugnis, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten (Baufreiheit, Plangewährleistung).

Rechtsanwalt Dr. Fabian Burkart berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht und Stiftungsrecht. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Das Erbrecht regelt eigens den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Konfrontationen. Daher sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen beizeiten zu treffen. Herr Burkart vertritt Sie im Nachlassverfahren oder errichtet für Sie ein Testament, Legat (Vermächtnis), einen Erbvertrag oder Schenkungsvertrag.

Rechtsanwalt Dr. Fabian Burkart unterstützt Sie auch umfassend und professionell bei der Errichtung und Gestaltung Ihrer Stiftung und bringt dabei praktischen Erfahrungen im Bereich des Stiftungsrechts und Stiftungswesens ein. Er setzt das für die Errichtung einer Stiftung notwendige Stiftungsgeschäft und die Satzung auf und erledigt für Sie die Anerkennung. Er berät Sie zudem umfassend hinsichtlich einer zweckmäßigen Kapitalausstattung, des Stiftungszwecks, insbesondere hinsichtlich gemeinnütziger Stiftungszwecke, um eine Steuererleichterung herbeizuführen. Auch die Aufnahme von Regelungen, damit der Stifter nach Gründung der Stiftung weiterhin die Geschicke der Stiftung im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten in den Händen hält, werden durch Herrn Burkart umfassend rechtlich geprüft und erörtert.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Markenrecht. Dieses fällt unter den gewerblichen Rechtsschutz (Immaterialgüterrecht), welcher Namen im Rechtsverkehr schützt. Rechtsanwalt Dr. Fabian Burkart berät Sie umfassend bei Themen wie beispielsweise der vorzunehmenden Markenstrategie, Markenrecherche, Markenanmeldung, Markenverteidigung, Markenüberwachung und Markenverwaltung für Ihre nationale Marke, EU-Marke (GM-Marke) und internationale Marke. Er berät zudem bereits im Vorfeld hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten, Immaterialgüter abzusichern, und übernimmt dabei die Registrierung und laufende Betreuung von Marken. Insbesondere in der Gründungsphase eines Unternehmens erscheint eine eingehende Beurteilung dieser Fragen sinnvoll, da sich Anfangsfehler häufig nur unter beträchtlichen Kosten korrigieren lassen oder den Geschäftsauftritt sogar nachhaltig stören. Da das Markenrecht eine schwer durchschaubare und verständliche Spezialmaterie darstellt, sollten Sie unbedingt eine hierauf spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Betreuung beauftragen.

Publikationen

Butterworths European Tax and Investment Service, Chapter on Switzerland, 3. Auflage, London, Dublin and Edinburgh, 1998

UNIDROIT Principles — Eine neue Rechtsgrundlage für internationale Verträge, SZW 1998 (gemeinsam mit Dr. D. Koch)

Interpretatives Zusammenwirken zwischen CISG und UNIDROIT Principles, Nomos Verlag Baden-Baden, 2000

Zürcher Kommentar zum Fusionsgesetz, Art. 78-87, Schulthess-Verlag Zürich, 2004

Praxiskommentar zum Erbrecht, Art. 484-486, 493, Helbing & Lichtenhahn Basel, 2007

Schweizer Vertriebsrecht, 2008 Zürich

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