Dr. Hans Eysel ist ein erfahrener Jurist, als Rechtsanwalt und in der Industrie.
Dr. Hans Eysel ist ein erfahrener Jurist, als Rechtsanwalt und in der Industrie.
Rechtsanwalt Dr. Hans Eysel bearbeitet Mandate aus dem privaten Baurecht und Architektenrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht, Erbrecht und Strafrecht.
Im privaten Baurecht gestaltet Herr Eysel Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Projektentwickler, verhandelt und formuliert Ihren Generalunternehmervertrag, Subunternehmervertrag oder Architektenvertrag. Rechtsanwalt Eysel greift für seine Mandanten ein, sobald der Bauablauf gestört wird - sei es durch einen erkennbaren Mangel oder durch Bauverzögerung - oder bei Meinungsverschiedenheiten in Fragen der Vergütung. Dabei wirkt er an den Verhandlungen mit in dem Bestreben, durch frühzeitige Vergleichsversuche, Schiedsgutachtenverfahren oder andere Maßnahmen der Beweissicherung schnelle und kostengünstige Lösungen zu erzielen. Der Jurist ist auch forensisch tätig und führt selbständige Beweisverfahren, Vergütungsprozesse sowie Gewährleistungsprozesse.
Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Hans Eysel Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:
Das Immobilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und der Nachbarschaft, aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer der Immobilie. Zum Immobilienrecht gehören zum Beispiel:
Das Immobilienrecht befasst sich aber auch mit der Verwertung von Grundstücken, zum Beispiel deren Vermietung/Verpachtung. Herr Eysel steht Ihnen bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig zur Verfügung.
Das Maklerrecht regelt den Rechtsstaus zwischen Makler und einer Rechtspartei. Es umfasst sämtliche vertraglichen Gestaltungen, die gegen Entgelt den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder die Vermittlung eines Vertrags versprechen. Vertrauen Sie bei der Durchsetzung von Maklerprovisionsansprüchen oder bei der Optimierung von Maklerverträgen auf Rechtsanwalt Dr. Hans Eysel.
Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder nahestehenden Erblassers folgt im zweiten Schritt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Am Ende geht es - wie so oft - um das materielle Vermögen, das aufgeteilt wird. Sehr viel Ärger und viele Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder erwachsene Bürger mit Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts oder Notars Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Nur rund etwa zwanzig Prozent der deutschen Bürger haben ein Testament, für die restlichen achtzig Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge.
Eigene letztwillige Verfügungen, wie Testament oder Erbvertrag, fallen nicht leicht. Gern schiebt man die Regelung der Rechtsfolgen für die Zeit nach dem eigenen Ableben immer wieder hinaus. Es ist auch Herrn Eysel bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel zu behandeln ist - insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um Altersvollmacht oder Patientenverfügung geht. Umso mehr gehören auch die menschlichen Aspekte zu seiner gründlichen Beratung. Rechtsanwalt Dr. Hans Eysel hat sich auf die vielfältigen Facetten des Erbrechts spezialisiert und steht Ihnen gerne zur Seite bei:
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger vertritt Herr Eysel die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Rechtsanwalt Dr. Hans Eysel.