Iris Koppmann

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Spanisch
Übersicht

Rechtsanwältin Iris Koppmann gründete ihre Einzelkanzlei 1994 in Köln. Seit dem 01.01.2009 arbeitet sie mit vier weiteren Rechtsanwälten in Bürogemeinschaft. Die Büroräume liegen in der Kölner Innenstadt, etwa einhundert Meter vom Dom und vom Kölner Hauptbahnhof entfernt. Parkmöglichkeiten für Kurz- und Langzeitparker gibt es auf den öffentlichen Parkplätzen im Kanzleiumfeld oder im nahegelegenen Parkhaus “Rheintriadem”. Die U-Bahnhaltestellen “Dom/Hauptbahnhof” und “Breslauer Platz” sind nur wenige Meter entfernt. Besprechungstermine mit der Juristin werden nach vorheriger Absprache vergeben. Hierfür steht Ihnen Frau Koppmann oder das Sekretariat von montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Als zusätzlichen Service sind bei Bedarf auch Termine vor Ort beim Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten sowie am Wochenende möglich.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Familienrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Sozialrecht
  • Vertragsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwältin Iris Koppmann gründete ihre Einzelkanzlei 1994 in Köln. Seit dem 01.01.2009 arbeitet sie mit vier weiteren Rechtsanwälten in Bürogemeinschaft. Die Büroräume liegen in der Kölner Innenstadt, etwa einhundert Meter vom Dom und vom Kölner Hauptbahnhof entfernt. Parkmöglichkeiten für Kurz- und Langzeitparker gibt es auf den öffentlichen Parkplätzen im Kanzleiumfeld oder im nahegelegenen Parkhaus “Rheintriadem”. Die U-Bahnhaltestellen “Dom/Hauptbahnhof” und “Breslauer Platz” sind nur wenige Meter entfernt. Besprechungstermine mit der Juristin werden nach vorheriger Absprache vergeben. Hierfür steht Ihnen Frau Koppmann oder das Sekretariat von montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Als zusätzlichen Service sind bei Bedarf auch Termine vor Ort beim Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten sowie am Wochenende möglich.

Rechtsanwältin Iris Koppmann ist im Internet unter www.kdk-koeln.de präsent.

Fachgebiete

Iris Koppmann wurde 1964 in Köln geboren. Nach ihrem Studium der Rechte an der Universität zu Köln leistete Frau Koppmann ihren Dienst als Rechtsreferendarin im Landgerichtsbezirk Wuppertal. Sie wurde 1994 zur Anwaltschaft zugelassen und ist seit Juli 2008 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Juristin spricht verhandlungssicher Spanisch und gut Englisch und Französisch.

Rechtsanwältin Iris Koppmann unterstützt Sie in allen Fragen rund um das Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht.

Iris Koppmann wurde im Juli 2008 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Das Familienrecht umfasst die Bereiche Ehescheidung, Ehegattenunterhalt (während der Zeit der Trennung und nach rechtskräftiger Ehescheidung), Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgang, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich, Regelung der Verhältnisse an der ehelichen Wohnung, also alle bei einer Ehescheidung auftretenden Problemkreise. Insbesondere auch die nicht unerheblichen steuerlichen Folgen der Trennung sollten bedacht und entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Um insoweit eine möglichst fallbezogene Lösung zu finden, ist es häufig erforderlich, zum Beispiel wenn Grundbesitz vorhanden ist, zusätzlich noch einen Steuerberater hinzuzuziehen. Aus diesen Gründen sollte so frühzeitig wie möglich Rechtsanwältin Iris Koppmann eingeschaltet werden, um die eigenen Rechte zu erfragen und keine Fehler zu machen. Bereits während der Trennungszeit, die normalerweise ein Jahr lang ist, bestehen Ansprüche der Eheleute gegeneinander, zum Beispiel auf Zahlung von Trennungsunterhalt oder auch im Bereich der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts und der gemeinsamen Ehewohnung. Wenn es diesbezüglich Zwistigkeiten gibt, können Jugendamt oder Familiengericht eingeschaltet werden.

Für den Antrag auf Ehescheidung, vor dessen Stellung grundsätzlich eine einjährige Trennung der Parteien notwendig ist, besteht Rechtsanwaltszwang. Spätestens um den Scheidungsantrag stellen zu können, muss Rechtsanwältin Iris Koppmann beauftragt werden. Wenden Sie sich hier vertrauensvoll an die Fachanwältin für Familienrecht, die es versteht, durch gefühlvolles Zuhören den Mandantengesprächen wichtige Informationen zu entnehmen, die sehr oft den Schlüssel für eine mandantengerechte Lösung der Streitigkeiten bilden.

Mit dem Ableben eines Menschen stellt sich immer die Frage, wem das Vermögen des Verstorbenen zufällt. In diesem Zusammenhang ist von entscheidender Bedeutung, ob der Verstorbene durch Testament oder Erbvertrag geklärt hatte, wer und in welchem Umfang Erbe sein soll und wie diese Verfügung rechtlich gestaltet war. Eine Vielzahl von Fragen wirft die Abwicklung der Erbfolge auf, insbesondere unter mehreren Erben. Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab: sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt; sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen. Iris Koppmann möchte Ihnen in solchen Auseinandersetzungen als Ihre Verbündete und Partnerin beistehen und Ihnen helfen, Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.

Im Arbeitsrecht geht es in einer Vielzahl von Fällen um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, entweder durch Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag. Um sich bei einer Kündigung richtig zu verhalten und nicht wichtige Fristen zu versäumen, sollte immer ein Rechtsanwalt mit der eigenen Interessenvertretung beauftragt werden. Des Weiteren ist das Thema “Mobbing” stark in der Diskussion. Bei den massiven Problemen, die hiermit zusammenhängen können, bestehen seitens Ihres Rechtsberaters Möglichkeiten, die genutzt werden sollten. Auch wenn Sie eine Abmahnung erhalten, der Betriebsinhaber infolge eines Betriebsübergangs wechselt oder bei sonstigen mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden rechtlichen Problemen ist Iris Koppmann die richtige Ansprechpartnerin. Die Juristin sollte möglichst frühzeitig beauftragt werden, wobei ihre Tätigkeit zu Beginn auch nur eine beratende sein kann, um das Verhältnis der Parteien nicht unnötig zu belasten. Sie haben dann durch das notwendige Fachwissen eine wesentlich bessere Verhandlungsposition, als wenn Sie im Unklaren über Ihre Rechte sind.

Das Vertragsrecht ist die vielleicht häufigste Berührung mit der juristischen Materie im Alltag. Vom frühmorgendlichen Brötchen beim Bäcker, der Zugfahrt der Kinder in die Schule über die Anstellung am Arbeitsplatz und den Kauf eines neuen TV-Gerätes bis hin zum Eingehen einer Ehe: Es werden täglich Verträge geschlossen — manche ausdrücklich, die anderen wiederum durch schlüssiges Verhalten, das uns oftmals nicht einmal bewusst ist. Rechtsanwältin Iris Koppmann hilft Ihnen bei der Erstellung klarer und rechtssicherer Verträge unter strenger Beachtung der aktuellsten Rechtsprechung. Darüber hinaus überprüft sie bereits vorhandene Verträge und deren Klauseln aus den verschiedensten Bereichen auf Ihre Beständigkeit und Konsistenz aus der Sicht eines Richters, überprüft für Sie Ihre Ansprüche in jeder Situation und weist Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen auf. Frau Koppmann berät Sie außerdem bezüglich eines weiteren Vorgehens, klärt Sie über die möglichen Risiken vollständig auf und hilft Ihnen bei der möglichst einfachsten und kostengünstigsten Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Außerberufliche Engagements

Iris Koppmann ist ehrenamtliche Mitbegründerin der Impulsgruppe “Kaktusblüte” und baute diese mit auf. Hierbei handelt es sich um einen Verein mit dem Zweck, Gewaltopfer, insbesondere Frauen, psychosozial zu begleiten.

Rechtsanwältin Koppmann ist seit 2004 Dozentin für Sozialrecht für den Landschaftsverband Rheinland. Des Weiteren ist sie seit 2004 als sachkundige Einwohnerin im Ausschuss “Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen der Stadt Köln” tätig.

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Veröffentlichte Fachbeiträge
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