Übersicht

Die Kanzlei Pfeil im historischen Stadtkern Teterows besteht seit Juli 2001 und deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs und der kleinen und mittelständischen Unternehmen ab. Um den Mandanten einen umfassenden Service bieten zu können, kooperiert die Kanzlei zudem seit vielen Jahren sowohl mit der Kanzlei Hartmut Pfeil & Collegen aus Berlin als auch mit einem Steuerberater in Teterow.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Sozialrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei Pfeil im historischen Stadtkern Teterows besteht seit Juli 2001 und deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs und der kleinen und mittelständischen Unternehmen ab. Um den Mandanten einen umfassenden Service bieten zu können, kooperiert die Kanzlei zudem seit vielen Jahren sowohl mit der Kanzlei Hartmut Pfeil & Collegen aus Berlin als auch mit einem Steuerberater in Teterow.

Die Kanzleiräume sind in einem aufwendig restaurierten historischen Gebäude, in der Von-Thünen-Straße 28, in der Nähe des Schlachters Schröter und des Discounters Netto. In der näheren Umgebung sind ausreichend Parkplätze vorhanden.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr individuell mit Rechtsanwalt Pfeil vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 08.30 bis 12.00 Uhr möglich. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.ra-pfeil.de) und eine E-Mail-Adresse (teterow@ra-pfeil.de).

Fachgebiete

Birger Pfeil wurde 1973 in Teterow geboren. Von 1992 bis 1997 studierte er an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) Rechtswissenschaften und absolvierte zahlreiche Praktika in Rechtsanwaltskanzleien. 1996/97 legte er sein erstes Staatsexamen ab. Nach absolviertem Zivildienst sowie dem zweijährigen Referendariat im Landgerichtsbezirk Neubrandenburg erhielt er im Sommer 2001 die Zulassung als Rechtsanwalt am Landgericht Rostock und am Amtsgericht Güstrow. 2001 eröffnete er sodann seine eigene Kanzlei in Teterow. Bei Bedarf spricht und korrespondiert Rechtsanwalt Pfeil in Englisch.

Außerberuflich ist Herr Pfeil ehrenamtlich in zahlreichen Vereinen aktiv.

Rechtsanwalt Birger Pfeil bietet Rechtsberatungen und falls notwendig Prozessvertretungen insbesondere im Sozialrecht, Familien- und Erbrecht, Verkehrsrecht, Individualarbeitsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.

Das Sozialrecht betrifft generell jeden von uns und ist für den Laien ein kaum überschaubares Rechtsgebiet. Es regelt die Ausgestaltung der sozialen Sicherung in Deutschland. Die meisten Fälle des Sozialrechts finden sich in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB) sowie im Sozialgerichtsgesetz (SGG). Daneben sind insbesondere das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von Bedeutung. Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld) über die Ausbildung (Fördermittel), im Alltag (zum Beispiel Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse et cetera). Die Sozialversicherungen regeln die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Pflegefall und Arbeitsunfall. Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht).

Für alle Streitigkeiten in Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung, der Sozialversicherung und der Kriegsopferversorgung ist eine besondere Sozialgerichtsbarkeit mit drei Instanzen zuständig. In den Angelegenheiten der Sozialhilfe entscheiden die Verwaltungsgerichte. Rechtsanwalt Pfeil berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde. Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit gesetzlichen Krankenversicherungen, der Rentenversicherung, der Unfallversicherung, der Pflegeversicherung, der Arbeitsförderung, der Arbeitslosenversicherung oder auch der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Pfeil.

Eine weitere Stärke von Birger Pfeil liegt im Familien- und Erbrecht. In allen familienrechtlichen Angelegenheiten wie Scheidungsverfahren, Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie allen Folgeproblemen im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Trennung — von einer Vermögensauseinandersetzung bis zur Wohnungszuweisung — berät und vertritt Rechtsanwalt Pfeil Sie engagiert und fundiert. Aber auch die Gestaltung von Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag, um die Probleme gegebenenfalls schon im Vorfeld zu vermeiden, gehört zu seinen Beratungsleistungen.

Herr Pfeil berät Sie professionell und individuell im Erbrecht. Sowohl vor als auch nach dem Erbfall werden Sie von ihm in allen erbrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Er berät beispielsweise über die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge, zu Erbverzicht und Enterbung, Pflichtteilsanspruch, Umfang des Nachlasses et cetera. Darüber hinaus berät Herr Pfeil Sie bei der Errichtung von Testament und Erbvertrag sowie beim Entwurf einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Herr Pfeil setzt gerichtlich und außergerichtlich Erb- und Pflichtteilsansprüche durch oder unterstützt Sie im Erbscheinsverfahren. Ferner gehören die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie die Testamentsvollstreckung zu seinem Fachgebiet.

Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist seit Jahren ein weiterer Schwerpunkt Herrn Pfeils. Seine Tätigkeit im Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen im Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Es geht vorwiegend im zivilrechtlichen Bereich um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Das Verkehrsrecht beinhaltet aber auch Regelungen zu Alkoholfahrten und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Sofern Ihnen ein Verstoß zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Pfeil rechtzeitig als Rechtsbeistand zu konsultieren.

Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwalt Birger Pfeil Sie auch beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen. Auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht Herr Pfeil Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Er berät zudem bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger. Auch in Hinblick auf eine mögliche Abfindungszahlung prüft er Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit. Hauptsächlich bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage steht Rechtsanwalt Pfeil Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich. Da an einem Job immer öfter eine Existenz hängt, versucht Herr Pfeil mit ganzer Kraft, für seine Mandanten das Maximum zur erreichen.

Unter das große Rechtsgebiet allgemeines Zivilrecht fallen insbesondere Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Nachbarrecht, Gewährleistungsrecht, Arbeitsrecht und Schadensersatzrecht. Dieser Bereich umfasst somit sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten. Des Weiteren befasst sich Rechtsanwalt Birger Pfeil auch mit der sogenannten unerlaubten Handlung, also sämtlichen Rechtsproblemen zwischen Personen oder Gesellschaften, die nicht auf einem Vertrag beruhen, wie beispielsweise Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Er bietet Ihnen ferner eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden.

Kontakt

Birger Pfeil

Von-Thünen-Str. 28
17166 Teterow
Deutschland
Telefon: 
+49 3996 152649
Telefax: 
+49 3996 159694
Web
www.ra-pfeil.de
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