Rechtsanwältin und Notarin Iselore May gründete 1989 ihre eigene Kanzlei in Berlin-Pankow. Die Anwaltskanzlei hat sich auf das Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Grundstücksrecht und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Ungeachtet dessen liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwältin May jedoch bei Notarsachen. Frau May berät und vertritt sowohl Personen- und Kapitalgesellschaften als auch Privatleute.
Rechtsanwältin und Notarin Iselore May gründete 1989 ihre eigene Kanzlei in Berlin-Pankow. Die Anwaltskanzlei hat sich auf das Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Grundstücksrecht und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Ungeachtet dessen liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwältin May jedoch bei Notarsachen. Frau May berät und vertritt sowohl Personen- und Kapitalgesellschaften als auch Privatleute.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine außerhalb dieser Bürozeiten und vor Ort beim Mandanten sind nach Vereinbarung jederzeit möglich.
Sie erreichen die Kanzlei in der Breite Straße 16A in unmittelbarer Nähe zum Pankower Rathaus Center leicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Station “Pankow” der U-Bahn-Linie 2 liegt circa zehn Gehminuten entfernt. Im Parkhaus “Rathaus Center” finden Sie zudem ausreichend Parkmöglichkeiten.
Iselore May wurde in Vorpommern geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU). Zunächst war sie als Justiziarin und Unternehmensberaterin in einer internationalen Markt- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft tätig. Im Anschluss wechselte sie zur KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG in die Rechtsabteilung.
Als zugelassene Rechtsanwältin gründete sie 1989 ihre eigene Kanzlei. Seit 1990 ist sie zudem Anwaltsnotarin. Die Bestellung zum Anwaltsnotar verläuft wie die eines hauptberuflichen Notars. Hauptberufliche Notare und Anwaltsnotare unterliegen grundsätzlich den gleichen Amtspflichten. Der Anwaltsnotar unterscheidet sich vom hauptberuflichen Notar nur dadurch, dass er das Notaramt neben einem anderen Beruf, nämlich dem des Rechtsanwalts ausübt.
Frau May ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Iselore May spricht gut Englisch.
Rechtsanwältin Iselore May bearbeitet das Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Grundstücksrecht und Gesellschaftsrecht.
Haupttätigkeit von Notarin May ist jedoch die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. In sämtlichen notariellen Leistungen wie beispielsweise Beurkundung von Grundstückskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag, Testament, Erbvertrag, Ehevertrag und GmbH-Gründung bietet Ihnen Frau May eine umfassende und qualifizierte Beratung an. Die Notarin ist vorwiegend tätig im Eherecht und Familienrecht (Scheidungsvertrag, Partnervertrag, Adoption), Immobilienrecht (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung und Grundschuldbestellung), Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung) und Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung.
Rechtsanwältin May ist auch eine kompetente Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht umfasst beispielsweise eine Kündigungsschutzklage, Abfindung, Lohnklage und Gehaltsklage oder sonstige arbeitsrechtliche Angelegenheiten (Zeugnisberichtigungen et cetera). Hierbei werden Arbeitnehmer einschließlich leitender Angestellter sowie auch Organvertreter von GmbH und AG vertreten. Das kollektive Arbeitsrecht umfasst beispielsweise Betriebsratsstreitigkeiten oder die Vertretung in Einigungsstellenverfahren sowie im Handelsvertreterrecht.
Im Familien- und Erbrecht berät Rechtsanwältin Iselore May Sie ausführlich über die verschiedenen güterrechtlichen Alternativen. Selbstverständlich arbeitet sie Ihnen auch einen Ehevertrag aus. Sie berät Sie obendrein, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was aus Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Scheidung wird. Leider sind bei immer mehr Scheidungen (jede dritte Ehe wird geschieden) auch minderjährige Kinder betroffen. Hier verfügt Rechtsanwältin May über viel Erfahrungsschatz und befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten. Gerade im Familienrecht ist es Frau May besonders wichtig, dass ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Mandanten besteht.
Im Erbrecht ist Rechtsanwältin May bei der Abfassung von Testament und Erbvertrag behilflich und plant Ihre Unternehmensnachfolge. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Beratung und Interessenswahrnehmung bei der Geltendmachung von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch sowie im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins. Da das gesetzliche Erbrecht oftmals nicht mit dem individuellen Willen des Erblassers übereinstimmt, lohnt es sich, schon vor einem Erbfall die Erbfolge mit Frau May zu klären. Sie leistet professionelle Beratung zum Entwurf von Testamenten und Gestaltungsberatung zur Minimierung der steuerlichen Folgen letztwilliger Verfügungen. Zu ihren Themengebieten gehören die Übernahme von Testamentsvollstreckungen, Abstimmung von Gesellschaftsverträgen mit vorhandenen Testamenten zur Sicherung der Unternehmenskontinuität, Vermögensübertragungen unter Lebenden durch vorweggenommene Erbfolge, Erbvertrag, Stiftung, Vermächtnis. Ebenso beleuchtet sie alle erbrechtlichen Fragen auch unter dem Gesichtspunkt der Erbschaftssteuer. Nach einem Erbfall informiert sie ihre Mandanten unter anderem zu den Themen Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbfähigkeit, Erbfallschulden, Erbfolge, Erbschein, Erbteil, Erbunwürdigkeit und Erbverzicht.
Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwältin Iselore May liegt im Grundstücksrecht. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gemeint. Eine grobe Gliederung des Grundstücksrechts lässt sich anhand der Begriffe formelles und materielles Grundstücksrecht vornehmen. Rechtsanwältin May berät Sie bei den notwendigen Erklärungen wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch), welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld et cetera) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben. Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften in der Grundbuchordnung (GBO), die angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt das Gesellschaftsrecht dar. Frau May berät über die jeweils günstigste Gestaltung unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigenden Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen. Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich. Im Übrigen berät und unterstützt Rechtsanwältin Iselore May ihre Mandanten bei der Verfolgung oder der Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche.