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Rechtsanwältin Frauke Decker gründete 1996 ihre Rechtsanwaltskanzlei. Sie berät und vertritt als Einzelanwältin ihre Mandanten in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, allgemeines Zivilrecht (inklusive Forderungsbeitreibung) und Jugendstrafrecht und kümmert sich um Opfer von Gewaltdelikten (sexueller Missbrauch). Zu ihrem Mandantenstamm zählen vorwiegend Privatleute und Handwerksbetriebe.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwältin Frauke Decker gründete 1996 ihre Rechtsanwaltskanzlei. Sie berät und vertritt als Einzelanwältin ihre Mandanten in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, allgemeines Zivilrecht (inklusive Forderungsbeitreibung) und Jugendstrafrecht und kümmert sich um Opfer von Gewaltdelikten (sexueller Missbrauch). Zu ihrem Mandantenstamm zählen vorwiegend Privatleute und Handwerksbetriebe.

Besprechungstermine können Sie flexibel mit Frau Decker persönlich vereinbaren. Die normalen Bürozeiten sind montags bis freitags von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Die Kanzleiräume von Rechtsanwältin Decker finden Sie in Passow in der Alten Dorfstraße 14. Auf dem Gelände der Kanzlei steht eine große Scheune, die nicht zu übersehen ist. Für Mandanten mit Pkw gibt es dort auch Parkplätze. Die Kanzlei ist auch bequem mit dem Bus zu erreichen.

Fachgebiete

Frauke Decker wurde 1967 in Lübeck geboren. Sie studierte in Passau Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Landshut, Passau und in Schwerin. Anfang 1996 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen und gründete noch im selben Jahr ihre Rechtsanwaltskanzlei. Frau Decker spricht Englisch und Französisch.

Im Arbeitsrecht übernimmt Rechtsanwältin Frauke Decker das Mandat für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Sie prüft Ihren Arbeitsvertrag auf die Ihnen obliegenden Rechte und Pflichten. Während eines Arbeitsverhältnisses können sich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Streitigkeiten um Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsvergütung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Teilzeit, Befristung oder Schwerbeschädigung ergeben. Frau Decker wird schon im Vorfeld versuchen, die Differenzen mit der anderen Partei beizulegen. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, führt sie einen arbeitsrechtlichen Prozess zur Durchsetzung der Mandanteninteressen.

Auch bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ergeben sich meist Uneinigkeiten zwischen den Parteien. Wenn Sie von einer Abmahnung oder Änderungskündigung betroffen sind, oftmals nur Vorboten einer Kündigung, ist es ratsam, sofort juristischen Rat einzuholen. Rechtsanwältin Decker überprüft in Ihrem Fall die ausgesprochene Kündigung auf Wirksamkeit, soziale Rechtfertigung und Rechtmäßigkeit. Sofern sich die Anzeichen einer unrechtmäßigen Kündigung ergeben, wird sie eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Bei Fragen und Problemen um Abfindung, Arbeitszeugnis oder Schadensersatz (auch: Schadenersatz) ist die Volljuristin gleichfalls eine kompetente Ansprechpartnerin.

Des Weiteren berät und vertritt Frauke Decker Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung bezüglich Unterhaltsanspruch und Vermögensanspruch, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, Fragen rund um den Versorgungsausgleich oder den Ehevertrag und dessen Gestaltungsmöglichkeit zu Beginn und während der Ehe. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen nicht so sehr der einzelne Rechtsstandpunkt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses mit tragfähigen und vernünftigen Kompromissen im Mittelpunkt. Rechtsanwältin Decker klärt mit aller Offenheit die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.

Thematisch oft mit dem Familienrecht verbunden ist das Erbrecht. Dieses regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener. Hier berät Frau Decker kompetent, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament und Erbvertrag oder Schenkungsvertrag, Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vor- und Nach-Erbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei der Erbauseinandersetzung, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwältin Frauke Decker liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt.

Frau Decker klärt Streitigkeiten, die sich im Vertragsrecht zwischen den Vertragsparteien ergeben. Dies sind zum Beispiel Differenzen um Gewährleistung, Rücktritt, Minderung, Anfechtung, Verzug, Nichtleistung, Schadensersatz et cetera. Ebenso gehören zu diesem Bereich Fragen rund um Eigentum oder das Recht der unerlaubten Handlung (Deliktsrecht). Frauke Decker steht Ihnen zur Verfügung bei Fragen zum Kaufvertrag, Werkvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag, Bauvertrag et cetera. Häufiges Thema ist dabei die Mängelgewährleistung. So kann zum Beispiel bei einem Mietverhältnis ein Mangel beim Mietobjekt wie der Wohnung vorliegen, oder es zeigt sich ein Baumangel während eines Bauvorhabens. Auch wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, prüft Rechtsanwältin Frauke Decker die Haftungsfragen und übernimmt für Sie die Unfallregulierung. Ebenso ist Frau Decker Ihre kompetente Ansprechpartnerin im Vereinsrecht. Sie berät Sie bei der Gestaltung einer Vereinssatzung und aller dabei aufkommenden Fragestellungen.

Zum allgemeinen Zivilrecht gehört auch die Thematik der Forderungsbeitreibung (Inkassorecht). Frau Decker bespricht mit Ihnen die Handlungsmöglichkeiten bei einem Forderungsausfall und übernimmt den oftmals notwendigen Forderungseinzug, das heißt, sie strebt für ausstehende Forderungen ihrer Mandanten das Mahnverfahren an. Bei Erfolglosigkeit der Mahnungen wird sie eine Klage vor dem zuständigen Amtsgericht oder Landgericht erheben, um die Zwangsvollstreckung zu erreichen.

Das Jugendstrafrecht schließlich ist ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwältin Decker. Hier sind fachspezifische Kenntnisse besonders wichtig, da die von Jugendstrafverfahren Betroffenen, wie der Name schon sagt, Jugendliche und Heranwachsende sind, bei denen die Verfahren teilweise richtungsweisend für den weiteren Verlauf ihres Lebens sind. Immer öfter geraten Jugendliche, auch sogenannte Intensivtäter, in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Internet, Gruppenzwänge, Neugierde bezüglich Drogenerfahrungen sind nur einige Punkte neben anderen unserer reizüberfluteten Gesellschaft zu entnehmenden Missständen, die zur Triebfeder einer kriminellen Karriere werden können. Es ist daher besonders wichtig, den Jugendlichen nicht nur angemessen und erfolgreich zu verteidigen, sondern diesem auch weitergehende Hilfestellung zuteil werden zu lassen. Der ständige Kontakt zum Gericht und zum Richter ist deshalb für die interessengerechte Vertretung des Jugendlichen ebenso erforderlich wie die menschenbezogene Arbeitsweise der Juristin.

Zudem betreut Frau Decker in Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und bei Gewaltdelikten die Betroffenen in jedem Alter. Sie ist eine kompetente und vertrauensvolle Ansprechpartnerin für die Opferseite und wird auch als Nebenklagevertreterin aktiv, was auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld umfasst. Rechtsanwältin Frauke Decker steht Ihnen für den ganzen Bereich Jugendschutzrecht mit Rat und Tat zur Seite und ist hierfür auch mit weiteren Ansprechpartnern und Institutionen vernetzt.

Kontakt

Frauke Decker

Alte Dorfstr. 14
17121 Passow
Deutschland
Telefon: 
+49 39992 72880
Telefax: 
+49 39992 72882
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