Utta Brett wurde 1970 in Staßfurt geboren. Zunächst absolvierte sie ein Studium der Pflanzenproduktion an der Humboldt-Universität Berlin bis zum Vordiplom. Danach studierte sie dort Jura. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete sie in Magdeburg und Staßfurt. Frau Brett wurde 2001 zur Anwaltschaft zugelassen. Sie spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Russisch. Rechtsanwältin Utta Brett unterstützt Sie in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Utta Brett wurde 1970 in Staßfurt geboren. Zunächst absolvierte sie ein Studium der Pflanzenproduktion an der Humboldt-Universität Berlin bis zum Vordiplom. Danach studierte sie dort Jura. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete sie in Magdeburg und Staßfurt. Frau Brett wurde 2001 zur Anwaltschaft zugelassen. Sie spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Russisch. Rechtsanwältin Utta Brett unterstützt Sie in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Das gegenwärtige Arbeitsrecht ist das Ergebnis einer über hundertjährigen Entwicklung. Es ist im Wesentlichen Schutzrecht des Arbeitnehmers. Das Arbeitsrecht soll die widersprechenden Interessen zwischen Wirtschaft und Arbeitnehmer ausgleichen und ist somit Teil des Wirtschaftsrechts im weitesten Sinne. Im Interesse der Verwirklichung dieses Grundgedankens des Arbeitsrechts bietet Ihnen Rechtsanwältin Brett fundierte Unterstützung, insbesondere bei der Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im privaten und kollektiven Arbeitsrecht. Dazu gehören die Vorbereitung von Arbeitsvertrag, Kündigung, Änderungsvertrag und Aufhebungsvertrag, Abfindungsvereinbarung, das Erstellen von Sozialplan und Interessenausgleich, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere Kündigungsschutzverfahren, sowie die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen oder Abwehr unberechtigter Vergütungsansprüche und Schadenersatzansprüche. Im Übrigen bietet Frau Brett die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Betriebsräten zur Vorbereitung eines Beschlussverfahrens oder im Beschlussverfahren selbst.
Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die Verfahrensweisen und Handlungsformen der Verwaltung (zum Beispiel Rechtsverordnung, Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Widerspruchsbescheid). Das besondere Verwaltungsrecht deckt einzelne spezielle Bereiche ab, in denen sich Staat und Bürger begegnen (Polizeirecht und Ordnungsrecht, Bauordnungsrecht, Demonstrationsrecht et cetera). Rechtsanwältin Utta Brett berät und vertritt ihre Mandanten beispielsweise im Ordnungsrecht, öffentlichen Baurecht, Ausländerrecht und Asylrecht.
Auch das Sozialrecht (besser: Sozialversicherungsrecht) zählt wie das Verwaltungsrecht zum öffentlichen Recht, weil es das Verhältnis zwischen einer öffentlichen Verwaltung oder Behörde und einem Leistungsempfänger oder Antragsteller betrifft. Es ist weitgehend zusammengefasst im Sozialgesetzbuch (SGB), das in zwölf Abschnitten wesentliche Bereiche des Sozialrechts regelt.
Die Sozialversicherung umfasst die Rentenversicherung (Rentenbescheid), Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Um Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht geht es für Sie, wenn Sie beispielsweise einen Antrag gestellt haben auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung, auf Krankenbehandlung oder Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse, auf Eingruppierung in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse, auf Rente wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder sonstige Leistungen bei der Agentur für Arbeit oder auf Maßnahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation beim jeweiligen Reha-Träger. In engem Zusammenhang sind auch oft Fragen aus dem privaten Versicherungsrecht zu klären (private Krankenversicherung, private Berufsunfähigkeitsrente, private Rentenversicherung, private Unfallversicherung) oder aus dem Dienstrecht der Beamten (Beihilfe, Unfallfürsorge). Für diese oder ähnliche Rechtsprobleme ist Utta Brett Ihre Ansprechpartnerin.
Die meisten Probleme im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht stammen aus dem Straßenverkehr. Hier dreht sich alles um den Bußgeldkatalog: die Ahndung von im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot. Die Aufgabe von Rechtsanwältin Brett ist es in diesem Bereich, die Festsetzung eines Bußgeldes zu verhindern oder aufzuheben. In den Fällen, in denen ein Bußgeld unvermeidlich ist, gilt es wenigstens die Anordnung eines Fahrverbots zu verhindern. Dieses spielt insbesondere eine Rolle bei einer Geschwindigkeitsübertretung ab 26 Stundenkilometer über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, bei einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß (Rotphase länger als eine Sekunde), bei Abstandsverletzung und beim Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss. Ab dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheides kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Einer Begründung bedarf es nicht. Diese muss aber spätestens in einem Hauptverhandlungstermin beim zuständigen Amtsgericht erfolgen. Dort können auch entsprechende Beweisanträge gestellt werden. Wenden Sie sich hier an Rechtsanwältin Utta Brett.