Gisela Roth ist als erfahrene Rechtsanwältin vor allem auf den Gebieten Verwaltungsrecht, Beamtenrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht tätig. Ein weiteres Tätigkeitsfeld von Rechtsanwältin Roth sind Streitigkeiten, die mit der Haltung, Pflege oder auch dem Verkauf von Tieren zusammenhängen. Sie steht ihren Mandanten aber auch bei anderen rechtlichen Fragen individuell mit Rat und Tat zur Seite.
Gisela Roth ist als erfahrene Rechtsanwältin vor allem auf den Gebieten Verwaltungsrecht, Beamtenrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht tätig. Ein weiteres Tätigkeitsfeld von Rechtsanwältin Roth sind Streitigkeiten, die mit der Haltung, Pflege oder auch dem Verkauf von Tieren zusammenhängen. Sie steht ihren Mandanten aber auch bei anderen rechtlichen Fragen individuell mit Rat und Tat zur Seite.
Die Kanzleiräume am Schützenplatz können bequem mit der Straßenbahn erreicht werden (Linie 1, 2, 6, und 10).
Während der Bürozeiten von 08.00 bis 18.00 Uhr können Sie mit Frau Roth persönlich Beratungstermine vereinbaren. Bei Bedarf sind auch Besprechungstermine vor Ort bei den Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten sowie am Wochenende möglich.
Gisela Roth studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Freiburg im Breisgau und absolvierte das anschließende Referendariat im Landgerichtsbezirk Baden-Württemberg. Außerdem absolvierte sie ein Studium an der Fachhochschule zur Diplom-Verwaltungswirtin. Bevor Frau Roth sich 1999 mit ihrer eigenen Kanzlei selbständig machte, war Sie längere Zeit in der öffentlichen Verwaltung in Stuttgart und in Bonn tätig. Sie korrespondiert auch in Englisch.
An ihrem Beruf als Rechtsanwältin schätzt Frau Roth insbesondere die unterschiedlichsten juristischen Herausforderungen und die Möglichkeit, sich immer wieder mit neuen Fragestellungen zu befassen. Ihre Passion hat sie zum Beruf gemacht. Neben ihrer fachlichen Kompetenz und ihrem Engagement ist es ihr vor allem wichtig, individuell auf ihre Mandanten einzugehen. Der persönliche Kontakt bildet dabei die Basis ihres Arbeitens.
Im Streitfalle ist es grundsätzlich das Bestreben von Frau Roth, zunächst schnell und effektiv außergerichtliche Lösungen zu erzielen. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen aber selbstverständlich auch gerichtlich vertreten und ausgefochten. In diesen Fällen kann der Mandant auf die rechtliche Konsequenz, das Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen sowie die Hartnäckigkeit der Juristin vertrauen.
Verwaltungsrecht
Rechtsanwältin Gisela Roth berät und vertritt ihre Mandanten im Verwaltungsrecht, welches dann zum Tragen kommt, wenn Rechtsfragen (Rechtsverhältnisse) zwischen Privatleuten und öffentlichen Ämtern und Verwaltungen aufkommen. Das Verwaltungsrecht beinhaltet eine Vielzahl anderer Rechtsgebiete wie Ausländerrecht, kommunales Abgabenrecht, Abfallrecht, Schulrecht und Hochschulrecht, öffentliches Dienstrecht oder Berufsrecht (Kammern).
Auch das gesamte öffentliche Baurecht fällt unter das Verwaltungsrecht, namentlich das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht. Von besonderer Relevanz ist hier die Baugenehmigung (Bauantrag) oder Abrissverfügung. Auch das Nachbarrecht wird im Zusammenhang mit dem öffentlichen Baurecht hinzugezogen. Weitere Schwerpunkte bilden das Gewerberecht (Gewerbeordnung, Gewerbeschein), das Gaststättenrecht sowie das Wirtschaftsverwaltungsrecht. Rechtsanwältin Roth vertritt Ihre Interessen von der Antragstellung über das Widerspruchsverfahren bis zum Klageverfahren bei der gerichtlichen Anfechtung rechtswidriger Bescheide — wenn es sein muss, auch bis zum Bundesverfassungsgericht oder Europäischen Gerichtshof.
Beamtenrecht
Des Weiteren steht Rechtsanwältin Roth ihren Mandanten im Beamtenrecht zur Verfügung. Sie selbst ist lange Zeit Beamtin gewesen und kennt daher auch diesen Bereich aus eigener Erfahrung. Frau Roth berät Sie bei Problemen mit einer Abordnung, Versetzung (Umsetzung) oder Zwangspensionierung. Sollten Sie Auseinandersetzungen mit Ihrem Dienstherrn haben hinsichtlich der Besoldung, Beförderung, Ihrer Dienstfähigkeit (Dienstunfall), so werden Sie auf diesem Gebiet kompetent beraten und betreut. Auch führt Frau Roth Verfahren wegen Nebentätigkeit, Personalakten oder einem erteilten Arbeitszeugnis (dienstliche Beurteilung)außergerichtlich und gerichtlich.
Arbeitsrecht
Rechtsanwältin Gisela Roth vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Kollektives Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht gehören zu ihrem Aufgabengebiet.
Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Während eines Arbeitsverhältnisses können sich zwischen den Arbeitsvertragsparteien Streitigkeiten ergeben über Arbeitsvergütung (Lohn und Gehalt), Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeitregelung, Befristung eines Arbeitsvertrages, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeugnis, Mutterschutz oder Schwerbehinderung (SGB IX). Die Rechtsanwältin wird die Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer rechtlichen Lösung zuführen.
Ein Kern im Arbeitsrecht ist das Kündigungsschutzrecht. Hierbei berät Frau Roth ihre Mandanten zur Wirksamkeit einer Kündigung, sei es eine betriebsbedingte Kündigung, ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung, sowie über mögliche Ansprüche auf Lohnfortzahlung. Außerdem können Sie Gisela Roth in Anspruch nehmen bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung, die meist Vorboten einer Kündigung sind. Bei Fragen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung oder betriebliche Altersversorgung et cetera können Sie sich ebenso an Rechtsanwältin Roth wenden.
Die Beratung von Frau Roth setzt auch schon vor dem Arbeitsvertragsabschluss an, bei der Stellenausschreibung und Bewerberauswahl. Denn auch hier müssen viele gesetzliche Anforderungen beachtet werden.
Im Kollektivarbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Roth ihre Mandanten bei Problemen im Betriebsverfassungsrecht. Sie klärt alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit und dem jeweiligen Mitbestimmungsrecht bei sozialen und personellen Angelegenheiten (zum Beispiel Kündigung, Versetzung) oder der Betriebsratswahl ergeben können.
In ihrem beruflichen Werdegang hat Rechtsanwältin Roth selbst viel Erfahrung im Betriebsratsbereich gesammelt, sie kennt die Arbeit aus der Praxis. So ist Sie auch beim Aushandeln von Betriebsvereinbarungen eine kompetente und erfahrene Ansprechpartnerin.
Zusätzlich bietet Gisela Roth auch Betriebsratsschulungen an und gibt Seminare zum Gleichbehandlungsgesetz.
Erbrecht
Eine weitere Haupttätigkeit besteht im Erbrecht. Juristische Probleme sind im Erbrecht so vielgestaltig wie deren Lösungen. Vor Eintritt des Erbfalls geht es überwiegend um die Regelung der Erbfolge, die Gestaltung von Testament (insbesondere auch Behindertentestament) und Erbvertrag, um Zuwendung durch Schenkung und Vermächtnis und um die Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht — kurz: um alles, was mit dem lebzeitigen oder erbrechtlichen Vermögensübergang zu tun hat. Nach Eintritt des Erbfalls stehen vor allem die Erbauseinandersetzung (Abwicklung), die Geltendmachung von Pflichtteilanspruch und Auskunftsanspruch sowie die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung im Vordergrund. Sowohl die Planung und Gestaltung der Erbfolge als auch die Erbauseinandersetzung erfordern eine gründliche Erfassung des Sachverhalts und fundierte juristische Kenntnisse. Rechtsanwältin Roth berät und unterstützt Sie hier kompetent — in der außergerichtlichen Konfliktlösung sowie auch vor Gericht.
Nicht mehr wegzudenken aus dem Umfeld des Erbrechts ist der Bereich Vorsorgevollmacht — Betreuungsverfügung — Patientenverfügung. Rechtsanwältin Gisela Roth berät Sie und fertigt die Ihren individuellen Wünschen entsprechenden Vollmachten und Verfügungen. Da die Vorsorgevollmacht in der Regel den letzten Lebensabschnitt vor dem Tod betrifft, sollte jeder diesen Abschnitt nach seinen Vorstellungen gestalten und sich die Personen als Bevollmächtigte auswählen, die sein vollstes Vertrauen verdienen. Ebenso ist Frau Roth Ihre kompetente Ansprechpartnerin zur Organspendeverfügung.
Auch bei Fragen bezüglich einer Nachlassschätzung können Sie sich an Gisela Roth wenden. Sie vermittelt Sie gerne weiter.
Bei ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin bearbeitet Frau Roth insbesondere auch Mandate, die mit der Haltung, Pflege oder auch dem Verkauf von Tieren jeglicher Art zusammenhängen. Hierbei kommen die verschiedensten Rechtsgebiete zum Tragen. So berät Frau Roth Sie zum Beispiel bei Behandlungsfehlern des Tierarztes und einer möglichen Tierarzthaftung. Auch wenn sich nach einem Tierkauf herausstellt, dass dieses krank oder beeinträchtigt ist, können sich Fragen zum möglichen Schadensersatz (auch: Schadenersatz) stellen. Bei der Tierhaltung können sich oftmals auch Probleme mit dem Nachbarn, innerhalb einer Hausgemeinschaft (auch bei Wohnungseigentum) oder dem Vermieter ergeben. Oder die Behörden sprechen eine Untersagungsverfügung aus oder machen bestimmte Auflagen. Rechtsanwältin Gisela Roth steht Ihnen auch bei diesen Problemen mit Rat und Tat zur Seite.