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Klaus Conzen

Klaus Conzen

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Klaus Conzen wurde 1957 in Köln geboren. Nach seiner Hochschulreife studierte er von 1976 bis 1981 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Aachen. Als zugelassener Rechtsanwalt trat er 1984 in die Kanzlei des Kollegen Hubertus Komp ein. Rechtsanwalt Conzen ist seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Klaus Conzen berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Baurecht privat
  • Erbrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Mietrecht
  • Vertragsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
Fachgebiete

Klaus Conzen wurde 1957 in Köln geboren. Nach seiner Hochschulreife studierte er von 1976 bis 1981 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Aachen. Als zugelassener Rechtsanwalt trat er 1984 in die Kanzlei des Kollegen Hubertus Komp ein. Rechtsanwalt Conzen ist seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Durch seine Mitgliedschaften in den Arbeitsgemeinschaften Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist er immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen. Herr Conzen korrespondiert bei Bedarf in Englisch.

Rechtsanwalt Klaus Conzen bearbeitet vorwiegend Rechtsfälle aus dem Mietrecht (Wohnraum- und Geschäftsraummiete), Immobilienrecht (einschl. privates Baurecht), Wohnungseigentumsrecht, Vertragsrecht und Erbrecht. Als erfahrener Prozessanwalt führt er eine Vielzahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen (Räumungsklagen, Verfahren zur Beitreibung von Mietschulden, Mieterhöhungsverfahren etc.) sowohl im Wohnungsmietrecht (auch im sozialen Wohnungsbau) als auch im Gewerbemietrecht. Wiederholt liegen die Fälle im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind oftmals die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Durch die Rechtsprechung zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zudem zahlreiche bis dahin übliche Vertragsbestimmungen (zum Beispiel zu Schönheitsreparaturen oder der Umlage von Betriebskosten) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber bei Rechtsanwalt Conzen versierten Rat einholen.

Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Klaus Conzen ist das private Baurecht. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Werkvertrag nach BGB, die VOB, sowie die Makler – und Bauträgerverordnung.

Im Immobilienrecht betreut der Jurist alle Mandate rund um die Themen Haus, Wohnung oder Grundstück. Herr Conzen prüft die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie vor, bei und nach dem Kauf einer Immobilie. Dies beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer sowie die Vertretung der Mandanten in gerichtlichen Verfahren. Ferner entwirft und betreut Rechtsanwalt Conzen in Zusammenarbeit mit erfahrenen Notaren einen Notarvertrag und ist bei der Betreuung beim An- oder Verkauf Ihres Wohnhauses, Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Gewerbegrundstückes behilflich. Darüber hinaus berät und vertritt er Sie bei einer Grundstücksbelastung oder bei Grundstücksaltlasten.

Mit dem Begriff Immobilienrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gemeint. Das materielle Grundstücksrecht regelt die notwendigen Erklärungen, wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch), welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld etc.) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben.

Rechtsanwalt Conzen hat sich darüber hinaus auf das allgemeine Vertragsrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung in der Praxis bei Privatleuten, Klein- und mittelständischen Unternehmen aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus dem Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Ein guter Vertrag ist allzeit systematisch aufgebaut und logisch strukturiert. Er ist die Basis Ihrer Kooperation mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern. Dies erfordert eine differenzierte Abstimmung der einzelnen Interessen der jeweiligen Partner sowie eine klare Formulierung, um etwaige Streitpotentiale auch in Zukunft zu vermeiden. Klaus Conzen bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten.

Die Kanzlei berät ferner individuell im Erbrecht (Testament, Testamentsvollstreckung, Pflichteilsansprüche, Ehegattenerbvertrag etc.). Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits früh zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an die Rechtsanwälte Hubertus Komp und Klaus Conzen.

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Rechtsanwälte Jennißen und Harren

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