Die Kanzlei von Rechtsanwältin Ursula Weddig im Herzen Wiesbadens besteht seit 2007 in Kooperation mit zwei Steuerberatern und einer weiteren Rechtsanwältin. Das breite Spektrum der von der Kanzlei Weddig angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs sowie der Unternehmen primär des Mittelstandes ab. Rechtsanwältin Ursula Weddig hat sich überwiegend auf das Familienrecht, insbesondere das internationale Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht spezialisiert und ist selbstredend bundesweit tätig.
Die Kanzlei von Rechtsanwältin Ursula Weddig im Herzen Wiesbadens besteht seit 2007 in Kooperation mit zwei Steuerberatern und einer weiteren Rechtsanwältin. Das breite Spektrum der von der Kanzlei Weddig angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs sowie der Unternehmen primär des Mittelstandes ab. Rechtsanwältin Ursula Weddig hat sich überwiegend auf das Familienrecht, insbesondere das internationale Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht spezialisiert und ist selbstredend bundesweit tätig.
Die Kanzleiräume sind in einer alten Gründerzeitvilla in der Bierstadter Straße 7, gegenüber der bekannten Tanzschule “Bier”. Die Kanzlei ist wenige Gehminuten von der Wilhelmstraße und dem Kurpark entfernt. Die Bushaltestelle “Blumenstraße” für die Buslinien 17, 18, 20, 21, 22, 23 und 24 ist genau gegenüber dem Kanzleigebäude. Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus der Dresdner Bank.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.anwalt-weddig.de) und eine E-Mail-Adresse (U.Weddig@t-online.de).
Durch die engen Kooperationen mit der Steuerkanzlei Elke Schweitzer-Rehn (www.schweitzer-rehn-stb.de) in Wiesbaden sowie Kanzleien in den USA und Spanien kann die Kanzlei Weddig Ihnen auch eine entsprechende steuerrechtliche und internationale Dienstleistung anbieten.
Ursula Weddig wurde 1965 in Frankfurt am Main geboren. Nach der Hochschulreife studierte sie an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in ihrer Heimatstadt Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Frankfurt. Einen längeren Auslandsaufenthalt verbrachte sie in Philadelphia, USA. Von 1995 bis 1996 war sie zunächst als Staatsanwältin in Hamburg tätig, bevor sie als zugelassene Rechtsanwältin in eine große Anwaltskanzlei nach Wiesbaden wechselte. Seit 1999 ist sie Fachanwältin für Familienrecht. 2007 gründete sie ihre eigene Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden.
Rechtsanwältin Weddig hält regelmäßig Vorträge und Seminare zum Umgangsrecht und Sorgerecht, neue Rechtsprechung zum Kindes- und Ehegattenunterhalt beim Verein der alleinerziehenden Mütter und Väter (VAMV) in Frankfurt am Main
Ursula Weddig ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Wiesbadener Anwaltsverein. Durch ihre Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV ist sie immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen. Ferner ist sie Mitglied in der Deutsch-Japanischen Gesellschaft e.V. Frankfurt am Main (DJG) und bei den Business Angels FrankfurtRheinMain e.V. Darüber hinaus ist sie Mitglied im Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV/VDU e.V.), einer Selbsthilfeorganisation im Bereich Familien- und Unterhaltsrecht. Frau Weddig korrespondiert auch in Englisch und Französisch.
Rechtsanwältin Ursula Weddig berät und vertritt Sie vornehmlich im Familienrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht.
Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Zudem sind Regelungen getroffen worden über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Rechtsanwältin Weddig entwirft beispielsweise einen vorsorgenden Partnerschaftsvertrag oder Ehevertrag und berät Sie zu vermögensrechtlichen Fragen sowie zu Rentenanwartschaften und einer etwaigen betrieblichen Altersversorgung.
Einen zusätzlichen Schwerpunkt von Rechtsanwältin Weddig stellt die Gestaltung von (internationaler) Scheidungsregelung und Vermögensregelung dar. Dazu gehören insbesondere das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und die Hausratsteilung und Zuweisung der Ehewohnung in dieses Fachgebiet. Speziell sind auf dem Gebiet des Scheidungsrechts wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Leider spielen bei immer mehr Scheidungen minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle. Hier verfügt Rechtsanwältin Weddig über einen großen Erfahrungsschatz. Sie befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten. Des Weiteren berät und vertritt die Juristin Sie auch im internationalen Scheidungsrecht. Das internationale Recht betrifft grundsätzlich Fragen zur Anwendung von Rechtnormen bei Handlungen und Geschäften, die über ein bestimmtes Land hinaus Wirkung entfalten. Hierbei bestimmt in Deutschland das Internationale Privatrecht (IPR), welche von mehreren parallel bestehenden Rechtsverordnungen zur Anwendung kommen soll. Falls Sie Fragen rund um das Thema internationales Recht, insbesondere internationales Familienrecht haben, wenden Sie sich rechtzeitig an Frau Weddig. So können im Zweifelsfall unerwünschte Ergebnisse vermieden werden.
Seit 1999 führt Ursula Weddig den Titel “Fachanwalt für Familienrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Im Arbeitsrecht berät Rechtsanwältin Weddig insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu ihrem Fachbereich. Darüber hinaus berät und vertritt Ursula Weddig Sie, etwa beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen. Auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht Frau Weddig Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Rechtsanwältin Weddig berät Sie des Weiteren professionell und individuell im Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge signifikant festgelegt werden. Dies vermeidet leidige Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Sowohl vor als auch nach dem Erbfall werden Sie von Rechtsanwältin Ursula Weddig in allen erbrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Sie berät beispielsweise über die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge, Erbverzicht und Enterbung, Pflichtteilsanspruch, Umfang des Nachlasses et cetera. Darüber hinaus berät die Juristin Sie bei der Errichtung von Testament und Erbvertrag sowie beim Entwurf einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung und setzt gerichtlich und außergerichtlich Erb- und Pflichtteilsansprüche durch oder unterstützt Sie im Erbscheinsverfahren.