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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Dr. Harald Ramminger

Dr. Harald Ramminger

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Dr. Harald Ramminger stammt aus Wiesbaden. Er wurde nach Studium in Mainz im Jahr 1991 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Bis 1993 war er bei der Peat Marwick Steuerberatung- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, einer Gesellschaft des KPMG-Verbundes, tätig. Hier erwarb er wichtiges Know-How über Rechtsfragen des internationalen Steuerrechts und qualifizierte sich noch im gleichen Jahr als Steuerberater. In den Jahren 1993 und 1994 wechselte er in eine Führungsposition zur Deloitte-Gruppe. In 1995 machte sich Dr. Ramminger als Rechtsanwalt, Steuerberater, und Fachanwalt für Steuerrecht selbstständig.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Steuerrecht
Dr. Harald Ramminger berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Gesellschaftsrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • Kapitalanlagenrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Steuerrecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
Fachgebiete

Dr. Harald Ramminger stammt aus Wiesbaden. Er wurde nach Studium in Mainz im Jahr 1991 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Bis 1993 war er bei der Peat Marwick Steuerberatung- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, einer Gesellschaft des KPMG-Verbundes, tätig. Hier erwarb er wichtiges Know-How über Rechtsfragen des internationalen Steuerrechts und qualifizierte sich noch im gleichen Jahr als Steuerberater. In den Jahren 1993 und 1994 wechselte er in eine Führungsposition zur Deloitte-Gruppe. In 1995 machte sich Dr. Ramminger als Rechtsanwalt, Steuerberater, und Fachanwalt für Steuerrecht selbstständig.

Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Ramminger zudem Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der AWTS Steuerberatung GmbH, die mittlerweile bereits über zehn Mitarbeiter beschäftigt.

Herr Dr. Ramminger bearbeitet Mandate aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und angrenzenden Rechtsgebieten.

Rechtsanwalt Dr. Ramminger spricht fließend Englisch.

Rechtsanwalt Dr. Ramminger wird bei seiner Tätigkeit von den Rechtsanwälten Lars Tonhausen (Fachanwalt für Steuerrecht) und Stefan Ernst LL.M. (Steuerrecht) unterstützt.

Steuerrecht

Die Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater ermöglicht es Herrn Dr. Ramminger, Mandanten umfassend in allen Fragen des Steuer- und Wirtschaftsrechts kompetent zu vertreten.

Als Steuerberater ist Dr. Ramminger proaktiv tätig - er entwickelt komplexe Modelle, um die steuerliche Belastung im Rahmen des geltenden Rechts zu minimieren und vor allem unnötige steuerliche Belastungen zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere Gestaltungsfragen des Einkommensteuerrechts unter Einsatz von Familienangehörigen und/oder des Auslandes.

Rechtsanwalt Dr. Ramminger berät rund um Frankfurt in allen Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts, insbesondere in Fragen von Einkommensteuer, Erbschaftsteuer und Erbschaftssteuerrecht, Stiftungsrecht, Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Schenkungsteuer und Schenkungssteuerrecht, Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Lohnsteuerrecht, Kapitalertragsteuer, Bauabzugsteuer, Quellensteuer, uvm. Große Bedeutung hat der Rechtsverkehr mit dem Ausland: Fragen des Steuerrechts in Spanien, Frankreich, Luxemburg, Liechtenstein, Schweiz, Italien, Österreich, Belgien, Großbritannien, uvm.

Als Fachanwalt für Steuerrecht übernimmt Herr Dr. Ramminger die Interessenvertretung von Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt oder der Betriebsprüfung. Insoweit wird er tätig in Einspruchsangelegenheiten oder in Klagesachen gegenüber Finanzamt bzw. Finanzgericht. Oft gelingt es bei Finanzgerichtsverfahren, das Finanzamt mit den eigenen Waffen zu schlagen: Zu Gunsten des Mandanten die entscheidende Lücke in Richtlinien oder im Gesetz zu finden, um ein gerechtes Ergebnis zu erzielen.

RA Dr. Ramminger ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen in Sachen mit der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer. Bei Bedarf kann die Kanzlei auf ein erprobtes Team (RA Ernst, RA Tonhausen, Fachanwalt für Steuerrecht) zurückgreifen. Das Erbschaftsteuerrecht (entsprechendes gilt für das Schenkungssteuerrecht) ist in ständigem Umbruch befindlich. Für Todesfälle und Schenkungen nach dem 1. 1. 2009 bestimmen sich nun die steuerlichen Werte grundsätzlich nach dem wirklichen Wert einer Immobilie oder eines Unternehmens. Die früheren Bezugnahmen auf die Bilanzansätze oder die Werte nach dem Stuttgarter Verfahren bzw. auf sogenannte Bedarfswerte oder gar Einheitswerte entfallen. Dafür gibt es deutlich höhere Freibeträge und der Nachfolger in einem Unternehmen kann bei Fortführung einen sog. Bewertungsabschlag geltend machen. So soll z.B. erreicht werden, dass Betriebsnachfolger nicht mit Erbschaft- oder Schenkungsteuer belastet werden, wenn sie die bestehenden Arbeitsplätze erhalten. Im Bestreben, nur keine Besteuerungslücken zuzulassen, wurden jedoch hochkomplizierte Regelungen geschaffen, die in ihrer Kompliziertheit kaum zu überbieten sind. Getroffene erbrechtliche Regelungen müssen daher dringend im Hinblick auf ihre steuerlichen Auswirkungen abgeklärt werden.

Seit Beginn seiner selbstständigen Tätigkeit hat Herr Rechtsanwalt Dr. Ramminger mehrere hundert Mandanten in erbschaftsteuerlicher Hinsicht beraten und steueroptimale Lösungen auch für zum Teil komplizierte Sachverhalte entwickelt. Gerne berät der versierte Jurist auch Sie.

Steuerstrafrecht

Zum steuerlichen Bereich gehört selbstverständlich auch die Interessenwahrnehmung in einem eingeleiteten oder drohenden Steuerstrafverfahren. Oft kann schon durch eine sachgerechte Einlassung eine für den Verfolgten günstige Entscheidung herbeigeführt werden, ohne dass es überhaupt zu einer weiteren Strafverfolgung oder gar Anklageerhebung kommt, entweder durch sogenannte Selbstanzeige oder - wenn bereits ein Verfahren eingeleitet ist - durch eine ausgefeilte Argumentation. Wird hingegen die Steuerfahndung erst einmal aktiv, bedeutet das oft den dramatischen Einstieg in ein für den Betroffenen sehr belastendes Verfahren.  Herr Rechtsanwalt Dr. Ramminger hat in den 15 Jahren seit Beginn seiner selbstständigen Tätigkeit viele hundert Mandanten in steuerstrafrechtlicher Hinsicht beraten - er wird auch Ihnen weiter helfen können.

Steuerberaterhaftung

Im Steuerrecht können schnell erhebliche Schäden entstehen: Versäumt es der Steuerberater, einen unrichtigen Steuerbescheid anzugreifen, oder gibt er unrichtige Auskünfte, dann stellt sich die Frage, inwieweit er für den entstandenen finanziellen Schaden haften muss. Glücklicherweise sind Steuerberater verpflichtet, diesbezüglich eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten.

Um einen Anspruch vor Gericht durchzusetzen, muss der Anspruchssteller folgendes vortragen:

  • Nachweis einer steuerlichen Mehr-Belastung
  • Nachweis einer geringeren steuerlichen Belastung bei Alternativverhalten
  • Nachweis einer Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters (Fristversäumnis, Aufklärungspflicht, Gestaltungsmangel)
  • Nachweis der Ursächlichkeit (Kausalität) der Pflichtverletzung für den Schaden

Typische Einwendungen des Beraters bzw. seiner Versicherung sind:

  • Bestreiten einer steuergünstigeren Alternativlösung
  • Bestreiten des Pflichtenumfanges
  • Behauptung ordnungsgemäßer Pflichterfüllung
  • Berufung auf Verjährung und /oder Verwirkung
  • Einwand überwiegenden Mitverschuldens z. B. durch Unterlassen der Einlegung von Rechtsmitteln

Ohne eine Aufarbeitung im Rahmen eines umfassenden Rechts- und Steuergutachtens lassen sich solche Fälle vor Gericht meist nicht gewinnen.

Herr Rechtsanwalt Dr. Ramminger hat seit seiner Zulassung als Fachanwalt für Steuerrecht im Jahr 1995 eine Vielzahl von Steuerberater-Haftungsmandaten - teils auf der Klägerseite - teils auf der Beklagtenseite - übernommen und erfolgreich vertreten. Gerne wird er auch für Sie tätig. Sprechen Sie ihn an!

Wirtschaftsrecht

Sehr häufig ist der Rat von Herrn Dr. Ramminger im Wirtschaftsrecht gefragt. Hier berät und vertritt der engagierte Jurist Sie bei allen Problemen, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt. Neben Fragen des Handelsrecht, des Bilanzrecht, des Geschäftsführer- und Gesellschaftsrecht und des Vertriebsrecht beinhaltet dies auch  Grundfragen des Arbeitsrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Herr Dr. Ramminger berät bei Fragen von Mietvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag, Franchisevertrag und natürlich auch bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zum Spektrum gehören selbstverständlich auch alle Fragen der Unternehmensgründung (z.B. richtige Rechtsform, Verträge, AGB) und Fragen der Unternehmensnachfolge. Rechtsanwalt Dr. Ramminger kennt sich aus mit sämtlichen Aspekten des Unternehmensrecht und dem Unternehmenssteuerrecht, dem Haftungsrecht von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, Unternehmensbewertungen

Gesellschaftsrecht

Schon vor der Gründung eines Unternehmens werden oft grundlegende Entscheidungen getroffen, die für den zukünftigen Erfolg oder Misserfolg maßgeblich sein können. Die Wahl der Rechtsform des Unternehmens gehört dazu. Doch allein mit der Wahl der geeigneten Rechtsform ist es nicht getan: Eine solide vertragliche Grundlage ist zwingende Voraussetzung für das Unternehmen. Rechtsanwalt Dr. Harald Ramminger zeigt seinen Mandanten hierzu die zu beachtenden steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte auf. Er berät Kapital- und Personengesellschaften in allen in Betracht kommenden rechtlichen Fragen von der Gründung der Gesellschaft über das operative Geschäft bis hin zu Liquidation, Nachfolgeregelung oder Verkauf der Gesellschaft. Er formuliert einen rechtssicheren Gesellschaftsvertrag und die passende Satzung, vertritt die Interessen von Gesellschaftern im Fall einer Auseinandersetzung zwischen Mitgesellschaftern und hilft bei einem Gesellschafterwechsel die Kontinuität der Gesellschaft zu sichern. Ebenso berät er bei einer beabsichtigten Umwandlung der Gesellschaft.

Herr Ramminger übernimmt die Gestaltung von Anstellungsverträgen für GmbH-Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, Aufsichtsratsmitgliedern, und leitenden Angestellten. Zudem berät er im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen mit und ohne Gesellschafterstellung (zum Beispiel Gewinnbeteiligung über Tantiemen, Mitarbeiterdarlehen, Genussrechte, Treuhandmodelle, Gewährung von Aktien). Schließlich unterstützt er seine Mandanten bei der Abwehr von Ansprüchen bei unberechtigter persönlicher Inanspruchnahme aus der Tätigkeit als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat einer Gesellschaft. Im Rahmen der Globalisierung stellen sich vielfach auch Standortfragen.

Der Jurist berät mit seinem Team hinsichtlich aller Rechtsformen, insbesondere Aktiengesellschaft, GmbH, OHG, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG, Partnerschaft, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, aber auch neuerer Rechtsformen wie der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

Typische Themenstellungen des Gesellschaftsrechts sind:

  • Publizitätspflicht und Umgehung
  • Fragen der Konzernhaftung
  • Unternehmensgründung
  • Gesellschaftsverträge, insbes. Abfindungsklauseln
  • Sozialversicherungsfragen (Sozialversicherungsrecht)
  • Optimale Rechtsform aus rechtlicher und steuerlicher Sicht
  • Rechtsformumwandlung, Spaltung, Verschmelzung
  • Geschäftsführer-Anstellungsverträge
  • Gesellschafterbeschlüsse (Anfechtbarkeit, Minderheitenschutz)
  • Managerhaftung 
  • Beratung / Vertretung bei Gesellschafterkonflikten
  • Unternehmenskauf und -verkauf, Anteilsverkauf
  • Sanierung und Restrukturierung
  • Insolvenzrechtliche Fragen (z.B. verschleierte Sacheinlage, verdeckte Gewinnausschüttung, Haftung bei Darlehensrückgewähr)
  • Wettbewerbsverbote
  • Ausscheidensklauseln
  • Kapitalbeschaffung für Unternehmen
  • Auseinandersetzung von Gesellschaftern
  • Nachschusspflicht

Rechtsanwalt Dr. Ramminger arbeitet hierbei gerne mit dem Steuerberater Ihrer Wahl zusammen. Alle üblichen Steuerberaterleistungen können jedoch auch im eigenen Hause erbracht werden - RA Dr. Ramminger ist auch Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft sowie Fachanwalt für Steuerrecht.

Kontakt

Ramminger, Rudolph, Steinacker & Partner - Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater, Notar

Zeil 79
60313 Frankfurt am Main
Innenstadt / Altstadt / Gallus / Gutleutviert
Deutschland
Telefon: 
+49 69 2972361-0
Telefax: 
+49 69 2972361-112
Web
www.ramrud.de
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