Aus der seit 1999 bestehenden Einzelkanzlei von Rechtsanwältin Katrin Zink wurde im März 2002 die Sozietät mit Rechtsanwalt Thomas Hanisch gegründet. Diese spezialisiert sich überwiegend auf das Ehe- und Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Bußgeldrecht, Miet- und Pachtrecht und Schadensersatzrecht. Die Kanzlei arbeitet eng mit einem Notar, einem Patentanwalt, Steuerberatern und spezialisierten Sachverständigen zusammen und kann Ihnen somit neben umfassender juristischer Beratung auch eine kompetente und fachlich übergreifende Betreuung anbieten. Zum hauptsächlich auf Empfehlungen basierenden Mandantenstamm gehören klein- und mittelständische Unternehmen sowie Privatleute.
Aus der seit 1999 bestehenden Einzelkanzlei von Rechtsanwältin Katrin Zink wurde im März 2002 die Sozietät mit Rechtsanwalt Thomas Hanisch gegründet. Diese spezialisiert sich überwiegend auf das Ehe- und Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Bußgeldrecht, Miet- und Pachtrecht und Schadensersatzrecht. Die Kanzlei arbeitet eng mit einem Notar, einem Patentanwalt, Steuerberatern und spezialisierten Sachverständigen zusammen und kann Ihnen somit neben umfassender juristischer Beratung auch eine kompetente und fachlich übergreifende Betreuung anbieten. Zum hauptsächlich auf Empfehlungen basierenden Mandantenstamm gehören klein- und mittelständische Unternehmen sowie Privatleute.
Die Kanzlei liegt sehr verkehrsgünstig in der Frankfurter Allee 41 in Berlin Friedrichshain, direkt am U-Bahnhof “Samariterstraße”, Ecke Gabelsberger Straße. Mit der U-Bahn-Linie U5 gelangen Sie zum U-Bahnhof “Samariterstraße”. Mit der S-Bahn erreichen Sie die Kanzlei über die S-Bahnhöfe “Storkower Straße” sowie “Frankfurter Allee” und “Warschauer Straße”. Von den Haltestellen sind es nur wenige Minuten Fußweg zur Kanzlei. Mit dem Pkw oder Motorrad erreichen Sie die Kanzlei über die bekannte Bundesstraße B1/5 stadtauswärts in fünf Minuten vom Alexanderplatz und stadteinwärts in 15 bis 20 Minuten vom Stadtrand Berlins. Parkplätze stehen Ihnen vor der Tür oder im unmittelbar benachbarten Parkhaus in der Gabelsberger Straße zur Verfügung.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 19.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich und werden in der Regel entsprechend den Tätigkeitsressorts und Spezialisierungen der Rechtsanwälte aufgeteilt.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine eigene Internetpräsenz (>a href="http://www.kanzlei-zink.de">www.kanzlei-zink.de) und eine E-Mail-Adresse (kontakt@kanzlei-zink.de).
Katrin Zink wurde 1970 in der Nähe von Chemnitz geboren. Ende 1990 begann sie ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nach dem Abschluss des Studiums und Rechtsreferendariats wurde sie im September 1999 zur Anwaltschaft zugelassen und eröffnete ihre eigene Kanzlei in Bürogemeinschaft. Der Erfolg als Einzelanwältin führte im März 2002 zur Gründung der Sozietät und zum Umzug der Kanzlei in die neuen Geschäftsräume in der Frankfurter Allee 41. Mit persönlichem Einsatz, Engagement und fachlichen Fähigkeiten steht Rechtsanwältin Zink Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Rechtsanwältin Katrin Zink hat sich auf das Familienrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisiert.
Eine Spezialität der Juristin liegt im Familienrecht, insbesondere im Eherecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Umgangsrecht und im Sorgerecht. Die Rechtsbeziehungen innerhalb der Familie bestimmt das Familienrecht. Es umfasst nach herkömmlichem Verständnis das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse. Es ist Teilgebiet des Zivilrechts. Zum Beispiel regelt es Scheidungsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie das Unterhaltsrecht von Kindern und Eltern. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Rechtsanwältin Zink berät sie bei Fragen, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was aus Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Scheidung wird. Die Auswirkungen des Familienrechts erlebt der Mandant oft als besonders einschneidend. Zum einen ist sein ganz persönlicher Status betroffen, und zum anderen wirken die Regelungen, die im Zuge eines Scheidungsverfahrens getroffen werden, oft weit in die Zukunft. Gerade deshalb ist es der besondere Anspruch von Rechtsanwältin Zink, ihre Mandanten kompetent, umfassend und sachgerecht zu beraten und dabei auch die emotionale Seite, die jeder Familienrechtsfall mit sich bringt, angemessen zu berücksichtigen.
Ein wesentlicher Teil ist das Scheidungsrecht. Dazu gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten durch Rechtsanwältin Katrin Zink in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt ausmacht. Leider gibt es immer mehr Scheidungen (jede dritte Ehe wird geschieden) mit minderjährigen Kindern. Hier verfügt Rechtsanwältin Zink über einen großen Erfahrungsschatz und befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.
Rechtsanwältin Katrin Zink wird auch im Verkehrsrecht für Sie tätig. Dies erstreckt sich auf die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Frau Katrin Zink als Rechtsbeistand zu konsultieren. Sie wird Ihnen als Verteidigerin zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidigerin im Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht ist die Rechtsanwältin in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Sie hat hauptsächlich in allen Stadien des Strafverfahrens — also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren — zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Sie soll aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft der Wahrheitsfindung dienen und darf diese somit nicht erschweren oder vereiteln. Selbstredend gehören auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung, die Haftbetreuung, das Nebenverfahren oder das Adhäsionsverfahren zum Service von Rechtsanwältin Katrin Zink.