Kanzlei Sachse - Rechtsanwälte

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Übersicht

Die Kanzlei Sachse - Rechtsanwälte wurde 2006 von Rechtsanwalt Fabian Sachse gegründet. Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen im Verkehrsrecht, Mietrecht, Strafrecht, insbesondere Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Arbeitsrecht.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei Sachse - Rechtsanwälte wurde 2006 von Rechtsanwalt Fabian Sachse gegründet. Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen im Verkehrsrecht, Mietrecht, Strafrecht, insbesondere Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Arbeitsrecht.

Die Betreuung der Mandanten erstreckt sich aber auch auf weitere Rechtsgebiete. Geboten wird im Ergebnis eine rechtliche “Rundumbetreuung” (etwa auch allgemeines Zivilrecht, Vertragsrecht). Daneben zählen seit jeher auch Unternehmen (insbesondere aus Vermietungs und Kfz Branche, Speditionen, Transportgewerbe) zum Mandantenstamm.

Die Kanzleiräume liegen direkt am Luther-Platz in Langen, über dem Geschäft “Abele-Optik”. Im Hof und in der näheren Umgebung sind ausreichend Pkw-Parkplätze vorhanden. Für Mandanten, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, ist die Haltestelle “Rheinstraße” direkt in der Nähe.

Beratungstermine können Sie montags bis freitags durchgehend von 09.00 bis 17.00 Uhr mit Herrn Sachse vereinbaren. Bei Bedarf können auch Termine außerhalb dieser Sprechzeiten und vor Ort beim Mandanten ausgemacht werden. Die Kanzlei ist auch im Internet mit der Homepage www.kanzlei-sachse.de vertreten.

Fachgebiete

Fabian Sachse wurde 1974 in Frankfurt geboren. Nach dem Abitur am Frankfurter Ziehen-Gymnasium und dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main absolvierte Herr Sachse das Rechtsreferendariat in Wiesbaden. Bereits während seiner Ausbildung konzentrierte er sich gezielt auf den Anwaltsberuf und absolvierte sowohl die Wahlstation als auch die Wahlpflichtstation in mittelständischen Rechtsanwaltskanzleien in Offenbach und Frankfurt am Main. Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens und der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft war Herr Sachse zunächst als Kooperationspartner und freier Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main selbständig tätig. Am 01.11.2006 gründete er schließlich die Rechtsanwaltskanzlei Sachse in Langen.

Der Reiz seines Berufs liegt für den Juristen in der Abwechslung, die jegliche Routine ausschließt. Zudem schätzt Rechtsanwalt Fabian Sachse den täglichen Umgang zu vielen unterschiedlichen Menschen und das Lösen ihrer rechtlichen Probleme, wobei er großen Wert auf eine schnelle und kostengünstige Bearbeitung zum Wohle seiner Mandanten legt.

Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Fabian Sachse ist zum einen das Verkehrsrecht. Im Verkehrsrecht erstreckt sich seine rechtliche Beratung und Vertretung über die Bereiche Zivilrecht (Verkehrsunfallrecht, Kfz-Kaufrecht, Transportrecht) Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht sowie Fahrerlaubnisrecht. Im Zivilrecht geht es dabei vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Das können neben dem Fahrzeugschaden auch meist dem Laien unbekannte weitergehende Schäden sein wie etwa der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es meist darum, bei einem durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden Schmerzensgeld, Verdienstausfall und auch einen Haushaltsführungsschaden gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Des Weiteren beinhaltet das Verkehrszivilrecht auch die Problemfelder Kfz-Leasing, Autokauf, Autoreparatur, Reparaturkosten, Gutachterkosten oder Abschleppkosten. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, Fabian Sachse möglichst frühzeitig zu befragen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zum Rechtsanwalt aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Der Rechtsanwalt muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens häufig. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern sich hier eine (Mit-)Haftung bereits allein aus der allgemein abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (sogenannte Betriebsgefahr).

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit einem Bußgeldbescheid einhergehen, fallen unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Oftmals gehen mit Verkehrsunfällen Vorwürfe einher, ein Unfallbeteiligter habe sich ordnungswidrig verhalten, was mit einem Bußgeld, einem Eintrag in das Verkehrszentralregister, einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden kann. Rechtsanwalt Fabian Sachse übernimmt hier die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Bußgeldverfahren wie zum Beispiel Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit, zu geringem Abstand oder Rotlichtverstoß. Er steht den Betroffenen zur Seite, indem er Akteneinsicht nimmt und eine Verteidigungsstrategie für das außergerichtliche und gerichtliche Verfahren aufzeigt.

Im Verkehrsstrafrecht übernimmt der Volljurist Mandate bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und des Strafgesetzbuchs, die meist mit einem Strafbefehl oder einer Anklage einhergehen. Herr Sachse steht Ihnen beispielsweise bei Trunkenheitsfahrt (Alkohol am Steuer), Fahren ohne Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Fahrverbot, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) als Ihr Rechtsanwalt zur Seite. Um Unmut über behördliches Handeln und damit verbundenen Ärger und Stress zu vermeiden, ist es ebenso ratsam, Fabian Sachse als Rechtsbeistand hinzuzuziehen, wenn es um eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) geht, bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder wenn sich deren Wiedererteilung problematisch gestaltet.

Auch im weiteren Strafrecht wird Rechtsanwalt Sachse für Sie aktiv. Er verteidigt Sie bei Straftaten wie zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Betrug oder Hehlerei etc. Der Jurist übernimmt sowohl die Strafverteidigung für Täter als auch die Nebenklagevertretung für Opfer. Außerdem können Sie den Strafverteidiger im Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) in Anspruch nehmen.

Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Fabian Sachse steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Rechtsanwalt damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Herr Sachse berät und vertritt seine Mandanten auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Juristen einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Sachse die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist er zu Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.

Zwischen Mieter und Vermieter passiert es leider schnell, dass es noch bei laufendem Mietverhältnis zu Spannungen kommt. Rechtsanwalt Fabian Sachse berät im Mietrecht sowohl Vermieter als auch Mieter rund um Mietvertrag, Kündigung, Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag, Nachvermietung, Mieterhöhung, fehlerhafte Betriebskostenabrechnung, Untervermietung oder Fremdnutzung des Mietraumes, Schönheitsreparaturen und Renovierungsmaßnahme, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung und Kaution. Auch bei Zahlungsverzug — sei es, Sie bekommen von Ihrem Mieter kein Geld gezahlt, oder Sie sind als Mieter nicht mehr in der Lage, die Miete zu begleichen — steht Ihnen Herr Sachse mit Rat und Tat zur Seite. Dies betrifft auch das Nachbarrecht und das Wohnungseigentumsrecht.

Kontakt

Kanzlei Sachse - Rechtsanwälte

August Bebel Straße 29
63225 Langen
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Telefon: 
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