Bettina Blau wurde 1973 in Schönebeck geboren. Nach dem Abitur absolvierte sie ihr Studium der Rechte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete sie in Halle und Magdeburg. Die Juristin, seit Mai 2000 zur Anwaltschaft zugelassen, verfügt über Grundkenntnisse in Englisch und Russisch.
Bettina Blau wurde 1973 in Schönebeck geboren. Nach dem Abitur absolvierte sie ihr Studium der Rechte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete sie in Halle und Magdeburg. Die Juristin, seit Mai 2000 zur Anwaltschaft zugelassen, verfügt über Grundkenntnisse in Englisch und Russisch.
Rechtsanwältin Bettina Blau berät und vertritt sie im Familienrecht (Ehescheidung, Umgangs- und Sorgerecht, Unterhaltsrecht), Allgemeinen Zivilrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht.
Bettina Blau wurde 2003 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Die meisten Menschen kommen mit den weitverzweigten Regelungen des Familienrechts bei einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Rechtsanwalts. Bei der Scheidung einer Ehe führt da Familiengericht den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durch. Dieses Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet. Über das Sorge- und Umgangsrecht mit minderjährigen Kindern sowie über Unterhaltsansprüche für Kinder und Ehegatten entscheidet das Familiengericht nur auf Antrag. Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen im Familienrecht sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Rechtsanwältin Blau versucht daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt sie das Verfahren natürlich auch streitig, aber mit der gebotenen Ruhe vor Gericht fort. Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinanderzugehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Frau Blau gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.
Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Allgemeine Zivilrecht. Dieses umfasst zum Beispiel die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) wegen einer Pflichtverletzung. Häufig geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.
Des Weiteren berät und vertritt Bettina Blau ihre Mandanten im Verkehrsrecht. Unfälle mit Personenschaden oder Sachschaden, Ärger mit der Werkstatt nach der Reparatur, Probleme nach einem Autokauf oder Leasing, drohende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, Führerschein, Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitssachen — die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Verkehrsrecht hat viele Facetten. Neben der Unfallregulierung vertritt Frau Blau Sie im Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungsbescheid und Bußgeldbescheid und übernimmt die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Des Weiteren geht sie auch gegen Führerscheinentzug und Fahrverbot vor.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidigerin vertritt Rechtsanwältin Blau die Interessen ihrer Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Rechtsanwältin Bettina Blau.