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Heinz-Jörg von Olnhausen

Heinz-Jörg von Olnhausen

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Heinz-Jörg von Olnhausen wurde 1963 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Abitur studierte er von 1983 bis 1989 an der Universität Bayreuth und an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk München sowie in einer großen Kanzlei in Denver, Colorado. Als zugelassener Rechtsanwalt war er von 1992 bis 1994 zunächst Unternehmensjurist bei der Rechtsvorgängerin der Gagfah Group (Wohnbau NordWest) in Dresden, einem führenden börsennotierten Wohnungsunternehmen in Deutschland. Von 1995 bis 1998 war er sodann in einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Dresden tätig, bevor er seine eigene Kanzlei in Dresden gründete.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Arbeitsrecht
Heinz-Jörg von Olnhausen berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Mietrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Verkehrsrecht
Fachgebiete

Heinz-Jörg von Olnhausen wurde 1963 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Abitur studierte er von 1983 bis 1989 an der Universität Bayreuth und an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk München sowie in einer großen Kanzlei in Denver, Colorado. Als zugelassener Rechtsanwalt war er von 1992 bis 1994 zunächst Unternehmensjurist bei der Rechtsvorgängerin der Gagfah Group (Wohnbau NordWest) in Dresden, einem führenden börsennotierten Wohnungsunternehmen in Deutschland. Von 1995 bis 1998 war er sodann in einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Dresden tätig, bevor er seine eigene Kanzlei in Dresden gründete.

1998 absolvierte er den Fachanwaltskurs für Steuerrecht, und seit 2008 belegt er einen Fachanwaltskurs für Familienrecht. Seit 2001 ist er zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht. 2002 übernahm er die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Hans Eysel.

Heinz-Jörg von Olnhausen spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.

Rechtsanwalt Heinz-Jörg von Olnhausen berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Allgemeinen Zivilrecht.

Seit 2001 führt Heinz-Jörg von Olnhausen den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht". Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Der die Existenzgrundlage sichernde Arbeitsplatz ist für den Arbeitnehmer vor dem Hintergrund des anhaltenden Arbeitsplatzabbaus mittlerweile ein unschätzbares Gut. Heinz-Jörg von Olnhausen berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht. Die hier auftauchenden Probleme sind vielfältig. Als Beispiele sind folgende Punkte zu nennen:

  • Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Abfindung und Arbeitszeugnis
  • Durchsetzung von Lohnforderung und Gehaltsforderung
  • Urlaubsanspruch, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung
  • Überstundenvergütung, Gehaltserhöhung, Gratifikation, Weihnachtsgeld oder Bonuszahlung
  • Abmahnung
  • Mobbing
  • Arbeitsschutz
  • Mutterschutz
  • Gestaltung von Arbeitsvertrag, Kündigung, Änderungskündigung und Aufhebungsvereinbarung

Eine weitere Spezialität von Rechtsanwalt von Olnhausen liegt im Familienrecht. Dieses Rechtsgebiet enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und der Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche oder lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden.

Ferner enthält das Familienrecht Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Rechtsanwalt Heinz-Jörg von Olnhausen berät Sie umfassend über die verschiedenen güterrechtlichen Alternativen. Selbstverständlich arbeitet er Ihnen auch einen Ehevertrag aus. Der Jurist berät Sie zudem darüber, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was aus Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Scheidung wird.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Mietrechts werden immer komplexer, und eine professionelle Vermietung ist ohne kompetenten Rechtsbeistand kaum noch möglich. Heinz-Jörg von Olnhausen berät und vertritt Vermieter und Mieter in allen Fragen der Vermietung von Wohnraum und Gewerberaum. Dazu gehört die Gestaltung eines Mietvertrags ebenso, wie die Beratung bei dessen vorzeitiger Beendigung. Gerade bei der Beendigung eines befristeten Gewerberaummietvertrags ist Rechtsanwalt von Olnhausen Ihr kompetenter Ansprechpartner. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Gebiete:

  • Kündigungen von Wohnraummietverhältnissen und Folgeansprüchen (Mietrückstand, Schönheitsreparaturen, Schadensersatzanspruch, Räumungsklage, Räumungsschutz) einschließlich Gewerberaummietverhältnissen und Pachtrecht
  • Abschluss und Gestaltung von Mietvertrag und Pachtvertrag, Mietaufhebungsvertrag
  • Mieterhöhung, Fortsetzungsverlangen des Mieters, Zeitmietvertrag, Nebenkostenabrechnung
  • Wohnungseigentumsrecht (Eigentumswohnungsrecht/WEG) Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums, Miteigentum, Gebrauchsregelung, Verwaltung, Wohnungseigentümerversammlung, Rechtsverhältnis des Verwalters
  • Maklerrecht, Nachbarrecht

Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist seit Jahren ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Heinz-Jörg von Olnhausen. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen im Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Es geht vorwiegend im zivilrechtlichen Bereich um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Das Verkehrsrecht beinhaltet aber auch Regelungen zu Alkoholfahrten und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Es gibt durchaus Möglichkeiten, die Chancen zur Bewältigung der MPU zu erhöhen oder Sperrfristen zu verkürzen. Erforderlich ist eine plausible Auseinandersetzung mit den eigenen Schwächen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben, und insofern eine nachhaltige Verbesserung des Fahrverhaltens. Hierzu werden geeignete Trainingsmaßnahmen angeboten, die Herr von Olnhausen vermittelt.

Es gibt nebenbei spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Sofern Ihnen ein Verstoß zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn von Olnhausen rechtzeitig als Rechtsbeistand zu konsultieren. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.

Unter das große Rechtsgebiet Allgemeines Zivilrecht fallen insbesondere Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Nachbarrecht, Gewährleistungsrecht, Arbeitsrecht und Schadensersatzrecht. Dieser Bereich umfasst somit sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten. Des Weiteren befasst sich Rechtsanwalt Heinz-Jörg von Olnhausen auch mit der sogenannten unerlaubten Handlung, also sämtlichen Rechtsproblemen zwischen Personen oder Gesellschaften, die nicht auf einem Vertrag beruhen, wie beispielsweise Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Er bietet Ihnen ferner eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten.

Kontakt

Rechtsanwalt Heinz-Jörg von Olnhausen

Anton-Graff-Str. 30
01309 Dresden
Blasewitz
Deutschland
Telefon: 
+49 351 427950
Telefax: 
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Web
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