Die Kanzlei Hanhart Partner ist eine national und international tätige Rechtsanwaltskanzlei. Andrea Hanhart ist seit 2001 als Rechtsanwältin tätig. Ihre 2007 gegründete Anwaltskanzlei liegt in Zürich-Seefeld in der Nähe des Opernhauses und den Gebäuden der “Neue Zürcher Zeitung” (NZZ). Frau Hanhart arbeitet mit drei weiteren Rechtsanwälten, einem Unternehmens- und einem Personalberater in den Räumlichkeiten im zürcherischen Seefeld zusammen. Das Sekretariat ist durch Frau Daka besetzt. Die grosszügigen Kanzleiräume sind modern eingerichtet.
Die Kanzlei Hanhart Partner ist eine national und international tätige Rechtsanwaltskanzlei. Andrea Hanhart ist seit 2001 als Rechtsanwältin tätig. Ihre 2007 gegründete Anwaltskanzlei liegt in Zürich-Seefeld in der Nähe des Opernhauses und den Gebäuden der “Neue Zürcher Zeitung” (NZZ). Frau Hanhart arbeitet mit drei weiteren Rechtsanwälten, einem Unternehmens- und einem Personalberater in den Räumlichkeiten im zürcherischen Seefeld zusammen. Das Sekretariat ist durch Frau Daka besetzt. Die grosszügigen Kanzleiräume sind modern eingerichtet.
Die Anwaltskanzlei Hanhart ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Tramhaltestelle “Kreuzstraße” sowie der S-Bahnhof “Stadlhof” sind in Fußnähe des Kanzleigebäudes. Für Mandanten mit Pkw gibt es einen kanzleieigenen Parkplatz direkt vor dem Haus. Weitere Parkmöglichkeiten gibt es unmittelbarer Nähe.
Zur Mandantschaft gehören Privatleute und Unternehmen. Durch die Zusammenarbeit mit einem Netzwerk von Anwälten und Bankspezialisten im In- und Ausland können auch grenzüberschreitende und komplexe Probleme effizient und kompetent gelöst werden.
Beratungstermine mit Rechtsanwältin Andrea Hanhart können montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat oder der Juristin selbst vereinbart werden. Hierfür stehen Ihnen alle modernen Kommunikationsmittel zu Verfügung.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.hanhart-anwalt.ch abrufbar.
Andrea Hanhart wurde 1969 in Luzern geboren. Nach der Matura studierte sie an der Universität Zürich und der Boston University Rechtswissenschaften. 2001 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwältin. Frau Hanhart absolvierte von 2006 - 2008 ein Postgraduiertenstudium an der Universität Zürich, das sie als Master of Laws (LL.M.) im Bereich Internationales Wirtschaftsrecht (Spezialisierung Bankenrecht- und Versicherungsrecht) abschloss.
Frau Hanhart ist seit 2007 als selbständige Rechtsanwältin tätig. Von 1996 bis 1997 arbeitete sie zunächst als Substitutin in einer internationalen wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei, von 1997 bis 2001 als Auditorin und Gerichtsschreiberin beim Bezirksgericht Zürich, bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und beim Obergericht des Kantons Zürich sowie von 2002 bis 2006 als nebenamtliche Ersatzrichterin am Bezirksgericht Zürich. Vor der Gründung der eigenen Kanzlei 2007 war Andrea Hanhart von 2004 bis 2007 als angestellte Rechtsanwältin für eine internationale und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei in Zürich tätig. Die Juristin spricht fließend Englisch und Französisch. Italienischkenntnisse sind vorhanden.
Rechtsanwältin Andrea Hanhart berät und vertritt ihre Mandanten im Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Versicherungsrecht Bankrecht, Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht.
Der Tätigkeitsschwerpunkt Wirtschaftsrecht umfasst alle Rechtsteilgebiete, die für Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende im Wirtschaftsleben Bedeutung haben können. Hierzu zählen insbesondere Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Zum Beratungsbereich gehört aber auch das Konkursrecht.
Außerdem ist die Juristin Ihre Ansprechpartnerin für Probleme aus dem Arbeitsrecht. Die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs schafft zunehmend Konfliktpotential nicht nur zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern auch zwischen Arbeitnehmern selbst oder ihren Vorgesetzten. Die Begründung, inhaltliche Gestaltung, Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertrages betreffen ihn nachhaltig in seiner unmittelbaren Lebenssituation. Im Rahmen von Kündigung, Betriebsschließung oder Reorganisation bedarf der tragfähige Interessenausgleich auf beiden Seiten einer profunden rechtlichen Begleitung. Selbstverständlich vertritt Frau Hanhart Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auch im Gerichtssaal.
Einen großen Schwerpunkt bilden das Familienrecht und Eherecht. Hier berät und vertritt Andrea Hanhart Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsanspruch und Vermögensanspruch, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, der Versorgungsausgleich und die Gestaltung von Ehevertrag zu Beginn und während der Ehe. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt. Frau Hanhart klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.
In der erbrechtlichen Beratung bildet die Gestaltung von Testament, gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag naturgemäß einen Schwerpunkt. Daneben gehört auch die Testamentsvollstreckung zum erbrechtlichen Tätigkeitsbereich. Rechtsanwältin Hanhart unterstützt Sie bei der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer Erbinteressen im Klageweg. Sie ist für Sie sowohl tätig, um einen Pflichtteilsanspruch durchzusetzen, als auch bei der Abwehr derartiger Ansprüche. Zur weiteren erbrechtlichen Beratung gehören die Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft sowie die Nachlasshaftungsberatung und Nachlasskonkursberatung.
Zum Bereich Bankrecht gehören Beratungen und Prozessvertretungen bei allen Fragen rund um Darlehen und Kredit, Sicherheiten — wie zum Beispiel Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek et cetera —, Wertpapiergeschäfte — sei es mit Aktien, Investmentfonds oder Anleihe —, Geldanlage und Anlageberatung, EC-Karte und Kreditkarte, Zahlungsverkehr (Überweisung, Lastschrift, Scheck, Dauerauftrag) oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändung, Zwangsversteigerung, Verwertung von Sicherheiten). Wenden Sie sich bei diesen oder ähnlichen Problemen rechtzeitig an Andrea Hanhart.
Das Zivilprozessrecht hat die Aufgabe und den Zweck, subjektive Privatrechte in einem Gerichtsverfahren durchzusetzen. Heute wird das Zivilprozessrecht nicht in einem Bundesgesetz, sondern hauptsächlich in kantonalen Zivilprozessgesetzen geregelt. Diese können aufgrund regional unterschiedlicher Rechtstraditionen an die deutsche Zivilprozessordnung (ZPO), den französischen Code civil oder den italienischen Codice civile angelehnt sein. Andrea Hanhart ist Ihre Ansprechpartnerin für Probleme aus dem Zivilprozessrecht.
Die Vollstreckung ist ein staatliches Verfahren, das darauf abzielt, einen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner durchzusetzen. Die wichtigste Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist, dass ein sogenannter Vollstreckungstitel vorliegt. Vollstreckungstitel sind insbesondere ein Urteil, Vollstreckungsbescheid, vor Gericht abgeschlossener Vergleich, vollstreckbare notarielle Urkunden und gerichtliche Beschlüsse. Die Vollstreckungsmaßnahmen wegen einer Geldforderung erfolgen hauptsächlich durch den Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher führt die Vollstreckung in der Weise durch, dass er sich in die Wohnung oder die Geschäftsräume des Schuldners begibt und dort Gegenstände pfändet, um sie später zu versteigern. In vielen Fällen zahlt der Schuldner an den Gerichtsvollzieher, bevor es zu einer Pfändung oder einer Versteigerung kommt. Vertrauen Sie im Vollstreckungsrecht auf Rechtsanwältin Andrea Hanhart.