Krepper Knecht Partner

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Rechtsanwalt Dr. Antoine F. Goetschel bietet in einem breiten Spektrum Rechtsberatung und Vertretung vorwiegend im Zivilrecht wie im öffentlichen Recht an. Als Partner der Anwaltskanzlei Krepper Knecht Partner (www.swisscounsels.ch) liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte dabei im Erbrecht, Familienrecht, Tierschutzrecht und Tier im Recht, Vereinsrecht und Stiftungsrecht, Persönlichkeitsschutz (Geschädigtenschutz) und Wirtschaftsrecht (unlauteren Wettbewerb). Zudem amtierte er bis Ende 2010 er als Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich. Soweit erforderlich, vertritt er Anliegen seiner Mandanten auch in der Öffentlichkeit. Die Kanzlei Krepper Knecht Partner sind mit einer eigener attraktiven Homepage (www.swisscounsels.ch) wie auch Dr. Goetschel selber (www.afgoetschel.com) im Internet vertreten.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Schweiz:

  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Vertragsrecht
  • Verwaltungsrecht (Tierschutz, Tier im Recht)
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Dr. Antoine F. Goetschel bietet in einem breiten Spektrum Rechtsberatung und Vertretung vorwiegend im Zivilrecht wie im öffentlichen Recht an. Als Partner der Anwaltskanzlei Krepper Knecht Partner (www.swisscounsels.ch) liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte dabei im Erbrecht, Familienrecht, Tierschutzrecht und Tier im Recht, Vereinsrecht und Stiftungsrecht, Persönlichkeitsschutz (Geschädigtenschutz) und Wirtschaftsrecht (unlauteren Wettbewerb). Zudem amtierte er bis Ende 2010 er als Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich. Soweit erforderlich, vertritt er Anliegen seiner Mandanten auch in der Öffentlichkeit. Die Kanzlei Krepper Knecht Partner sind mit einer eigener attraktiven Homepage (www.swisscounsels.ch) wie auch Dr. Goetschel selber (www.afgoetschel.com) im Internet vertreten.

Die attraktiven Kanzleiräume liegen in Zürich-Hottingen an der Sophienstrasse 2 an der Ecke zur Asylstrasse. Mandantinnen und Mandanten können Parkplätze an der Sophien-, Unions- und Ilgenstrasse sowie, nach Ankündigung, den Klientenparkplatz benutzen. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, den Tram 3 und 8 Station „Hottingerplatz" und Tram 15 Station „Römerhof" können Sie die Kanzlei bequem erreichen.

Fachgebiete

Antoine F. Goetschel wurde 1958 in Zürich geboren, wo er auch sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte. 1986 erwarb er das Zürcher Rechtsanwaltspatent, die Zulassung als Rechtsanwalt. Nach dem Verfassen zweier wissenschaftlicher Werke promovierte er 1989 mit einer grundrechtlichen Arbeit zum Doktor der Rechtswissenschaft. Seit 1995 engagiert sich Herr Goetschel zusätzlich zu seiner Anwaltstätigkeit verstärkt in der Lehre mit Vorlesungen und Vorträgen an verschiedenen Hochschulen. Zusätzlich widmet sich Herr Goetschel auch Fragen über Recht und Ethik im Tierschutz und der Mensch-Tier-Beziehung. Besondere Aufmerksamkeit widmet er einem einfühlsamen, die Stärken der Klientschaft stärkenden Umgang mit dem Fall. Beim Erzielen von Lösungen dürfen die menschlichen und finanziellen Befindlichkeiten keinesfalls unberücksichtigt gelassen werden. Nicht selten liegt gerade im richtigen Umgang mit der Persönlichkeitsstruktur der Gegenseite der Schlüssel zum Erfolg.

Rechtsanwalt Goetschel sieht sich als Berater, als "Für-Sprecher" nach außen oder für Sie vor Gericht, wobei Qualität, Effizienz und Kreativität an erster Stelle stehen. Neben dem Rechtlichen sind Herrn Goetschel besonders auch wirtschaftliche, persönliche und ethische Aspekte wichtig. Er erarbeitet für Sie und mit Ihnen tragbare und nachhaltige Lösungen.

Zu den Tätigkeitsgebieten der Kanzlei gehören das Stiftungsrecht und das Vereinsrecht. Bei der Errichtung, Organisation und Begleitung von Stiftungen, Vereinen und Verbänden unter Berücksichtigung der stets wichtiger werdenden „good governance-Grundsätzen" ist Rechtsanwalt Antoine F. Goetschel, auch bei Bedarf in Zusammenarbeit mit den anderen Anwälten bei Krepper Knecht Partner (www.swisscounsels.ch) ihr kompetenter Ansprechpartner.

Bei Erbschaftsangelegenheiten (Erbrecht) unterstützt Sie Dr. Goetschel, wenn es etwa um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag oder Schenkungsvertrag geht, um das Ehegattenerbrecht, die Willensvollstreckung, die Beratung bei Vorerbschaft, Nacherbschaft, Erbteilung oder Erbausschlagung. Er steht Ihnen bei der Nachlassplanung zur Seite und übernimmt die Erbenvertretung.

Im Eherecht (Familienrecht) interessieren ihn die rechtlichen und menschlichen Fragen rund um Eingehen der Ehe oder Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Ihm liegt viel an Lösungen, die allseits als stimmig und würdig empfunden werden und besonders auch die Interessen der Kinder stark berücksichtigt. Da kann er aus einem reichen Erfahrungsschatz schöpfen. Rechtsanwalt Goetschel berät Sie über den Ehevertrag genauso wie über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und den Konkubinatsvertrag (Partnerschaftsvertrag).

Im Interessenschwerpunkt Vertragsrecht setzt Herr Goetschel Verträge aller Art für Sie auf: Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Gesellschaftsvertrag und andere. Er berät sie auch bei der weiteren Vertragsgestaltung mit Ihren Geschäftspartnern. Unabhängig davon, ob Sie als Arbeitgeber im Arbeitsrecht Anregungen für Verträge mit Arbeitnehmern suchen oder Sie als Arbeitnehmer eine gezielte Prüfung von Verträgen auf Ungereimtheiten wünschen: Für Antoine F. Goetschel steht zu jedem Zeitpunkt des Mandats Ihre nachhaltige Zufriedenheit im Vordergrund. Ein schriftlich und klar formulierter Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Basis Ihrer Kooperation mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern.

Auch das Immobilienrecht gehört zum Tätigkeitsgebiet von Herrn Goetschel. Alles, was rechtlich mit einer Immobilie zusammenhängt, fließt in seine Beratungstätigkeit mit ein. Er begleitet Sie juristisch beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder bei einer Grundstücksübertragung. In der Praxis spielen oftmals auch weitere Rechtsgebiete wie das Nachbarrecht oder das Werkvertragsrecht (Baurecht) eine Rolle, wenn Bauvorhaben geplant und durchgeführt werden.

Ebenso nimmt das Mietrecht einen großen Raum in der Beratung von Rechtsanwalt Antoine F. Goetschel ein. Kündigung (außerordentliche Kündigung), Sanierung, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhung und Mietminderung sowie andere Bestimmungen im Mietvertrag sind dabei immer wieder aufkommende Problemfelder.

Neben den aufgeführten Tätigkeitsschwerpunkten steht Ihnen die Kanzlei Krepper Knecht Partner (www.swisscounsels.ch) und Dr. Goetschel auch im übrigen Zivilrecht mit Rat und Tat zur Seite. Dazu gehört zum Beispiel der Bereich Persönlichkeitsschutz (u.a. Namensrecht, Recht am eigenen Bild). Auch der Bereich unlauterer Wettbewerb ist hier zu nennen. Wenn ein Unternehmen (Konkurrenzunternehmen) im wirtschaftlichen Wettbewerb gegen die guten Sitten verstößt, kann dagegen mit einem Unterlassungsanspruch und Schadensersatzanspruch vorgegangen werden. Herr Goetschel berät Sie bei der Geltendmachung dieser Ansprüche oder über eine entsprechende Abwehr.

Selbstverständlich führt Herr Goetschel für seine Mandanten auch alle erforderlichen Gerichtsprozesse, sei es im Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht (auch Geschädigte in Strafverfahren) oder im Verwaltungsverfahren. Er übernimmt die Vertretung vor kantonalen Gerichten ebenso wie vor dem Schweizerischen Bundesgericht.

Für die Zeit vom 1. November 2007 bis Ende 2010 übt Antoine F. Goetschel das - weltweit einzigartige - Amt des Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich (Tieranwalt) aus. Tiere sind naturgemäß nicht in der Lage, ihre Interessen in Rechtsverfahren, vor Behörden und Gerichten selbst zu vertreten. Die Wahrnehmung tierlicher Anliegen fällt in erster Linie in die Zuständigkeit der Verwaltung. Aus tierschutzrechtlicher Sicht genügt dies jedoch meist nicht, weil tierliche Interessen hierbei stets gegen - ihnen in der Regel zuwiderlaufende - menschliche Bedürfnisse abgewägt werden, sodass der Rechtsschutz von Tieren gesamthaft zu wenig gewährt ist. Vielmehr bedarf es zusätzlich unabhängiger Vertreter im Sinne von Treuhändern oder Anwälten, die in behördlichen und gerichtlichen Verfahren stellvertretend für die Tiere ausschließlich deren Interessen erkennen und durchsetzen. Er hat bei der Schaffung dieses Amtes im Jahre 1992 tatkräftig mitgeholfen und steht besonders seit der Amtsübernahme regelmässig als kompetenter Ansprechpartner in der Öffentlichkeit.

 

Kontakt

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