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Gerhard Roeder

Gerhard Roeder

Sprachkenntnisse

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  • Spanisch
Übersicht

Gerhard Roeder wurde 1956 in Heidelberg geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1976 bis 1981 an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Heidelberg. Seit Januar 1984 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.

Gerhard Roeder berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Vertragsrecht
Fachgebiete

Gerhard Roeder wurde 1956 in Heidelberg geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1976 bis 1981 an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Heidelberg. Seit Januar 1984 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.

Rechtsanwalt Roeder ist Mitglied im Ludwigshafener Anwaltsverein sowie im Deutschen Anwaltverein (DAV). Er spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Ferner besitzt er Grundkenntnisse in Spanisch.

Rechtsanwalt Gerhard Roeder hat sich auf das Erbrecht, Individualarbeitsrecht, Grundstücksrecht und Vertragsrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrungen in der Praxis aus.

Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, und der Wille des Erblassers kann abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet ungewünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Roeder.

Im Individualarbeitsrecht berät Rechtsanwalt Gerhard Roeder Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen aller Art. Er steht Ihnen aber auch als Interessenvertreter bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei zur Verfügung. Sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, gilt dies auch für die Vertretung vor Gericht. Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Hier steht Rechtsanwalt Roeder Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.

Darüber hinaus berät und vertritt Herr Roeder Sie etwa beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen. Auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Er berät zudem bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger. Auch in Hinblick auf eine mögliche Abfindungszahlung prüft er Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit.

Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Roeder liegt im Grundstücksrecht. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gemeint. Eine grobe Gliederung des Grundstücksrechts lässt sich anhand der Begriffe formelles und materielles Grundstücksrecht vornehmen. Das materielle Grundstücksrecht regelt die notwendigen Erklärungen, wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch), welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld et cetera) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben. Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften in der Grundbuchordnung (GBO), die angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Vertragsrecht. Herr Roeder zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung in der Praxis bei klein- und mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern insbesondere beim Autokauf aus. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Das Vertragsrecht umfasst Gesellschaftsvertrag, Gründungsvertrag einer GmbH, Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Vertrag für freie Mitarbeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Lizenzvertrag et cetera. Ein guter Vertrag ist allzeit systematisch aufgebaut und logisch strukturiert. Er ist die Basis Ihrer Kooperation mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern. Dies erfordert eine differenzierte Abstimmung der Interessen der jeweiligen Partner sowie eine klare Formulierung, um etwaige Streitpotentiale auch in Zukunft zu vermeiden.

Rechtsanwalt Roeder bearbeitet regelmäßig Themen wie Vertragsgestaltung und Formvorschriften, Wirksamkeitskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Vertragsschluss im Internet, Widerrufsrecht, Anfechtungsrecht, etwa wegen arglistiger Täuschung oder Irrtums, Rücktritt, beispielsweise wegen Gewährleistung oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder Schadensersatz, etwa wegen positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsschluss. Bestimmte Verträge erfordern auch die Einhaltung gewisser Formvorschriften. Insbesondere ist hier der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH zu nennen. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Autokaufverträgen und Dokumenten, die steuerrechtliche Unternehmensberatung sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwalt Gerhard Roeder machen ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.

Kontakt

Ruppel & Collegen

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