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Wolfgang Konrad Schönhals

Wolfgang Konrad Schönhals

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  • Deutsch
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Wolfgang K. Schönhals wurde 1949 in Marburg geboren und studierte von 1968 bis 1975 an der Philipps-Universität Marburg Rechtswissenschaften. Sein anschließendes dreijähriges Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Marburg. Seit 1978 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und bei allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

Wolfgang Konrad Schönhals berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
Fachgebiete

Wolfgang K. Schönhals wurde 1949 in Marburg geboren und studierte von 1968 bis 1975 an der Philipps-Universität Marburg Rechtswissenschaften. Sein anschließendes dreijähriges Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Marburg. Seit 1978 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und bei allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

1978 war er zunächst in einer Kanzlei in Marburg tätig, bevor er 1979 zu Ruppel & Coll. wechselte. Seit 1997 ist er Vertragsanwalt des ADAC in Ludwigshafen.

Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Ludwigshafener Anwaltverein. Im DAV ist er Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht. Herr Schönhals korrespondiert auch in Englisch.

Rechtsanwalt Wolfgang K. Schönhals bearbeitet schwerpunktmäßig das Strafrecht, Verkehrsrecht und Sozialrecht.

Eine Spezialität von Herrn Schönhals ist das Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Schönhals als Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht für seine Mandanten tätig. Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten haben in der täglichen Praxis der Verteidigung große Bedeutung, nach der Statistik betreffen mehr als 30 Prozent aller Verurteilungen in Strafsachen Ordnungswidrigkeitsverfahren und Straßenverkehrsdelikte. Diesem Rechtsgebiet obliegt die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sofern Ihnen ein solcher Verstoß zu Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Schönhals als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Strafverteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel am Steuer.

Rechtsanwalt Wolfgang K. Schönhals berät und vertritt Sie auch im Verkehrsrecht und Verkehrszivilrecht. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Ein Gläschen Wein zum Abendessen und dann Auto gefahren? Wer dann kontrolliert wird, muss mit allem rechnen: Führerscheinentzug wegen Trunkenheit am Steuer, Fahrverbot oder Fahrerlaubnissperre. Im Falle eines Unfalles unter Alkoholeinfluss muss auch mit einem Regress der Haftpflichtversicherung gerechnet werden. Aber auch Fahrerflucht, falsches Parken und Geschwindigkeitsübertretung, Lenkzeitüberschreitung oder Streitigkeiten mit Versicherern zählen zum Straßenverkehrsrecht.

Das Straßenverkehrsrecht gehörte lange Zeit zu den klassischen Arbeitsgebieten der Anwaltschaft. Allein im Schadensrecht weist die traurige Statistik jährlich circa 400.000 Unfälle mit Personenschaden und circa 140.000 schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden aus. Manche Fälle können routinemäßig abgewickelt werden, aber häufig entwickeln sich auch scheinbar einfache Fälle zu komplizierten Angelegenheiten. Durchschnittswissen reicht hier nicht aus. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Unfallregulierungen bei Großschäden aus Unfallhaftpflichtfällen sowie die versierte juristische Hilfe bei der Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gehören bei Rechtsanwalt Schönhals ebenso zum Alltagsgeschäft wie Strafverteidigungen in Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren.

Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Schönhals liegt im Sozialrecht. Dieses betrifft generell jeden von uns. Das Sozialrecht ist ein ungemein großes, für den Laien kaum überschaubares Rechtsgebiet. Es regelt die Ausgestaltung der sozialen Sicherung in Deutschland. Die meisten Fälle des Sozialrechtes finden sich in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB) sowie im Sozialgerichtsgesetz (SGG). Daneben sind insbesondere das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von Bedeutung. Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld) über die Ausbildung (Fördermittel et cetera), im Alltag (zum Beispiel Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse). Dabei regeln die Sozialversicherungen die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Pflegefall und Arbeitsunfall. Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht).

Für alle Streitigkeiten in Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung, der Sozialversicherung, und der Kriegsopferversorgung ist eine besondere Sozialgerichtsbarkeit mit drei Instanzen zuständig. In den Angelegenheiten der Sozialhilfe entscheiden die Verwaltungsgerichte. Rechtsanwalt Schönhals berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde. Sofern Sie Fragen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Unfallversicherung, der Pflegeversicherung, der Arbeitsförderung, der Arbeitslosenversicherung und auch der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Wolfgang K. Schönhals.

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Ruppel & Collegen

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+49 621 583994
Web
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