Die Rechtsanwaltskanzlei Allgeier in Offenburg wurde im März 1992 von Rechtsanwalt Michael Allgeier direkt nach dessen Zulassung zur Anwaltschaft gegründet. Sie ist heute als Einzelkanzlei organisiert.
Die Rechtsanwaltskanzlei Allgeier in Offenburg wurde im März 1992 von Rechtsanwalt Michael Allgeier direkt nach dessen Zulassung zur Anwaltschaft gegründet. Sie ist heute als Einzelkanzlei organisiert.
Die behindertengerecht ausgestatteten Kanzleiräume liegen in der Offenburger Innenstadt in einem markanten Gebäude, welches an Rande der Fußgängerzone direkt über der Einfahrt der Tiefgarage “Marktplatz” liegt. Der Offenburger Hauptbahnhof sowie der Zentrale Busbahnhof liegen in Fußnähe.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 12.30 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 14.30 bis 17.30 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Die Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende oder vor Ort beim Mandanten liegen.
Michael Allgeier, 1959 in Zell geboren, studierte an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er im Landgerichtsbezirk Offenburg. Herr Allgeier ist seit dem 25.03.1992 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig.
Seit Juni 2006 ist Rechtsanwalt Michael Allgeier dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Verkehrsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
Im Verkehrsrecht vertritt Sie Herr Allgeier, auch als Eurotax-Schwacke-Vertragsanwalt, kompetent außergerichtlich und gerichtlich in allen Angelegenheiten — vom Fahrzeugkauf über Finanzierungsfragen bis hin zur Verkehrsunfallabwicklung. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst meist die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und Personenschaden, insbesondere zu Kostenfragen für Reparatur, Mietwagen, Sachverständige, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden. Im Falle eines Unfalls sollten Sie Herrn Allgeier möglichst noch vom Unfallort aus kontaktieren. Der Jurist schaut sich dann bei Bedarf die Unfallstellen direkt an und hilft wertvolle Spuren aufzunehmen, dies auch außerhalb der Bürozeiten. Darüber hinaus berät er Sie auch bei der Abwehr von Regressansprüchen von Haftpflicht- und Kaskoversicherern und vertritt Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen diese. Im Übrigen machen Versicherungen Sie natürlich nicht freiwillig auf weitere Schadenspositionen aufmerksam, die Sie ersetzt verlangen könnten.
Nach einem Verkehrsunfall kann Rechtsanwalt Michael Allgeier bei der gegnerischen Versicherung zum Beispiel folgende Posten geltend machen: Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder ins Krankenhaus, Gutachterhonorare, entgangene Freizeit, versäumter Urlaub oder verdorbene Urlaubsfreunden, langfristige Verletzungen und Schmerzen, Heilbehandlung und Medikamente, Porto und Telefonkosten, Rechtsanwaltskosten, erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre), entgangener Gewinn, Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes, Mietkosten für eine Ersatzsache (meist Mietwagen), entgangene Gebrauchsvorteile und Genussmöglichkeiten, Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes oder Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit. Bei Bedarf bestehen Kontakte zu verschiedenen Kfz-Sachverständigen in Offenburg.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, wie die Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen wie das Fahrverbot. Die Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion. Sofern keine Vorsatztat nachgewiesen wird, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in diesen Fällen. Michael Allgeier vertritt seine Mandanten auch im Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Versicherungsrecht. Hier geht es hauptsächlich um die Geltendmachung der Ansprüche der Versicherungsnehmer, wenn die eigene Versicherung die Leistung verweigert. Leider neigen viele Versicherungen dazu, die Ansprüche ihrer Versicherungsnehmer ohne nähere Prüfung ganz oder teilweise zurückzuweisen, wenn nur irgendeine vertragliche oder gesetzliche Bestimmung sie dazu auf den ersten Blick zu berechtigen scheint. Wenn hier der einzelne Sachverhalt anwaltlich näher betrachtet und dargelegt wird, kann häufig eine Korrektur der Entscheidung der Versicherung erreicht werden. Das gilt für sämtliche Versicherungszweige. Gehäuft treten Fälle aus den Bereichen Wohngebäudeversicherung, Privathaftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung auf.
Herr Allgeier vertritt seine Mandanten in allen Fragen rund um das Versicherungsrecht. Er unterstützt Sie auf diesem Gebiet bei der Problemlösung im Bereich der Rechtsschutzversicherung, der Kraftfahrzeugversicherung, der Sachversicherung und Haftpflichtversicherung sowie der Personenversicherung. Hierbei gilt es vor allen Dingen, die Besonderheiten der Prozessführung im Versicherungsrecht zu beachten und dadurch die rechtlichen Interessen der Mandanten umfassend zu wahren. Rechtsanwalt Michael Allgeier berät Sie auch umfassend über die Auslegung von Versicherungsbedingungen und Klauseln.