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Patrick Imgrund

Patrick Imgrund

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Patrick Imgrund wurde 1979 in Köln geboren und studierte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Er legte bereits frühzeitig Schwerpunkte auf die Bereiche Finanz- und Wirtschaftsrecht. Sein Rechtsreferendariat legte er im Landgerichtsbezirk Heidelberg bei mehreren spezialisierten Rechtsanwälten, beim Verwaltungsgerichtshof für Baden-Württemberg und beim Finanzamt Heidelberg ab. Währenddessen nahm er zugleich erfolgreich an einem Fachanwaltskurs für Steuerrecht teil. Um seine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse abzurunden, absolvierte er bereits kurze Zeit später ebenso erfolgreich einen Fachanwaltskurs für das Insolvenzrecht.

Patrick Imgrund berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Internetrecht
  • Urheberrecht & Medienrecht (inkl. Filmrecht und Musikrecht)
  • Wettbewerbsrecht
Fachgebiete

Patrick Imgrund wurde 1979 in Köln geboren und studierte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Er legte bereits frühzeitig Schwerpunkte auf die Bereiche Finanz- und Wirtschaftsrecht. Sein Rechtsreferendariat legte er im Landgerichtsbezirk Heidelberg bei mehreren spezialisierten Rechtsanwälten, beim Verwaltungsgerichtshof für Baden-Württemberg und beim Finanzamt Heidelberg ab. Währenddessen nahm er zugleich erfolgreich an einem Fachanwaltskurs für Steuerrecht teil. Um seine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse abzurunden, absolvierte er bereits kurze Zeit später ebenso erfolgreich einen Fachanwaltskurs für das Insolvenzrecht.

Patrick Imgrund wurde im März 2006 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Der Jurist ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Forum Junge Anwaltschaft (FJA) im DAV. Ziel des Forums ist es, die Interessen junger Rechtsanwälte zu vertreten und ihre Fortbildung zu fördern. Darüber hinaus ist Herr Imgrund Mitglied im Kreisvorstand der FDP Mannheim und Leiter der Arbeitskreise für Kommunalpolitik und Existenzgründung. Ferner ist er Mitglied der Landesfachausschüsse Wirtschaft & Finanzen und Gesundheit & Soziales der FDP. Zudem engagiert sich Herr Imgrund beim Internationalen Jugendclub.

Rechtsanwalt Patrick Imgrund bearbeitet Mandate aus dem Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Internetrecht, Urheberrecht, Musikrecht und Filmrecht. Er korrespondiert fließend in Englisch.

Im Wettbewerbsrecht geht es um die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das vorrangige Mittel, einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu verfolgen, ist die Abmahnung. Rechtsanwalt Patrick Imgrund berät und vertritt Sie, sei es, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben oder, dass Sie selber abmahnen möchten. Wenn ein wettbewerbsrechtlicher Streit nicht mit dem Abmahnverfahren endet, kann der Abmahnende eine einstweilige Verfügung beantragen oder Klage erheben. Herr Imgrund steht Ihnen auch in solchen Fällen als Rechtsanwalt bundesweit zur Seite.

Das Medienrecht befasst sich mit den rechtlichen Regeln individueller und massenhafter Information und Kommunikation. Durch das Internet sind nicht mehr nur reine Produktionsgesellschaften, Print-Journalisten und Verlage mit den Anforderungen des Medienrechts konfrontiert, sondern zunehmend auch Freiberufler oder Privatleute. Es sind vor allem die Schöpfer von Blogs und Podcasts, die sich mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen müssen. Die Einhaltung der publizistischen und journalistischen Sorgfaltspflicht trifft heutzutage jeden, der sich in öffentlichen Medien betätigt und Meinungen oder Fakten kundtut. Patrick Imgrund berät sowohl Einzelpersonen als auch Firmen hinsichtlich ihrer Betätigungen in den Medien, sei es zwecks Überprüfung vorhandener Werke auf ihre Rechtssicherheit, der Abwehr oder Geltendmachung von Unterlassungsanspruch und Widerrufsanspruch oder der Durchsetzung einer Gegendarstellung.

Unter Multimediarecht versteht man vor allem das Recht der neuen Medien. Teilweise wird dies auch als Internetrecht, Onlinerecht oder gar als "Cyberlaw" bezeichnet. All diese Begriffe umschreiben Bereiche des Rechts, die im Zusammenhang mit dem Medium Internet oder auch über WAP oder UMTS berührt werden können. Geht man von der technischen Definition des Begriffes Multimedia aus, so ist Multimediarecht in erster Linie die Summe der Rechtsgebiete, die bei dem Angebot oder der Nutzung von integrativ verwendeten, interaktiven Medien berührt werden. Wer also Waren oder Dienstleistung über eines der neuen Medien anbietet oder nutzt, kommt unweigerlich mit Teilen des Multimediarechtes in Kontakt.

Als Bereiche von herausragender Bedeutung haben sich bei Herrn Imgrund in den letzten Jahren insbesondere folgende Themen des Multimediarechtes herausgebildet:

  • Domainangelegenheiten
  • Haftung für Inhalte
  • Schutz von Webseiten, Inhalten und webbasierten Anwendungen
  • Abmahnwesen
  • Digital Rights Management (DRM)
  • Podcasting
  • Datenschutz
  • E-Commerce
  • Multimediastrafsachen

Die unterschiedlichen Ausdrucksformen schöpferischer Arbeit (sogenannte Werke), durch die das geistige Eigentum erst entsteht, werden durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Das Urheberrecht schützt die kreative, geistige Arbeit. Künstler, Musiker, Schriftsteller aber auch Sänger und Schauspieler sollen vor unbezahlter Ausbeutung ihrer Werke geschützt werden. Dabei steht der Kreative aufgrund seiner typischen wirtschaftlichen Stellung in der Regel in der schwächeren Position als die Verwerter. Der Schutz nach dem UrhG ist daher sehr stark ausgestaltet und es gilt der Grundsatz "im Zweifel für den Urheber". Niemand darf ohne Erlaubnis (Lizenz) ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwerten. Es gibt im Bereich des Urheberrechtes auch keinen Gutglaubensschutz. Wer also Fotos oder Musik verwenden möchte, muss selbst dafür Sorge tragen, dass er eine lückenlose Berechtigung (Rechtekette) nachweisen kann. Gerne beantwortet Herr Imgrund alle Fragen zum Urheberrecht.

Im Musikrecht begleitet Rechtsanwalt Patrick Imgrund Musiker rechtlich bei Tonträgeraufnahmen und anfallenden Lizenz- und Clearingfragen sowie bei Verhandlungen mit Plattenfirmen und der Abrechnung von Lizenzeinnahmen und Vorschüssen. Darüber hinaus kann eine Verfolgung von Plagiaten und ausstehenden Lizenzzahlungen ebenso stattfinden wie die rechtliche Betreuung von Konzerttourneen. Gerade angehende Künstler sind zudem auf rechtliche Betreuung angewiesen, um die eigentümlichen Formulierungen in Plattenvertrag und Lizenzvertrag richtig zu interpretieren und tatsächlich angemessene Vergütungen für ihre Arbeit zu bekommen.

Ferner berät und vertritt Herr Imgrund alle an Filmproduktionen beteiligten Berufsgruppen zu rechtlichen Fragen, die sich Filmrecht stellen. Dabei strebt er stets eine ganzheitliche Lösung Ihrer Vorstellungen an. Rechtsanwalt Patrick Imgrund schützt Ihre Filmidee, schaltet Titelschutzanzeigen, beschafft Ihnen die nötige Drehgenehmigung, gründet für Sie Ihre eigene Produktionsgesellschaft, entwirft die notwendigen Verträge und vertritt Sie bei Vertragsverhandlungen, schützt Ihr geistiges Eigentum sowie Ihre Persönlichkeitsrechte und setzt Ihre Ansprüche bei Bedarf vor Gericht durch.

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